Sehr geehrte Redakteure,

Ich habe eine Frage? Kann man ein einfaches Touristenvisum auch in ein thailändisches Frauenvisum umwandeln? Ich habe nur beim einfachen Touristenvisum die Wahl, da man für das dreifache Touristenvisum eine Arbeitgeberbescheinigung benötigt. Und das habe ich nicht, weil ich Arbeitslosengeld habe.

Ich kann noch kein Heiratsvisum beantragen, da ich noch nicht verheiratet bin. Auch eine Heirat + Bankkonto mit den beantragten 400.000 Baht ist möglich. Vielleicht bleiben Sie dort für immer oder wechseln zwischen Thailand und den Niederlanden.

Bitte informieren Sie mich über meine Möglichkeiten.

Danke schön,

Marcel


Lieber Marcel,

Das sogenannte „Thai-Frauenvisum“ können Sie nicht von einem „Touristenvisum“ aus beantragen. Beim „Thai-Frauenvisum“ handelt es sich also nicht um ein Visum, sondern um eine einjährige Verlängerung der mit einem Nichteinwanderungsvisum erworbenen Aufenthaltsdauer.

In Ihrem Fall müssen Sie daher zunächst ein Nichteinwanderungsvisum „O“ beantragen, mit dem Sie dann eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten können. Abhängig von Ihrer Heirat mit einem Thailänder können Sie diese 90 Tage dann um ein Jahr verlängern. Sie können die Verlängerung dann jährlich um ein weiteres Jahr usw. verlängern lassen. Da die jährliche Verlängerung auf der Grundlage einer „Thai-Ehe“ erlangt wurde, wird sie der Einfachheit halber „Thai-Frauenvisum“ oder „Thai-Ehevisum“ genannt. Jeder kennt es unter diesem Namen, und bei der Einwanderung wird es auch so genannt, und es kann sogar auf dem Einwanderungsstempel im Reisepass stehen, aber am Ende bleibt es eine Verlängerung um ein Jahr und kein Visum.

Sie müssen also zunächst ein „O“ für Nichteinwanderer erhalten. Dies kann auf drei Arten erfolgen:

1. In den Niederlanden, aber das ist in Ihrem Fall noch nicht möglich, weil Sie noch nicht verheiratet sind. Ich vermute auch, dass Sie noch keine 50 sind, weil Sie schreiben, dass das „Touristenvisum“ Ihre einzige Lösung sei. Wenn Sie bereits 50 sind, ist es einfach. Sie können dann basierend auf Ihrem Alter ein „O“ für Nichteinwanderer beantragen, da Sie die Altersgrenze erreichen. (Selbstverständlich müssen Sie auch die weiteren, auch finanziellen, Voraussetzungen erfüllen.) Nach Ihrer Heirat können Sie dann die Aufenthaltsdauer verlängern, die Sie aufgrund Ihrer Ehe mit diesem Non-Immigrant „O“ erhalten haben.

2. Sie können Ihr „Touristenvisum“ auch bei der Einwanderung in ein Nichteinwanderungsvisum „O“ umwandeln lassen. Kostet 2000 Baht. Seien Sie vorsichtig mit der Zeit, da ich dachte, dass zum Zeitpunkt des Antrags auf Umwandlung noch mindestens 15 (oder sind es 21) Aufenthaltstage übrig sein müssen. Selbstverständlich ist auch eine frühere Bewerbung möglich. Normalerweise darf nur Bangkok Immigration 1 diese Konvertierung vornehmen. Sie müssen dafür also nach Bangkok fahren und mit einer Dauer von mindestens 5 Tagen rechnen, bis alles fertig ist.

Möglicherweise können Sie den Antrag auch bei Ihrer Einwanderungsbehörde einreichen. Einige haben bestimmte Vollmachten aus Bangkok erhalten, diese ändern sich aber recht häufig und ich weiß nicht genau, wer was tun darf. Es gibt diejenigen, die die Konvertierung durchführen dürfen, andere nur empfangen und nach Bangkok senden. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Einwanderungsbehörde, ob dies über diese erfolgen kann oder nicht. In diesem Fall müssen Sie natürlich nicht nach Bangkok fahren. Nach Abschluss der Umwandlung vom „Touristenvisum“ in das Nichteinwanderungsvisum „O“ erhalten Sie 90 Tage Aufenthalt. Nach Ablauf dieser 90 Tage können Sie aufgrund Ihrer Heirat eine Verlängerung um ein Jahr beantragen. Es ist auch möglich, dass alles auf einmal passieren kann. Umstellung auf Non-Immigrant „O“ und jährliche Verlängerung in einem Zug. Manche denken, sie hätten eine Verlängerung um 15 Monate erhalten, aber das ist nicht korrekt. In diesem Fall beträgt die Laufzeit des Nichteinwanderungsvisums 90 Tage plus 12 Monate Verlängerung. Dies ist jedoch in der Regel nur im Falle einer „Ruhestandsaufnahme“ zulässig und wenn der Antragsteller alle Formulare und Belege unverzüglich vorlegen kann. Im Fall der „Thai-Ehe“ glaube ich nicht, dass es angewendet wird, aber ich gebe es trotzdem nur als Info. Man weiß nie.

3. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, nach Ihrer Heirat ein Nichteinwanderungsvisum „O“ auf der Grundlage Ihrer Heirat bei einer Botschaft/einem Konsulat in einem der Nachbarländer zu beantragen. Informieren Sie sich vorab sehr gut darüber, ob die Botschaft/das Konsulat, zu dem Sie gehen möchten, tatsächlich Nichteinwanderungsvisa „O“ für Nichtansässige dieses Landes ausstellt. Manche tun es, manche nicht. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie die erforderlichen Heiratsurkunden, Finanznachweise usw. sowie die erforderlichen Kopien bei sich haben. Wenn Sie später nach Thailand einreisen, erhalten Sie 90 Tage mit dem Nichteinwanderungsvisum „O“. Diese können Sie aufgrund Ihrer Heirat anschließend um ein weiteres Jahr verlängern.

Noch ein paar Kommentare:

  • Verheiratet bedeutet hier, dass die Eheschließung offiziell im Rathaus eingetragen wird. Für Buddha zu heiraten, wie es manchmal genannt wird, zählt nicht. Letzteres ist also nur ein Zeremoniell, nichts Legales, womit man etwas anfangen kann.
  • Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie einen Bankbetrag als Finanznachweis verwenden, der Betrag mindestens 2 Monate und bei Folgeanträgen 3 Monate auf dem Konto einer thailändischen Bank verbleiben muss.
  • Ein „dreifaches“ Touristenvisum gibt es nicht mehr. Seit Mitte November wird das „Double“ und „Triple Tourist Visa“ durch ein „Multiple Entry Tourist Visa“ (METV) ersetzt.
  • Formulare und Nachweise, die mit einem Verlängerungsantrag eingereicht werden können, finden Sie im Dossier Thailand: www.thailandblog.nl/Dossier-Visa-Thailand.pdf Es ist auch nützlich, Folgendes zu wissen:
  • Wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind (oder ein Kind mit thailändischer Staatsangehörigkeit haben), können Sie (einmal pro Einreise) auch eine Verlängerung Ihres Aufenthaltszeitraums um 60 Tage beantragen. Sie müssen in Thailand leben.
  • Beispielsweise kann eine Aufenthaltsdauer, die mit einer „Visumbefreiung“ oder einem „Touristenvisum“ erlangt wurde, um 60 Tage statt der normalen 30 Tage verlängert werden. Kostet genauso 1900 Baht.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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