Thailändische Einwanderungsfrage Nr. 067/26: 90-tägige Meldepflicht bei Abwesenheit in Thailand
Fragender: Jan
Ich besitze ein „No Year Visa Marriage“ und bin verpflichtet, einen 90-Tage-Bericht zu erstellen. Da ich mich derzeit nicht in Thailand aufhalte, kann ich das Formular TM.47 nicht korrekt ausfüllen.
Was muss ich tun oder ausfüllen, um den Verlust meines Jahresvisums zu vermeiden? Meine Meldefrist nach 90 Tagen endet am 20. Mai 2026.
Ich möchte jeweils sechs Monate in Thailand und sechs Monate in den Niederlanden verbringen.
Ich hoffe, Sie können mir einen Rat geben, denn ich weiß es nicht.
Reaktion RonnyLatYa
Sie haben eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung aufgrund einer thailändischen Heirat.
Die Sache mit der TM47-Meldung ist einfach.
Wenn Sie sich nicht in Thailand aufhalten, müssen Sie keinen TM47-Bericht einreichen.
Die 90-Tage-Frist endet mit Ihrer Ausreise aus Thailand. Sie beginnt wieder bei 1, sobald Sie nach Thailand einreisen.
Ihre nächste Benachrichtigung erfolgt dann 90 Tage nach Erhalt.
Das können Sie auch hier nachlesen.
„Wenn der Ausländer Thailand während der 90-tägigen Benachrichtigungsfrist verlässt, beginnt die Tageszählung mit dem Ankunftsdatum seiner Wiedereinreise nach Thailand von neuem. (in jedem Fall)
Bei Ausreise und Wiedereinreise des Ausländers beginnt die Tageszählung jeweils mit dem 1. Tag der letzten Wiedereinreise.“
https://bangkok.immigration.go.th/en/90days-report
Übrigens verlieren Sie Ihre jährliche Verlängerung nicht, wenn Sie sich nicht 90 Tage im Voraus gemeldet haben. Nicht einmal, wenn Sie sich in Thailand aufhalten, obwohl Ihnen dort eine Geldstrafe drohen könnte.
Sie könnten Ihre jährliche Verlängerung verlieren, wenn Sie nicht wieder einreisen. ghättest du gekauft, BEVOR du Thailand verlassen hast.
Hoffentlich hast du das getan.
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