Fragender: William

Ich habe seit Jahren ein O-Visum für den Ruhestand. Letzten Februar habe ich meinen Aufenthalt bis zum 10. Februar 2022 verlängert. Ich bin gerade dabei, wieder nach Samui zu reisen und möchte bis etwa Mitte April bleiben. Vor dem 10. Februar werde ich meinen Aufenthalt natürlich um ein weiteres Jahr verlängern.

Nun lautet die Frage meines Reisebüros: Wenn wir für Sie ein Flugticket buchen, das ein halbes Jahr gültig ist, geraten Sie nicht in Schwierigkeiten, da Ihre Verlängerungsfrist nur bis zum 10. Februar läuft. Oder soll ich es riskieren?

Vielen Dank im Voraus


Reaktion RonnyLatYa

Nun, das ist immer die Frage. Worauf werden sie achten bzw. was ist ausschlaggebend für ihre Entscheidung?

Man schreibt immer „für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts“, aber was ist das eigentlich?

– Die Dauer Ihres noch gültigen Aufenthalts bei einer Wiedereinreise?

– Die maximale Dauer, die Sie mit diesem speziellen Visum (oder der Befreiung von der Visumpflicht) bei der Einreise erhalten können?

– Das Datum des Rückfluges?

Aber in jeder dieser Situationen können Sie die Aufenthaltsdauer anpassen, indem Sie das Ticket verlängern oder umwandeln. Das kann ich dir nicht wirklich beantworten. Vielleicht besser, als in ein Flexi-Ticket zu investieren, das Sie später in Thailand problemlos an Ihre tatsächliche Rückkehr anpassen können, auch wenn Sie aufgrund der Umstände schnell in Ihr Heimatland zurückkehren müssen.

Etwas teurer in der Anschaffung, aber Sie könnten in anderen Punkten etwas zurückgewinnen. Denken Sie nur an die Pflichtversicherung, die Sie für die Reise nach Thailand für einen Mindestzeitraum abschließen und für den restlichen Zeitraum Ihre bestehende Versicherung nutzen können.

Vielleicht gibt es Leser, die hier auch ihre eigenen Erfahrungen teilen möchten.

 – Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -

10 Antworten auf „Thailand-Visa-Frage Nr. 281/21: Flugticket und tatsächliche Aufenthaltsdauer“

  1. RonnyLatYa sagt oben

    Ich habe meine Antwort etwas allgemeiner gehalten und obwohl Sie nicht fragen, habe ich auch den Zusammenhang mit der Versicherung und dem Thailand-Pass hergestellt.

    Ich bin oft mit einem Ticket nach Thailand gereist, bei dem meine Rückkehr Monate nach dem Enddatum meiner Jahresverlängerung erfolgte. Eine Verlängerung ist nur ca. 30–45 Tage vor dem Enddatum möglich. War nie ein Problem, aber das war alles vor der Corona-Zeit.
    Ich weiß nicht, wie es jetzt in Kombination mit dem Thailand-Pass und der Versicherung ist.

  2. walter sagt oben

    Ich habe 5 Jahre lang in Bangkok überwintert. Jedes Mal auf der Grundlage einer „Verlängerung des Aufenthalts“ (Basis war eine Non-Immo-OA).
    Meine Erneuerung erfolgte ebenfalls jedes Jahr im Februar. Der Rückflug irgendwann im März/April.
    Genau wie du, nur dass mein Einwanderungsbüro in Bangkok war. Die Flüge erfolgten mit Thai Airways.

    Ich hatte nie eine Frage oder Bemerkung dazu, dass das Datum meines Rückflugs nach Belgien nach dem Enddatum der letzten Verlängerung lag.

  3. leiht sagt oben

    Meine niederländische Frau hatte das gleiche Problem.
    Abfahrt am 10. November mit einem Ticket bis zum 10. Februar. Ihr Nichteinwanderungsvisum – O mit Rentenverlängerung
    Allerdings muss es bis spätestens 5. Dezember auf Samui verlängert werden, da es dann ausläuft.
    Beim Kauf eines Tickets erhielt sie drei Monate lang eine kostenlose AIG-Versicherung in Höhe von 3 US-Dollar
    Emirate. Beide Fälle wurden von der Botschaft angenommen und ihr wurde ein CoE verliehen.
    Natürlich weiß ich nicht, ob das angesichts der Wechselfälle der thailändischen Behörden immer akzeptiert wird.

    • Kop sagt oben

      Es sieht so aus, als würde die kostenlose AIG-Versicherung bei Emirates nach dem 1. Dezember auslaufen.
      Ich habe Folgendes auf der Website gelesen: https://www.emirates.com/th/english/before-you-fly/multi-risk-travel-insurance/

      Wichtiger Hinweis

      Wir aktualisieren unsere Versicherungsbedingungen. Unsere Multi-Risk-Reiseversicherung gilt nicht mehr für Tickets, die ab dem 1. Dezember 2021 gekauft werden.

  4. Willem sagt oben

    Wie Walter oben. Kein Problem. Meine Periode läuft bis Ende Januar und kommt nie vor Ende März wieder zurück. Das gilt auch für die Einwanderung. Ich bin jetzt auch in Thailand. Keine Sorge. Tun Sie es einfach..

  5. fred sagt oben

    Meine Verlängerung läuft bis Ende Februar 2022. Kam vor ca. 3 Wochen mit COE hierher, hatte aber nur ein One-Way-Ticket. Worauf hätten sie sich also in meinem Fall gestützt, wenn ich nach B zurückgeflogen wäre? Ich denke daher, dass bei Ihrem Rückflugticket nicht viel berücksichtigt wird. Jeder vernünftige Mensch weiß, dass man das jederzeit anpassen kann und auch mit dem Ticket nicht zum Rückflug verpflichtet ist.

  6. Franz J sagt oben

    Vor etwa 5 Jahren wurde ich am Check-in-Schalter von Thai Airways in Zaventem aufgehalten, weil das Datum meines Rückflugs die visumfreie Frist von 30 Tagen um gut 3 Wochen überschreiten würde.
    Natürlich wusste ich das selbst, hatte aber vor, die Aufenthaltsdauer bei der Einwanderungsbehörde Jomtiem um 30 Tage zu verlängern.

    Die Dame wollte mich nicht durchlassen und holte einen Mann herein, der das Risiko letztlich aber nicht eingehen wollte, weil für die Gesellschaft ein hohes Bußgeld drohte.
    Er schlug vor, am Flughafen im Büro einer Fluggesellschaft ein günstiges Ticket für einen Flug in ein Nachbarland Thailands innerhalb von 30 Tagen zu kaufen und es am Check-in-Schalter vorzuzeigen. Aber es war Sonntag und fast nichts geöffnet, also ging ich ohne Ticket zurück zum Schalter.
    Es begann bereits etwas stickig zu werden, da ich möglicherweise nicht mit an Bord des Flugzeugs durfte.
    Schließlich, nach der Intervention eines weiteren, wahrscheinlich „Chefs“, durfte ich gehen, üben …
    Meine Mitreisenden waren schon lange durch die Sicherheits- und Zollkontrolle und hatten damit nicht gerechnet
    wie ich in der Abflughalle ankomme.

    • theiweert sagt oben

      Ich bin im April mit einem „O“-Visum für 90 Tage eingereist und habe außerdem eine Versicherung bei AA für ca. 220 Euro abgeschlossen. Ich hatte auch ein Rückflugticket, was notwendig war, aber ich habe ein Flexticket. Ich habe dies auf April und möglicherweise später während meiner Verlängerung verschoben.

      Ich selbst habe erlebt, dass ich von Taiwan nach Indonesien und von dort wieder nach Thailand geflogen bin. Ich wollte das Ticket von Indonesien nach Bangkok später buchen. Als ich am Registrierungsschalter ankam, fragten sie nach meinem Ticket, das Indonesien wieder verlässt. Mir wurde gesagt, dass ich das später gebucht habe, meine Bordkarte bekommen habe und zum Gate gehen könne. Wo ich aufgerufen wurde, mich am Schalter zu melden. Dort fragten sie nach meinem Ticket nach Bangkok. Ich musste es dort über mein Handy, meinen Laptop und meine Kreditkarte buchen, sonst hätte ich nicht fliegen können. Deshalb werde ich dieses Risiko nie wieder eingehen. Sicherlich nicht jetzt in der Covid-19-Zeit, denn ein Ticket in ein Nachbarland ist jetzt oft gar nicht mehr möglich.

      • fred sagt oben

        Für ein 90-Tage-NON-O-Visum war nie ein Rückflugticket erforderlich.

  7. Ferdinand P.I sagt oben

    Ich bin am 28. Juli mit Wiedereinreise nach Thailand eingereist. Meine Aufenthaltsverlängerung läuft am 27. Dezember ab
    Ich habe dann bei KLM ein One-Way-Ticket gekauft.
    Niemand fragte, wann ich zurückfliege, was ich auch nicht vorhabe.
    Jetzt werde ich meinen Aufenthalt jedes Jahr im Dezember verlängern, weil ich weiterhin hier in Thailand leben möchte.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website