Frage 44/23 zum Thailand-Visum: Ist für ein Nicht-O-Thai-Heiratsvisum auch eine Krankenversicherung erforderlich?
Fragender: Dick
Ich möchte bald auf der Grundlage einer Visumsbefreiung nach Thailand reisen und diese bei der Einwanderungsbehörde in Khon Kaen verlängern lassen und dann das Verfahren für ein thailändisches Heiratsvisum einleiten. Innerhalb der Laufzeit der Visumsbefreiung kann ich die erforderlichen 400.000,00 THB auf mein Fixkonto einzahlen. Die anderen Angelegenheiten wie die Registrierung unserer Ehe sind bereits geregelt.
Das Einzige, was ich noch wissen möchte, ist, ob für ein thailändisches Heiratsvisum auch eine Krankenhausversicherung erforderlich ist.
Reaktion Lunge Addie
Bei der Einreise mit Befreiung von der Visumpflicht erhalten Sie JETZT, wenn Sie vor dem 31. März 2023 nach Thailand einreisen, eine 45-tägige Aufenthaltsdauer. (Wir wissen noch nicht, was nach 31 passieren wird). Sie können diesen einmalig um 30 Tage verlängern. Dann haben Sie eine Aufenthaltsdauer von 75 Tagen. Das reicht aus, um die finanziellen Anforderungen zu erfüllen, da der Betrag von 400,000 THB 2 Monate VOR der Antragstellung auf dem thailändischen Konto vorhanden sein muss. Bedenken Sie, dass einige Einwanderungsbehörden es wagen, drei Monate zu verlangen, diese 3 Tage dann jedoch nicht ausreichen.
Wenn Sie die erste Verlängerung in Khon Kaen beantragen, fragen Sie, was benötigt wird: 2 Monate oder 3 Monate.
Wenn 3 Monate, auch kein Problem, aber dann müssen Sie eine zweite Verlängerung beantragen, die auf einem Besuch bei Ihrer Frau basiert, und das sind 60 Tage obendrauf. Sie haben also mehr als genug Zeit, um den finanziellen Bedarf zu decken: 45+30= 75 +60d= 135 Tage.
Einen Monat vor Ablauf dieser Aufenthaltsdauer beantragen Sie eine Umwandlung in ein NON-O-Visum basierend auf dem thailändischen Ehepartner. Kein Problem, da Sie schreiben, dass für die Eintragung Ihrer Ehe bereits alles geregelt ist. Sie erhalten zunächst einen Aufenthalt von 90 Tagen, den Sie dann um 1 Jahr verlängern können.
Wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind und über ein NON-O-Visum verfügen, benötigen Sie KEINE Krankenhausversicherung. Dies ist nur mit einem NON-OA-Visum möglich.
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