Sehr geehrte Redakteure,

Ich habe mich durch Ihre umfangreiche Visumakte gekämpft und dankbar einige klare Informationen gefunden, aber immer noch eine einzige Frage, die ich Ihnen gerne stellen würde. Ich habe seit Jahren ein Nichteinwanderungsvisum O in Thailand und besuche daher jedes Jahr die thailändische Botschaft in Den Haag. Ich möchte jetzt auf ein Ruhestandsvisum umsteigen (die Verlängerung des O-Visums für Nichteinwanderer).

Was ich dafür benötige, war aus Ihrer Akte klar ersichtlich. Mein aktuelles Visum läuft am 6. Januar 2016 ab, daher kann ich erst am 6. Dezember 2015 zur Einwanderungsbehörde Soi 5 in Pattaya gehen. Für diese Verlängerung muss ich 1900 Baht bezahlen.

Meine Fragen sind: Wie erhalte ich eine mehrfache Einreise mit dem Ruhestandsvisum? Kann das bei der ersten Bewerbung sofort bei der Bewerbung gemacht werden oder muss ich dafür noch einmal vorbeikommen? Und wie hoch sind die Kosten dafür?

Verstehe ich außerdem, dass ich alle 90 Tage einen neuen Antrag auf Einwanderung stellen muss? Gibt es dafür auch ein Formular oder melde ich mich nur mit meinem Reisepass innerhalb von 90 Tagen? Ist der neue Stempel kostenlos oder fallen Kosten an?

Danke für die Info.

Piet


Lieber Peter,

Was Ihre Verlängerung betrifft, können Sie in der Regel bereits 30 Tage vor Ende des Aufenthaltszeitraums einen Verlängerungsantrag stellen, einige akzeptieren ihn jedoch auch ab 45 Tagen. Hängt ein wenig von der Einwanderungsbehörde ab, bei der Sie die Verlängerung beantragen werden, und von den dort geltenden Regeln. Ein guter Rat ist, nicht bis zur letzten Minute zu warten. Man weiß nie, was dazwischen kommen könnte. Sie möchten zusätzliche/andere Formulare sehen, oder es sind viele Leute da, oder Sie haben keinen Schließzeitraum/Tag berücksichtigt, Sie werden krank usw. … Es kann alles passieren.

Es bringt nichts, bis zur letzten Minute zu warten. Eine Verlängerung erfolgt immer am Enddatum Ihres vorherigen Aufenthaltszeitraums und Sie gewinnen oder verlieren damit nichts.

Was den Wiedereintritt betrifft. Nachdem Sie Ihr „Retirement Visum“, also Ihre Verlängerung, erhalten haben, können Sie eine Wiedereinreise beantragen. Sie können es sofort tun oder später wiederkommen. Das entscheiden Sie selbst. Es gibt viele, die es sofort tun, weil sie sowieso da sind.

Eine einmalige Wiedereinreise kostet 1000 Baht und eine mehrfache Wiedereinreise kostet 3800 Baht. Siehe auch Seite 29 des Dossiers – www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/TB-2014-12-27-Dossier-Visa-Thailand-full version.pdf Kapitel 13. Eine Wiedereinreisegenehmigung ist immer erforderlich Sie verlassen Thailand in der Zwischenzeit

Was den 90-Tage-Bericht betrifft, müssen Sie ihn für jeden Zeitraum von 90 Tagen ununterbrochenen Aufenthalts in Thailand erstellen. Die Zählung erlischt, sobald Sie Thailand verlassen. Es beginnt bei der Einreise wieder ab Tag 1, d. h. es wird nicht dort weitergezählt, wo man bei der Abreise aus Thailand aufgehört hat. Es gibt ein Formular, mit dem Sie Ihre 90-tägige Kündigungsfrist einreichen können. Dabei handelt es sich um das Formular „TM 47, Formular für Ausländermeldung bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen“.
Die 90-Tage-Benachrichtigung ist kostenlos. Es ist übrigens keine Briefmarke. Als Nachweis Ihrer Meldung erhalten Sie einen Zettel. Außerdem erfahren Sie, wann Sie das nächste Mal wiederkommen. Sie können diese Meldung persönlich machen, sie kann aber auch durch Dritte per Post oder online erfolgen (letzteres ist noch eine kleine Kinderkrankheit). Siehe auch Seite 28 der Datei – https://www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/TB-2014-12-27-Dossier-Visa-Thailand-full-version.pdf Kapitel 12. Melden des Aufenthaltsorts und 90 -tägige Kündigungsfrist

Zie ook www.immigration.go.th/
Sie können in die linke Spalte klicken
-Klicken Sie auf „Formular herunterladen“, um das Formular „TM 47, Formular für die Benachrichtigung von Ausländern über einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen“ herunterzuladen.
- „Beantragen Sie eine Benachrichtigung über den Aufenthalt im Königreich (über 90 Tage)“, um Ihre 90-Tage-Benachrichtigung online zu stellen (vielleicht ist es besser, sie später zu verwenden, wenn das System gut funktioniert und zuverlässig ist).

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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