Thailand-Visum-Frage Nr. 022/22: 90-Tage-Adressbenachrichtigung
Fragender: Französisch
Ich bleibe in Thailand mit einem Nicht-O-Visum für die mehrfache Einreise aufgrund einer Heirat. Mein dreimonatiger Aufenthalt läuft in drei Wochen ab, daher beabsichtige ich, rechtzeitig eine Verlängerung auf Rentenbasis zu beantragen und alle Bedingungen zu erfüllen (Finanzen, TM3).
Unsere Ehe ist nur in den Niederlanden eingetragen, was mir den Ruhestand erleichtert. Nach 3 Monaten kann ich meine ersten 90 Tage melden und die Finanzunterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass immer noch mehr als 800.000 THB auf meinem Konto geparkt sind und das Geld aus Auslandsüberweisungen stammt. Werde daher eine einmalige Wiedereinreise beantragen. Aber dann werde ich für 4-5 Monate in die Niederlande gehen.
Natürlich kann ich die 90-Tage-Benachrichtigung nicht vornehmen. Wie wird es weitergehen? Läuft meine Wiedereinreise ab und muss ich bei der Rückkehr (also mit meinem noch gültigen Non-O-Visum) alles noch einmal machen oder sehe ich das falsch?
Reaktion RonnyLatYa
Eine 90-Tage-Benachrichtigung bestätigt Ihren Aufenthaltsort. Muss vom Ausländer für jeden Zeitraum von 90 Tagen ununterbrochenen Aufenthalts in Thailand durchgeführt werden.
Wenn Sie Thailand verlassen, stoppt diese Zählung, da es sich nicht mehr um einen kontinuierlichen Aufenthalt handelt. Die Zählung beginnt dann wieder ab dem Tag Ihrer Rückkehr nach Thailand.
„Wenn ein Ausländer das Land verlässt und wieder einreist, beginnt die Zählung in jedem Fall bei 1 Tag.“ https://www.immigration.go.th/en/?page_id=1666
Bei Ihrer Rückkehr erhalten Sie aufgrund dieses Wiedereinstiegs erneut das Enddatum Ihrer jährlichen Verlängerung. Natürlich sollten Sie vor Ablauf Ihrer jährlichen Verlängerung wiederkommen.
90 Tage nach der Eintragung müssen Sie Ihre Adressmeldung erneut einreichen.
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