Fragender: Frank van Saase

Meine Frau und ich waren schon oft in Thailand und leben seit einem halben Jahr in Bangkok. In ein paar Monaten gehen wir in den Vorruhestand und wollen für längere Zeit in Thailand leben. Da wir nicht zu viele Visumläufe machen wollen, möchten wir ein Visum für einen längeren Zeitraum beantragen. Nun stehe ich vor folgendem Problem und kann im Internet nichts finden. Ich selbst bin 57 Jahre alt und verfüge über ausreichende finanzielle Mittel, um ein Visum zu beantragen, aber meine Frau ist ebenfalls Niederländerin und 43 Jahre alt, daher komme ich nicht dafür infrage.

Ich kann nichts über Paare lesen, also hier die Frage. Ist es möglich, als Paar ein Ruhestandsvisum zu bekommen, oder muss sie jeden Monat einen Lauf machen? Kommt mir etwas umständlich und umständlich vor.

Vielen Dank.


Reaktion RonnyLatYa

Wenn Sie verheiratet sind, kann Ihre Frau als „Unterhaltsberechtigter“ eine Aufenthaltsgenehmigung für Nichteinwanderer erhalten. Sie muss dann nicht das 50. Lebensjahr erreichen. Sie können dies zum Beispiel in den OA-Anforderungen für Nichteinwanderer nachlesen, und normalerweise sollte dies auch für einen Nichteinwanderer-O-Rentner gelten.

„Falls der mitreisende Ehegatte keinen Anspruch auf ein Visum der Kategorie „O-A“ (langfristiger Aufenthalt) hat, wird er oder sie für einen vorübergehenden Aufenthalt im Rahmen eines Visums der Kategorie „O“ in Betracht gezogen. Als Beweis muss eine Heiratsurkunde vorgelegt werden, die von MinBuZa und der Botschaft legalisiert werden muss.“

Nichteinwanderungsvisum OA (langfristiger Aufenthalt) – สถานเอกอัครราชทูต ณ กรุงเฮก (thaiembassy.org)

Früher war es einfach, weil man einfach gemeinsam zur Botschaft ging und den Antrag als Paar einreichte. Ich weiß nicht, wie ich das online ausfüllen und deutlich machen soll, dass Sie zusammengehören, also fragen Sie vielleicht die Botschaft, wie Sie das lösen können. Oder vielleicht gibt es Leser, die sich dies neuerdings auch online als Schlagzeilen gewünscht haben und Ihnen sagen können, wie es mit Ihrer Frau ist, einzutreten.

Im Rahmen einer einjährigen Verlängerung kann auch Ihre Frau als „Unterhaltsberechtigte“ eine einjährige Verlängerung erhalten. Sie sollten Ihre Einwanderungsbehörde aufsuchen und dann wissen Sie genau, was sie dort sehen möchten, da dies von den Standardanforderungen abweichen kann.

Selbstverständlich müssen Sie auch einen Nachweis Ihrer Eheschließung vorlegen.

20. Im Falle der Familienangehörigkeit eines Ausländers ist ein vorübergehender Aufenthalt im Königreich gestattet

Für Ausländer – Einwanderungsabteilung1 | 1

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9 Antworten auf „Thailand-Visa-Frage Nr. 055/22: Nichteinwanderer als ausländisches Paar im Ruhestand“

  1. Frank van Saase sagt oben

    Vielen Dank. Wir leben in Amsterdam, also besuchen Sie diese Woche das Konsulat

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ich weiß nicht, ob man dort in dieser Hinsicht etwas erreichen kann, da dort keine Visa mehr ausgestellt werden.
      Aber vielleicht bekommt man dort ja noch Infos und da man ja in Amsterdam lebt ... wer weiß

      Die Botschaft ist möglicherweise die bessere Lösung, da sie auch den Antrag bearbeitet.
      Besser telefonisch oder eventuell per E-Mail.

  2. Ellis van de Laarschot sagt oben

    Das Ruhestandsvisum lautet auf den Namen meines Mannes und es müssen daher nur 1x 800.000 Baht auf der Bank sein. Dann muss ich das Formular ausfüllen: Ich muss meinem Mann folgen. Natürlich mit meiner Unterschrift. ………. Ich musste ehrlich gesagt darüber lachen, aber hey, Regeln sind Regeln.

  3. HeinrichN sagt oben

    Ich hatte nie Probleme mit einer Verlängerung oder einem Aufenthalt meiner Frau. Sie hatte ihr eigenes Visum, aber ich reichte immer einen Auszug aus dem Heiratsregister ein, der vom Außenministerium beglaubigt wurde, und ließ auch seine Unterschrift vom thailändischen Konsulat beglaubigen. Wurde problemlos durch die Einwanderungsbehörde angenommen

  4. RonnyLatYa sagt oben

    Nur um klarzustellen…..

    Das Problem ist nicht die Verlängerung in Thailand, denn dann ist man bei der Einwanderung als Paar zusammen und das ist klar. Sie müssen lediglich einen zusätzlichen Nachweis Ihrer Ehe vorlegen, wenn jemand als unterhaltsberechtigte Person leben möchte.

    Und ja, jeder muss seinen Nichteinwanderungsstatus haben, andernfalls können Sie keine jährliche Verlängerung erhalten. Sie können für diesen Zweck nicht das Nichteinwanderungsvisum Ihres Mannes oder Ihrer Frau verwenden. Nur im finanziellen Teil geht es um die Abhängigkeit, nicht um den Nichteinwanderungsstatus, der persönlich bleibt.

    Das Problem liegt hier bei der Online-Beantragung des Visums in den Niederlanden.
    So bewerben Sie sich online als Paar, wenn einer von den anderen abhängig ist.
    Früher konnte man gemeinsam zur Botschaft gehen und dann war das klar. Beweis: geheiratet und fertig.
    Aber wie macht man online deutlich, dass man zusammen ist und dass der eine vom anderen abhängig sein möchte?

    Hat jemand Online-Erfahrung damit?

  5. walter sagt oben

    Vielleicht nützlich für andere Leute, die mitlesen: Sie erhalten keinen unterhaltsberechtigten Non-O, wenn Sie ihn in Thailand beantragen. Nur bei der Botschaft Ihres Heimatlandes.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Könnte sein. Dies hängt immer davon ab, was Ihre Einwanderungsbehörde zulassen möchte.

      Aber Sie können dann den Umweg nehmen.
      Wandeln Sie Ihren Touristenstatus in Thailand mit Ihren eigenen Mitteln in einen Nicht-O-Status um und wechseln Sie dann für die Verlängerung zu einem abhängigen Status. Ein 3-monatiger Umweg.

  6. walter sagt oben

    Das haben wir vor zwei Monaten in BKK (Chaeng Wattana) versucht. Die Verlängerung (erste Verlängerung auf der Grundlage einer in TH erhaltenen Nicht-O-Rentenrente) wurde als Unterhaltsberechtigter abgelehnt.
    Vielleicht bei der nächsten Erneuerung?

    In der Zeit vor Covid waren wir in BKK, basierend auf einem Nicht-OA (aus dem Jahr 2015), das wir in Belgien erhalten hatten. Die jährliche Verlängerung war für meine Frau als Unterhaltsberechtigte nie ein Problem.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ich glaube dir.
      Natürlich kommt es oft darauf an, wen man vor sich hat und wie diese die Regeln interpretieren und auch, wo man sie beantragt. Wie in vielen Fällen ...


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