Fragesteller: Wim

Ich bin jetzt mit einem Touristenvisum für die einmalige Einreise nach Thailand eingereist und befinde mich in Quarantäne. Jetzt kann ich dieses Visum in Thailand in ein O-Visum für Nichteinwanderer umwandeln lassen. Ich bin 50 plus, aber nicht im Ruhestand und beziehe Sozialhilfeleistungen in Höhe von ca. 1000 € pro Monat.

Bei der Beantragung des CoE in den Niederlanden werde ich um Rentenbescheinigungen gebeten, die ich nicht vorlegen kann, weil ich noch nicht im Ruhestand bin, aber auf meinem Bangkok Bank-Konto ein Guthaben von mehr als 800.000 THB habe.

Wäre es für mich möglich, das CoE zu erhalten, indem ich meine 3 letzten Zahlungsspezifikationen und auch meine letzten 3 täglichen Kontoauszüge meiner Einzahlungen, Zahlung 1000 € und mit meinem täglichen Kontoauszug mit einem Saldo von über 800.000 THB Bangkok Bank hochlade?

Wenn ja, kann ich hier mein Non-Immigrant O erhalten und muss in den ersten 15 Monaten keine einzige Einreise bei der thailändischen Botschaft in Den Haag beantragen.

Ich freue mich auf Ihre Antworten.


Reaktion RonnyLatYa

Wie ich Ihnen vor ein paar Tagen sagte, können Sie unter normalen Umständen Ihren Touristenstatus ohne große Probleme in einen Nichteinwandererstatus umwandeln. In Thailand wird von Ihnen kein Nachweis verlangt, dass Sie im Ruhestand sind oder nicht. Mindestens 50 Jahre genügen und als finanzieller Nachweis reicht der bereits vorhandene Bankbetrag von unter anderem 800 Baht aus, allerdings kann ein Umtauschnachweis verlangt werden, dass dieses Geld aus dem Ausland stammt.

Sofern dies zulässig ist, wird Ihnen zunächst eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen gewährt. Sie müssen diese 90 Tage in Thailand um ein Jahr verlängern, wenn Sie etwas damit unternehmen möchten. Stellen Sie also sicher, dass Sie sich dann noch in Thailand befinden. Und wenn Sie Thailand verlassen, müssen Sie zunächst erneut einreisen, sonst verlieren Sie die Aufenthaltsdauer.

Unter normalen Umständen ist eine solche Umstellung kein Problem. Ich weiß nicht, ob das der Fall ist. Darüber hinaus können für die Umstellung weitere Anforderungen gelten. Sie müssen sich nur erkundigen.

Vor Ihrer nächsten Einreise müssen Sie dann wie bisher auch zunächst einen CoE beantragen. Dies ist auf der Grundlage Ihrer Wiedereinreise möglich, sofern Sie eine solche hatten, allerdings müssen Sie jetzt auch einen Versicherungsnachweis über 40/000 Baht ambulanter/stationärer Patient vorlegen, zusätzlich zu dieser 400-Dollar-COVID-000-Versicherung.

Ob Sie für den Erhalt Ihres CoE auch zusätzliche Rentenbescheinigungen vorlegen müssen, auch wenn Sie mit einem Wiedereintritt zurückkehren, weiß ich nicht.

Leser, die kürzlich mit einem Wiedereinstieg zurückgekehrt sind (als Rentner) und bereits Erfahrungen damit gemacht haben, können es Ihnen vielleicht sagen.

10 Antworten auf „Thailand-Visum-Frage Nr. 001/21: Rentennachweis bei der Beantragung eines CoE mit Wiedereinreise“

  1. Erik sagt oben

    Wim, jemand, der Sozialhilfe bezieht, ist für Big Bro von besonderem Interesse. Sie erinnern sich an den Fall dieser Frau, die Lebensmittel von ihrer Mutter bekam.

    Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Leistungsträger alles gut besprochen haben, beispielsweise die maximale Urlaubsdauer.

    Und darüber hinaus liegen Sie mit 800.000 THB auf der Bank in Thailand nicht über der Vermögensgrenze für Unterstützung? Oder ist ein Leistungsbezug ohne Vermögensprüfung möglich?

    Vorsicht ist die Mutter des Porzellanladens, Wim!

    • Ger Korat sagt oben

      Die Vermögensgrenze liegt für dieses Jahr bei 6295 Euro, maximal 28 Tage darf man im Ausland Urlaub machen und wenn er Sozialhilfebezug hat, bekommt er selbstverständlich auch Wohngeld für seine Sozialwohnung, ansonsten sind Sie Einwohner und das auch Er erhält keine 1000 Euro. Seine Sozialhilfeleistung wird durch die Erhebung von Steuern usw. von Arbeitnehmern und Rentnern aufgebracht. Nun, angesichts des Letzteren frage ich mich, ob irgendjemand damit einverstanden ist, dass jemand, der Sozialhilfe, Wohngeld und vielleicht Krankengeld bezieht, in Thailand bleibt und dann auch seine Sozialwohnung illegal untervermietet, denn wovon lebt man sonst als von 1000 Euro Sozialhilfe? .. Lassen Sie ihn nach einer Arbeit suchen, zum Beispiel als Lehrer, und nutzen Sie die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Wenn dies nicht mehr möglich ist, können Sie in die Niederlande zurückkehren.

  2. Hermann sagt oben

    Lieber Wim,

    Der Anspruch auf Urlaub mit Sozialhilfegeld beträgt 4 Wochen pro Jahr. Verstreichen Sie die Frist im Voraus und melden Sie bei Ihrer Rückkehr, dass Sie wieder da sind.
    Schöner Plan, etwa 1000 € monatlich und in Thailand lebend, aber er wird von der Zahlstelle als Betrug angesehen. Du willst dir das nicht zumuten, nehme ich an?
    Darüber hinaus erfüllen Sie wahrscheinlich auch nicht die Verpflichtung, sich selbst wieder Arbeit und Einkommen zu verschaffen. Ich selbst bin 58 Jahre alt und arbeite hart, um in 20 Jahren damit aufhören zu können. Genau wie Sie ist es schön für Sie, auf Kosten des Steuerzahlers (einschließlich mir) bequem in Thailand zu sitzen, aber nicht für all die Leute, die für Sie bezahlen.

  3. Hermann sagt oben

    Der Typfehler in 20 Jahren muss in 10 Jahren liegen

  4. Ken.filler sagt oben

    Allerdings seltsame Frage.
    Sie befinden sich derzeit in Thailand und fordern Informationen zum Erhalt einer COE-Einreisebescheinigung an.
    Fragen Sie nach etwas, das Sie bereits haben?
    Hier stimmt etwas nicht.

    • Wim sagt oben

      Wenn ich mein Touristenvisum hier in ein Einwanderungs-O-Visum umwandeln lasse, war meine Frage, ob ich nach meiner Wiedereinreise einen Ruhestandsnachweis für das CoE in den Niederlanden einreichen/oder hochladen muss, weil ich über 50, aber nicht im Ruhestand bin, daher mein Frage. .

      • Huib sagt oben

        Wenn Sie in Thailand ein Nichteinwanderungsvisum beantragen und wieder in den Niederlanden sind und nach Thailand zurückkehren möchten, erhalten Sie kein CoE, da Sie einen Rentennachweis vorlegen müssen, den Sie nicht haben. Sie können dann nur noch ein Touristenvisum beantragen.

        • Wim sagt oben

          Das ist eine klare Antwort auf meine Frage und vielen Dank

      • winlouis sagt oben

        Lieber Wim, ich bin Belgier und weiß nicht, ob es in den Niederlanden dasselbe ist wie in Belgien. Wenn ich mich nicht irre, gibt es ab dem 50. Lebensjahr noch ein O-Einreisevisum für Nichteinwanderer mit Nachweis eines ausreichenden Einkommens? Wenn Sie sich nun an die thailändische Botschaft in den Niederlanden wenden und fragen, ob ein Einkommensnachweis akzeptiert wird, ist in Ihrem Fall anstelle Ihrer jährlichen Rentenbescheinigung der Nachweis eines ausreichenden Einkommens durch Sozialhilfeleistungen erforderlich. Ich nehme an, dass Sie dadurch auch ein jährliches Einkommen erzielen. Wer es nicht versucht, kann nicht gewinnen.!!

        • Wim sagt oben

          Lieber Winlouis,

          Es lohnt sich auf jeden Fall, sich bei der athai-Botschaft zu erkundigen.
          Danke für deinen Tipp und deine Erklärung

          Fraugr. Wim


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website