Thailand-Visumfrage Nr. 011/20: TM7, TM47, TM30 und TM28

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16. Januar 2020

Fragender: William
Betreff: TM7, TM47, TM30 und TM28

Ich bleibe in Thailand auf der Grundlage eines Nichteinwanderungsvisums O mit einer jährlichen Verlängerung aufgrund meiner Pensionierung. Ich werde von Oktober bis April 5 bis 5,5 Monate in Thailand sein, davon 3 Monate in Chiang Mai, 1 Monat in Pattaya und 1 Monat in Bangkok. Ich habe meine Jahresverlängerung am 13. Dezember in Chiang Mai mit einem Gültigkeitsdatum vom 26. Januar gemacht. Ich habe in meinem Reisepass keinen Vermerk mit Datum für die vorgeschriebenen 90 Tage erhalten. Nach meinen Berechnungen wäre das der 11. März. Aber dann habe ich schon 2 Mal den Standort gewechselt. Bisher fiel mein erster 90-Tage-Bericht immer auf oder kurz nach meinem Rückflug in die Niederlande. Ich musste es also nie tun.

Jetzt ist meine Frage. Muss ich meine Adresse bei jedem Umzug offiziell ändern? Das habe ich bis jetzt noch nie gemacht. Stellen Sie immer sicher, dass der Eigentümer einen TM30-Bericht erstellt. Wenn ich mich persönlich in Bangkok melden muss, wo ich mich ab dem 23. Februar aufhalte, um meine Adresse zu ändern, kann ich einige Tage später für den 90-Tage-Bericht zurückkommen. In Bangkok macht es keinen Spaß, zweimal von Bangna nach Chaeng Wattana fahren zu müssen. Eine Online-Meldung funktioniert möglicherweise nicht, da ich weiß, dass Sie zuvor mindestens einmal persönlich bei der Einwanderungsbehörde Ihres Wohnortes gewesen sein müssen. Ist das richtig?


Reaktion RonnyLatYa

Ich gehe davon aus, dass Ihre jährliche Verlängerung bis zum 20. Januar 2021 läuft und Sie den Antrag (TM7) am 13. Dezember 2019 eingereicht haben.

Die Adresse, die Sie bei der jährlichen Verlängerung angeben, ist Ihre offizielle Wohnadresse. Diese Adresse zählt für die Einwanderung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht innerhalb Thailands reisen dürfen. Nur weil Sie in einem Hotel oder was auch immer übernachten, heißt das nicht, dass Sie umgezogen sind. Bei einem TM30 handelt es sich um eine Ankunftsmeldung an einer Adresse, es handelt sich also nicht um eine Adressänderung.

Für Chiang Mai: Sie leben immer noch in Chiang Mai, egal wie viele TM30 ausgegeben werden. Um eine Adressänderung offiziell umzusetzen, müssen Sie zusätzlich ein TM28 erstellen. Solange Sie das nicht tun, bleibt Ihre Adresse in Chiang Mai und Sie müssen grundsätzlich auch Ihre 90-Tage-Benachrichtigung (TM47) bei der Einwanderungsbehörde in Chiang Mai ausfüllen.

Der erste Antrag auf jährliche Verlängerung entspricht einer 90-Tage-Benachrichtigung. Es ist also durchaus möglich, dass Sie bei der Meldung der nächsten 90 Tage keine Benachrichtigung erhalten haben. Der 11. März ist daher ein guter Referenztermin. Hoffentlich rechnen sie ab den 90 Tagen und nicht ab dem Bewerbungsdatum. Daher ist es am besten, immer nach diesem Stichtag zu fragen. Dann sind Sie sicher.

Aber gehen wir davon aus, dass Sie diese 11 am 90. März bei der Einwanderungsbehörde in Chiang Mai melden müssen. Sie können jetzt jederzeit versuchen, Ihre 90 Tage bei einer anderen Einwanderungsbehörde mit Ihrer Chiang Mai-Adresse zu melden. Vielleicht akzeptieren sie es ohne Adressänderung. Man weiß nie … Sie können es immer zuerst online ausprobieren. Sollte dies nicht funktionieren, können Sie trotzdem eine Adressänderung zusammen mit einer 90-Tage-Benachrichtigung einreichen. TM30 (Ankunft an einer Adresse) und eine TM28-Adressänderung sollten nicht gleichzeitig erfolgen. Sie können zunächst irgendwo ankommen und sich später für einen offiziellen Umzug entscheiden. Daran ist nichts auszusetzen. Bedenken Sie in Zukunft, dass Ihre offizielle Adresse in Bangkok liegt.

Je nachdem, welche Methode Sie nutzen, haben Sie immer eine bestimmte Frist, innerhalb derer eine 90-Tage-Meldung erfolgen muss. Online ist 15 Tage vor dem 11. März bis 7 Tage vor dem 11. März, wenn ich mich nicht irre. Wenn dies persönlich oder durch eine andere Person in der Einwanderungsbehörde selbst erfolgt, beträgt die Frist 15 Tage vor dem 11. März bis 7 Tage nach dem 11. März. Du hast also etwas Platz. Wenn nicht, können Sie trotzdem selbst gehen.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

1 Gedanke zu „Thailand-Visumfrage Nr. 011/20: TM7, TM47, TM30 und TM28“

  1. Januar sagt oben

    Was tm30 betrifft, habe ich es letzten Monat online versucht und es hat nicht funktioniert. Dann bin ich zur Einwanderungsbehörde gegangen und sie sagten, dass dies nicht mehr notwendig sei, wenn man in Thailand bleibe. Melde es nur, wenn man aus dem Ausland komme. Ich bin misstrauisch. musste mich vor 3 Tagen über einen Zeitraum von 90 Tagen melden, es wurde nichts gemacht. Mehr gesagt, es muss also stimmen, ich habe über Google Play eine App für tm30 (Abschnitt 38) erhalten.


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