Thailand-Visumfrage Nr. 042/20: Grenzüberschreitung mit Visum

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22 Februar 2020

Fragender: Josh

Ich habe ein OA-Visum (Stempel), das mir die Ein- und Ausreise nach Thailand bis zum 15. September 2020 erlaubt und ich bekomme immer einen Aufenthalt von 1 Jahr. Ich werde demnächst für sechs Monate in die Niederlande zurückkehren, sodass ich nicht vor dem 15. September zurückkehren kann.

Jetzt dachte ich, dass ich diesen Monat noch einmal einen „Visumlauf“ machen würde, zum Beispiel nach Laos, damit ich einen Stempel bekomme, um bis Ende Februar 2021 in Thailand zu bleiben, und mir dann eine Ausreise „kaufen“ kann, damit ich gehen kann nach Thailand nach September 2020.

Da ich einen gültigen Stempel in meinem Reisepass habe, habe ich mich gefragt, ob das oben Genannte möglich ist und ob ich Laos besuchen sollte. Mit anderen Worten: Kann ich nach der thailändischen Einwanderungsbehörde (Ausreise) sofort umkehren und wieder nach Thailand einreisen?


Reaktion RonnyLatYa

Ich habe gelesen, dass Ihr OA-Visum für Nichteinwanderer bis zum 15. September gültig ist, was bedeutet, dass Sie immer noch unter die alte Regelung fallen. Damit meine ich, dass es bei Erhalt des Visums noch keine Krankenversicherungspflicht gab. In diesem Fall sehr wichtig, denn bei der Einreise erhalten Sie noch eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr. Im neuen System, also bei Visa, die nach dem 31. Oktober 2019 beantragt werden, wird dies nicht mehr der Fall sein. Dort erhalten Sie nur einen Aufenthalt für die Gültigkeitsdauer Ihrer Krankenversicherung. Wenn Sie also nach 9 Monaten einreisen, erhalten Sie kein Jahr, sondern eine Aufenthaltsdauer von 3 Monaten. Also der verbleibende Zeitraum. Selbstverständlich ist eine Verlängerung nachträglich möglich, sofern Sie eine neue Krankenversicherung vorlegen können.

In Ihrem Fall (normalerweise) nicht, und Sie können dann im Februar einen „Grenzlauf“ machen. Sie erhalten dann eine Aufenthaltsdauer bis Februar nächsten Jahres.

Was den anderen Teil Ihrer Frage betrifft. Sie müssen auch das andere Land eingeben. Dies bedeutet, dass Sie nicht sofort umkehren dürfen, nachdem Sie bei der Einwanderung den „Ausreisestempel“ erhalten haben. In diesem Fall müssen Sie zunächst ein Visum für Laos erwerben (kann an der Grenze erfolgen) und das Visum dann bei der Einreise nach Laos verwenden. Anschließend können Sie sofort wieder rechts abbiegen.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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