Fragender: Eric H

Jeden Tag lese ich den Thailand-Blog, aber Situationen/Gesetze und Vorschriften ändern sich regelmäßig. Ich möchte mit der Einführung der neuen RVU (Vorruhestandsregelung) anderthalb Jahre früher mit dem Arbeiten aufhören. Außerdem nehme ich ein halbes Jahr Urlaub, sodass ich 2 Jahre früher mit der Arbeit aufhöre. Sobald ich in den Urlaub fahre/abreise, möchte ich nach Thailand auswandern.

Ich weiß, welche Einkommensvoraussetzungen Sie erfüllen müssen, aber ich werde in diesen sechs Monaten trotzdem ein Gehalt erhalten. Dann Rente und Geld aus dem RVU-System.

Welche Einkünfte muss ich angeben, um Anspruch auf mein Heiratsvisum (Ruhestandsvisum) zu haben, weil ich zunächst ein halbes Jahresgehalt und erst danach eine Sozialleistung erhalte?


Reaktion RonnyLatYa

Es gibt keine Ehe (Ruhestand).

Es handelt sich um eine thailändische Heirat oder einen Ruhestand, und Sie müssen die Anforderungen Ihrer Wahl erfüllen.

An sich spielt es aber keine Rolle, woher Ihr Einkommen als thailändischer Ehepartner kommt. Nicht jeder, der verheiratet ist, ist daher „im Ruhestand“. Es bleibt Ihnen nur dann die Wahl, wenn Sie beides sind.

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