Fragender: Bram

Ich habe eine Frage zu den 500.000 Baht, die Sie für ein STV-Visum sechs Monate lang auf einem thailändischen Bankkonto haben mussten.
Meine Frage ist konkret, ob es in meiner Situation als Niederländer mit Wohnsitz in den Niederlanden sinnvoll ist, mit einem Visumantrag nachweisen zu können, dass ich in Thailand ein Konto mit 500.000 Baht habe?

Im Moment erfülle ich diese Anforderung noch, aber aufgrund einer Reihe automatischer Überweisungen, die ich monatlich an meine Freundin tätige, werde ich diese Grenze im nächsten Monat unterschreiten. Natürlich kann ich die Rechnung aufladen, aber wenn es keinen Zweck hat, lasse ich es lieber.

Ich hatte immer ein Nichteinwanderungsvisum O mit mehrfacher Einreise. Ich erfülle die Bedingungen für dieses Visum. Unter anderem ausreichende Einkünfte und Renteneinkommen in den Niederlanden. Ich habe das Gefühl, dass das Konto, das ich in Thailand habe, nichts zu einem Visumantrag beiträgt. Meine Frage ist also, ob diese Idee richtig ist oder ob es klüger ist, den Restbetrag in Thailand über 500.000 Baht zu belassen, als zusätzliches Argument für eine mögliche Zulassung?


Reaktion RonnyLatYa

Ich werde es allgemeiner beantworten, da es eigentlich für jedes Visum gilt.

Bei den angegebenen Beträgen zur Deckung der finanziellen Anforderungen eines Visums handelt es sich in der Regel um Referenzbeträge in Baht. Sie können dies in der Währung Ihres Wohnsitzlandes bezahlen, was in diesem Fall dem Gegenwert in Euro entspricht. Aber wenn Sie es besitzen, können Sie es natürlich immer mit einem thailändischen Bankkonto nachweisen.

Bedenken Sie übrigens, dass es sich beim STV nur um ein befristetes Visum handelt. Sie können sich derzeit nur dafür bewerben und bis Ende September 2021 dabei bleiben.

„Der maximale Gesamtaufenthalt darf daher 270 Tage einschließlich der Quarantänezeit NICHT überschreiten und den 30. September 2021, dem aktuellen Enddatum des STV-Programms, NICHT überschreiten.“

„Die Verlängerung des Aufenthalts (bis zu zwei Mal mit maximal 2 Tagen pro Verlängerung, jedoch nicht länger als 90. September 30) liegt ausschließlich im Ermessen der Einwanderungsbehörde.“

hague.thaiembassy.org/th/publicservice/special-tourist-visa-stv

Es sind keine Kommentare möglich.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website