Fragender: Ossy

Ich bereite mich schläfrig auf meinen Ruhestand und den anschließenden Ruhestand auf Samui vor.

Das ist mein Plan für das Visum. Ich gehe im Dezember in den Ruhestand und reise im Januar für drei Monate ab, um für längere Zeit ein passendes Haus zu finden.

Ich möchte hier mit einem Touristenvisum für 60 + 30 Tage einreisen. Der Grund dafür, dass ich nicht sofort mit Non Immigrant O beginne, ist, dass ich nur nachweisen kann, dass ich mehr als 65.000 Baht pro Monat erhalte, und dies daher nicht mit dem 1. Visumsantrag im Dezember nachweisen kann.

Meine Frage: Wenn ich nach 3 Monaten wieder in den Niederlanden bin, um alles weiter zu erledigen, kann ich dann sofort nach meiner Rückkehr ein neues Non Imm 0 bei der Botschaft beantragen? Dann kann ich nachweisen, dass ich über ein ausreichendes monatliches Einkommen verfüge.

Ich würde auch gerne wissen, ob ich ein- bis dreimal in die Niederlande oder in ein anderes Land fahren kann, wenn Sie dort im Ruhestand leben


Reaktion RonnyLatYa

1. Ja, Sie können es möglicherweise so machen, wie Sie es geplant haben. Kein Problem. Sie können auch sofort nach Ihrer Rückkehr in die Niederlande ein neues Non-Immigrant O beantragen. Sie können aber auch sofort einen Non-immigrant O beantragen. Eigentlich benötigen Sie nur einen „Einzeleintrag“. Sie erhalten sofort 90 Tage bei Einreise. Die Anforderungen sind nicht allzu hoch und müssen daher nicht unbedingt 65 Baht betragen.

Siehe Website des Konsulats in Amsterdam

Visa-Erklärung – Königlich Thailändisches Honorarkonsulat Amsterdam (royalthaiconsulate-amsterdam.nl)

2. Wenn Sie mit einem Non-Immigrant O sofort einreisen konnten, können Sie auch sofort die jährliche Verlängerung beantragen und ggf. einen finanziellen Nachweis mit einem „Visa Support Letter“ erbringen. Aber natürlich können Sie auch nach 90 Tagen in die Niederlande zurückkehren und dann mit einem neuen Nichteinwanderer-O wieder ausreisen.

Unterstützungsschreiben für Thailand-Visum | Thailand | Niederlandeweltweit.nl | Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

3. Sobald Sie die jährliche Verlängerung haben und während der jährlichen Verlängerung in die Niederlande zurückkehren möchten, ist das kein Problem. Allerdings sollten Sie nicht vergessen, vorher eine „Wiedereinreise“ zu beantragen. Das bedeutet, dass Ihre Jahresverlängerung nicht abläuft, wenn Sie Thailand verlassen und Sie bei Ihrer Rückkehr nicht 90 Tage, sondern dank dieser „Wiedereinreise“ wieder das Enddatum Ihrer Jahresverlängerung erhalten.

Wenn Sie nicht um diese „Wiedereinreise“ bitten, verlieren Sie die Jahresverlängerung und müssen natürlich immer vor dem Ende Ihrer Jahresverlängerung wieder nach Thailand einreisen, sonst ist auch die Jahresverlängerung verloren.

Beim „Wiedereintritt“ haben Sie die Wahl zwischen einem „Einzelwiedereintritt“ und einem „Mehrfachwiedereintritt“.

Ein „Single Re-Entry“ kostet 1000 Baht

Ein „Multiple Re-Entry“ kostet 3800 Baht.

Wie Sie sehen, ist es günstiger, sofort eine „Mehrfache Wiedereinreise“ zu unternehmen, wenn Sie planen, Thailand während Ihrer jährlichen Verlängerung mehr als dreimal zu verlassen. Eine „Mehrfache Wiedereinreise“ bleibt bis zum Enddatum Ihrer jährlichen Verlängerung gültig und Sie können während dieses Gültigkeitszeitraums so oft ein- und ausreisen, wie Sie möchten.

Eine „Wiedereinreise“ können Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. aber auch am Flughafen beantragen.

4. Eine Nichteinwanderungs- oder Mehrfacheinreise kann ebenfalls eine der erwägenswerten Optionen sein. Ist ein Jahr gültig und mit jeder Einreise erhalten Sie einen Aufenthalt von 90 Tagen. Sie müssen Thailand dann alle 90 Tage verlassen. Vielleicht passt das in Ihre Reiseplanung, in die Niederlande zu fahren oder ein anderes Land zu besuchen. In Thailand müssen Sie nichts finanziell nachweisen. Sie können dies tun, wenn Sie sich in den Niederlanden bewerben.

Und wenn Sie sich dennoch dazu entschließen, eine jährliche Verlängerung zu beantragen, können Sie dies auch tun. Sie können jeden Aufenthalt von 90 Tagen um ein Jahr verlängern.

5. Zu Ihrer Information. Die Antworten beziehen sich nur auf Visum, Verlängerung und Wiedereinreise und berücksichtigen nicht die zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Maßnahmen. Möglicherweise müssen Sie dies auch berücksichtigen, wenn es welche gibt.

Erfolg.

– Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -

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