Frage zum Thailand-Visum Nr. 249/21: Adresse der Einwanderungsbehörde melden

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18. Oktober 2021

Fragender: Rob

Ist eine Registrierung bei der Einwanderungsbehörde an dem Ort oder Gebiet, an dem Sie leben, obligatorisch? Normalerweise bleibe ich 60 oder 90 aufeinanderfolgende Tage am selben Ort. Und ich habe mich noch nie angemeldet!

Welche Folgen könnte eine Nichtregistrierung haben?

Ich bin ein Graag van u.


Reaktion RonnyLatYa

Die Frage ist, wie lange bleiben Sie in Thailand? Wenn Sie als „Tourist“ weniger als 90 Tage in Thailand bleiben, müssen Sie eigentlich nichts selbst tun und es wird keine Konsequenzen geben.

Nur der TM30 mAber das ist eigentlich Sache des Eigentümers oder der Adresse, die für Ihren Aufenthaltsort verantwortlich ist. Sie müssen dies bei der Ankunft an der Adresse melden.

Eine unterlassene Meldung kann mit einer Geldstrafe zwischen 800 und 1600 Baht geahndet werden.

TM30 – Benachrichtigung des Hausherrn, Eigentümers oder Besitzers der Residenz, in der sich der Ausländer aufgehalten hat

Wenn Sie länger als 90 Tage hier bleiben oder eine Jahresverlängerung planen, muss nicht nur die TM30 durchgeführt werden, sondern Sie müssen der örtlichen Einwanderungsbehörde jedes Mal auch Ihre neue Adresse mitteilen.

Unterlassene Meldung kann zu einer Geldstrafe führen, aber ich habe keine Ahnung, wie hoch.

TM 28 – FORMULAR FÜR AUSLÄNDER, UM IHREN ADRESSENWECHSEL ODER IHREN AUFENTHALT IN DER PROVINZ FÜR MEHR ALS 24 STUNDEN MITzuteilen, in Klammern kann weggelassen werden

Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Thailand aufhalten, müssen Sie dies ebenfalls mittels TM47 melden. Sie müssen dies dann für jeweils 90 Tage ununterbrochenen Aufenthalts und für den darauffolgenden Zeitraum von 90 Tagen ununterbrochenen Aufenthalts tun. Wenn Sie Thailand verlassen, wird die Zählung abgebrochen und beginnt bei der Wiedereinreise wieder bei 1.

Eine Nichtmeldung kann leicht 2000 Baht kosten, maximal 5000 Baht.

  1. TM47 – FORMULAR FÜR AUSLÄNDER ZUR MITTEILUNG EINES AUFENTHALTS VON LÄNGER ALS 90 TAGEN

Mitteilung über einen Aufenthalt im Königreich von mehr als 90 Tagen – Einwanderungsabteilung1 | 1 

Formulare finden Sie hier

Herunterladen – Einwanderungsabteilung1 | 1

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13 Antworten auf „Thailand-Visa-Frage Nr. 249/21: Adresse der Einwanderungsbehörde melden“

  1. HeinrichN sagt oben

    Ja, das mit dem TM30 macht Spaß. Mir ist das schon dreimal passiert und habe es nur einmal gemacht. Es ist eine sinnlose Operation, kein Hund kontrolliert oder fragt, ob Sie an einer Verkehrskontrolle angehalten werden (die Polizei verlangt nicht danach) und wenn Sie jemals in Schwierigkeiten geraten, ist nichts einfacher zu sagen, dass Sie gerade an Ihrem Zielort angekommen sind oder B. am späten Freitagnachmittag, sodass Sie keine Zeit mehr haben, zur Einwanderungsbehörde zu gehen. Sie haben 3 Stunden nach Ihrer Ankunft Zeit.
    Nachdem ich es einmal getan hatte, ging ich nach meiner Rückkehr an meinen Wohnort zur Einwanderungsbehörde, um mich zu melden. Es dauerte mehr als 10 Minuten und der Beamte verstand immer noch nicht, weshalb ich gekommen war. Ich sagte: Es ist deine Erfindung und ich muss mich auch zurückmelden.
    Schaffung von Arbeitsplätzen!!

    • HAGRO sagt oben

      Harry TM 30 ist nichts für Sie. Der Eigentümer des Hotels, Resorts usw., in dem Sie übernachten, muss Sie registrieren. Dafür ist dieser verantwortlich.
      Wenn Sie im Namen Ihrer Frau in Ihrem eigenen Haus wohnen, ist diese verpflichtet, Ihren Aufenthalt zu melden.

      • fred sagt oben

        Aber aus Erfahrung weiß ich, dass, wenn die Einwanderungsbehörde ein Bußgeld für die Nichtregistrierung verhängt und man ein Zimmer in einem kleinen Hotel mietet, man dafür bezahlt und nicht der Eigentümer (ich spreche aus Erfahrung). Solange der Eigentümer natürlich Thailänder ist (fast). sowieso immer)

        • John Koh Chang sagt oben

          Das möchte ich unterstützen!! Es ist allgemein bekannt, dass, wenn keine Adresse gemeldet wird und die Leute darauf stoßen, weil man zum Beispiel wegen etwas anderem zur Einwanderungsbehörde muss, dann DU der Richtige bist!!!! immer geschraubt. Tatsächlich muss der Hausbesitzer dies offiziell tun, aber wenn er oder sie es nicht tut, können Sie bei der Einwanderung nicht fortfahren, ohne die Geldstrafe zu zahlen!! Auf Facebook gibt es Hunderte Berichte darüber. Dieses Problem tritt in Hotels kaum auf. Erstens melden sie in der Regel korrekt und zweitens ist man, wenn man dort übernachtet, ein echter Tourist und hat mit der Einwanderung meist nichts zu tun.

      • RonnyLatYa sagt oben

        Als Eigentümer einer Eigentumswohnung ist er selbst dafür verantwortlich.

      • TheoB sagt oben

        Und wenn Sie selbst Eigentümer des Hauses sind, das Haus also auf Ihren Namen läuft, sind Sie auch dafür verantwortlich.
        (Als Nicht-Thailänder können Sie das Land unter dem Haus niemals besitzen, sondern nur durch Pacht, Nießbrauch oder Firmenbau.)

      • HeinrichN sagt oben

        Das ist richtig, HAGRO. Ich weiß, ich sollte es nicht tun. Ich besuchte meine Familie und sie gingen mit mir zur Einwanderungsbehörde.

  2. Conimex sagt oben

    Wenn man länger als 90 Tage bleibt, muss man in den meisten Fällen zur Einwanderungsbehörde gehen, um den Aufenthalt zu verlängern. Die letzten Male hat die Einwanderungsbehörde zuerst überprüft, ob ich registriert bin. Ich habe zuvor erlebt, dass ein Beamter dachte, ich sei registriert Das musste sein, und der andere Beamte meinte, dass ich das nicht tun müsse, da ich schon seit Jahren unter derselben Adresse wohne. Es gibt eine Höchststrafe von 20.000 BHT, dieses Mal funktionierte die App nicht richtig, ich konnte mich aber online anmelden.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Kostet keine 20 Bath. Das ist das Maximum für ein Overstay, aber das hat damit nichts zu tun.

      • Conimex sagt oben

        Richtig, sollte maximal 2000 BHT betragen, normalerweise zwischen 800 und 1600 BHT für Eigentümer, Hotels und Pensionen 2000 BHT

  3. TheoSanam sagt oben

    Ich glaube, ich habe letztes Jahr in einer Nachricht von Ronny gelesen, dass man TM30 nicht machen muss, wenn man einen Wiedereintritt hat und zur gleichen Adresse zurückkehrt. Meine Frau hat es daher nicht gemeldet und als ich meinen Aufenthalt verlängert habe, wurde es bei meiner Einreise überprüft, es wurde jedoch kein Kommentar zum TM30 abgegeben.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Hängt von Ihrer Einwanderungsbehörde ab. Manche verlangen immer bei der Rückreise aus dem Ausland, andere nicht, wenn es sich um die gleiche Adresse handelt.

  4. Somchai sagt oben

    Die Idee ist, dass die Einwanderungsbehörde jederzeit weiß, wo Sie wohnen.
    Ich selbst bin 10 Mal umgezogen und habe jedes Mal ein TM30- und TM28-Formular eingereicht.
    Darüber hinaus alle 90 Tage ein TM47-Formular (dies kann auch online oder per Post erfolgen).
    Das TM47 muss bei der Einwanderungsbehörde eingereicht werden, bei der Sie Ihre jährliche Verlängerung erhalten haben, oder (nach dem Umzug) bei der Stelle, bei der Sie zuletzt Ihr TM30/TM28-Formular eingereicht haben.
    Bei Nichteinhaltung der Regeln drohen in der Regel Geldstrafen.


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