Fragender: Rene
Ronny, du erwähnst, dass eine Person das Land verlassen muss, um ihr OA in O umzuwandeln. Da ich immer deine Expertenerklärungen zu Visa lese und versuche, mich daran zu erinnern, gehe ich davon aus, dass er bei der Ausreise aus Thailand nicht wie er eine Wiedereinreise beantragen darf andernfalls bleibt sein OA bei Wiedereintritt bis zur Verlängerung im nächsten Jahr bestehen. Ist das richtig?
Vielen Dank und allen Lesern ein frohes Osterfest und bleiben Sie gesund.
Reaktion RonnyLatYa
Wenn Sie einen Aufenthalt stornieren möchten, müssen Sie nämlich keine „Wiedereinreise“ beantragen. Und natürlich muss auch die Gültigkeitsdauer Ihres Visums selbst abgelaufen sein, sonst erhalten Sie kein neues Visum oder Ihnen wird eine Aufenthaltsdauer bei der Ankunft auf Basis des noch gültigen OA-Visums gewährt (in diesem Fall). Es ist aber natürlich auch möglich, dass bereits ein „Mehrfacher Wiedereintritt“ beantragt wurde und dieser erst mit dem Enddatum Ihrer Verlängerung abläuft.
Sie können dann:
– Planen Sie, Thailand am Ende Ihres Aufenthalts zu verlassen und/oder nach diesem Enddatum zurückzukehren. Persönlich würde ich es so planen, denn man hat schließlich einen gültigen Aufenthaltszeitraum und kann diesen erst einmal komplett aufbrauchen. Aber vielleicht gibt es natürlich Gründe, vor diesem Enddatum zurückzukehren (günstigere Flugtickets, Familienangelegenheiten usw.)
Eine Lösung könnte sein:
– Gehen Sie vor Ihrer Abreise zur Einwanderungsbehörde und bitten Sie um die Stornierung Ihrer „Mehrfachen Wiedereinreise“. Ist das möglich oder willens?
– Bitten Sie die Botschaft, Ihre „Wiedereinreise“ zu stornieren, um ein neues Non-Immigrant O zu erhalten. Wollen sie das?
Ein gesegnetes Osterfest
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