Fragender: FarangSid

Ich habe Ende 2022 aufgehört zu arbeiten und bin nun nach Thailand gereist, mit der Absicht, hier zusammen mit meiner thailändischen Frau, mit der ich seit etwa 16 Jahren zusammen bin, meinen Lebensabend zu verbringen. Im Moment bleibe ich mit einem (verlängerten) Touristenvisum in Hua Hin. Hier haben wir (meine Frau und ich) eine Eigentumswohnung gemietet, in der wir die nächsten Monate bleiben wollen.

Heute gingen wir zur Einwanderungsbehörde, um das Touristenvisum in einen Nichteinwanderungsstatus O aufgrund einer Heirat umwandeln zu lassen. Ich dachte, wir hätten den Papierkram gut vorbereitet, aber das war etwas enttäuschend. Zum Beispiel möchten die Leute die Fotos unserer Unterkunft in Farbe haben (wir hatten eine Schwarzweißkopie) und es wurden 2 Sätze Kopien angefordert, von denen wir nur 1 Satz mitgebracht haben. Kurz gesagt, wir müssen einen neuen Termin vereinbaren, um die vollständigen Kopiensätze einreichen zu können.

Allerdings gab es noch eine weitere Anforderung, die wir noch nicht erfüllten und die uns tatsächlich überraschte: Sie werden gebeten, einen Zeugen mitzubringen, der ebenfalls in Prachuap Khirikan geboren sein muss. Auch für diesen Zeugen ist eine Kopie des Wohnungsmelderegisters und seines Personalausweises einzureichen. Dieser Zeuge muss offenbar bestätigen, dass wir tatsächlich in unserer Wohnung wohnen?

Ich habe sowohl auf Niederländisch als auch auf Englisch gegoogelt, aber ich kann nicht wirklich etwas darüber finden, einen Zeugen vorzubringen.
Wir wohnen gerade seit einem Monat in unserer Wohnung und haben noch keinen Thailänder getroffen, der uns vielleicht helfen könnte. Die Bewohner der Eigentumswohnungen sind hauptsächlich Expats.

Gibt es Leute, die Erfahrung mit dieser Zeugenpflicht haben und diese auf diesem Blog teilen können? Ist es wirklich die Absicht, einen Zeugen zur Einwanderungsbehörde (Prachuap Khirikan) zu bringen? Oder gibt es eine alternative Lösung?

Vielen Dank im Voraus für Ihre(n) Kommentar(e)


Reaktion Lunge Addie

Diese Fotos sind Standard-Einwanderungsbestimmungen, also ist daran nichts auszusetzen.

Das dieses Zeugen, der damals noch in Prachuap Khirikan geboren wurde, nicht. Auch im Einwanderungsrecht findet man davon nichts. Sie sollten wissen, dass der Einwanderungsbeamte das „vollkommene Recht“ hat, zusätzliche Fragen/Anforderungen zu stellen, wenn er es für notwendig hält.

In diesem Fall handelt es sich um einen Zeugen, der sich rechtsgültig ausweisen kann.

Die Tatsache, dass man nach einem Monat in der Wohnung gewohnt hat und immer noch niemanden kennt, der diese Anforderungen erfüllen könnte, ist eine Strafe, denn die meisten dieser Bewohner, auch wenn sie Farangs sind, sind mit einer thailändischen Freundin oder einer thailändischen Dame zusammen verheiratet. Ich nehme an, Sie waren schon draußen: im Laden, auf dem Markt, im Restaurant..... Sicherlich ist jemand da, der diese Anforderungen erfüllt und bereit ist, dies für Sie zu tun?

Du hast eine thailändische Frau, also lass sie das regeln. Dies wird ihr sicherlich gelingen, indem sie dem Wohlwollenden bei Bedarf eine kleine Entschädigung verspricht.

Ich bin mir sicher, dass ich keinen Tag brauchen werde, um so jemanden zu finden, und wenn nötig auch alleine.

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2 Antworten auf „Frage 46/23 zum Thailand-Visum: Einen Zeugen zur Einwanderungsbehörde für den Nicht-O-Ehestatus mitnehmen?“

  1. Martin sagt oben

    Vielleicht können Sie den Eigentümer der Wohnung mitbringen? Auf der Tafel sind Thailänder

  2. Chris sagt oben

    Das Gleiche gilt für die Einwanderungsbehörde in Udonthani.
    Zur Sicherheit wurden nur zwei Zeugen aufgenommen: mein Schwiegervater und der Dorfvorsteher.


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