Fragender: Gerrit

Bei TB Immigr. Ich habe den Infobrief 014/21 um 9 Uhr gelesen. Kor Ror 2 – Heiratsregistrierung. Sie müssen zunächst einige Tage vorher bei der Gemeinde eine neue Bescheinigung über die Eheschließung einholen. Achtung, dieser Nachweis ist nur 30 Tage gültig. Kostet 20 Baht.

Bedeutet das, dass meine Originalkopie der Urkunde mit Stempel nicht mehr gültig ist und ich eine neue beantragen muss, und warum sollten sie eine neue Kopie der Urkunde sehen wollen?


Reaktion RonnyLatYa

Ihr Original ist weiterhin gültig. Dabei handelt es sich lediglich um einen neuen Auszug, der in Text und Namen wie Eheverträgen, Namen von Zeugen etc. mit dem Original identisch ist. Allerdings finden Sie auf diesem Auszug keine Unterschriften der Personen, die auf dem Original unterschrieben haben, sondern nur deren Name wird erwähnt.

Die einzige Unterschrift, die Sie finden, ist diejenige, die für die Ausstellung des Auszugs verantwortlich ist. Das Datum der Zustellung dieser Bescheinigung enthält auch ein aktuelles Datum. Ab diesem Datum ist der Auszug noch 30 Tage gültig.

Der Grund dafür, dass die Einwanderungsbehörde (in diesem Fall) einen solchen aktuellen Auszug erfordert, liegt darin, dass Ihr Original zwar beweist, dass Sie einmal verheiratet waren, es aber nicht beweist, dass Sie derzeit verheiratet sind. Dieser Auszug beweist, dass Sie nach thailändischem Recht noch offiziell verheiratet sind.

Keine Panik, Sie sind immer noch mit derselben Frau verheiratet, zu denselben Bedingungen und am selben Tag. 😉

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