Sehr geehrte Redakteure,

Auf der thailändischen Einwanderungsseite heißt es, dass Sie die 90-Tage-Benachrichtigung auch per registrierter E-Mail einreichen können. Schön und schön, aber ich sehe keine E-Mail-Adresse auf der Website.

Weiß jemand, wie das geht, damit ich mir am Montag und in den darauffolgenden Quartalen eine Reise ersparen kann?

Mit freundlichen Grüßen,

Hans


Lieber Hans,

Ich glaube, auf der von Ihnen genannten Website steht „Einschreiben“ (Einschreiben) und nicht „Einschreiben“ (falls diese E-Mail irgendwo erwähnt wird, lassen Sie es mich bitte wissen, da ich sie nicht sofort finden kann).

Die 90-Tage-Benachrichtigung kann online erfolgen. Unten auf derselben Seite steht „Benachrichtigung über einen Aufenthalt im Königreich von mehr als 90 Tagen über das Internet“ und Sie können einfach darauf klicken. (Ich habe es auch hier verlinkt, Sie müssen also nur darauf klicken)

Folgen Sie dann einfach den Anweisungen auf dem Bildschirm (Möglicherweise erhalten Sie zunächst eine Sicherheitswarnung zum Zertifikat, wenn Sie diese jedoch ignorieren, können Sie wie gewohnt fortfahren).

Andere Möglichkeiten, diese 90-Tage-Benachrichtigungs-Website zu erreichen, sind .

- Gehe zu www.immigration.go.th/ . Gehen Sie zu „Englisch“ (oben rechts) und klicken Sie dann auf das Symbol „Antrag auf Benachrichtigung über den Aufenthalt im Königreich (über 90 Tage)“ (gelbes Symbol unten links auf der Seite) oder gehen Sie direkt zum 90-Tage-Site-Bericht über extranet.immigration.go.th/fn90online/online/tm47/TM47Action.do Folgen Sie dann den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Sie müssen Microsoft Internet Explorer oder Microsoft Edge als Webbrowser verwenden, sonst funktioniert es möglicherweise nicht. Bei einigen klappt das sehr gut, bei anderen haben sie Probleme mit der Online-Berichterstattung.

Zur Information: Einer der möglichen Gründe, warum die Online-Meldung nicht funktionieren würde, wäre die Tatsache, dass sich die Person schon seit längerer Zeit in Thailand aufhält, ohne das Land zu verlassen. (Das ist erlaubt, kein Problem) Die Folge davon wäre, dass er noch nicht im (neuen) 90-Tage-Meldesystem registriert wäre. Offenbar erfolgt die Registrierung erst bei der Einreise an der Grenze, und offenbar hat man erst vor etwa zwei, drei Jahren damit begonnen, diese Personen direkt in diesem System zu registrieren. Personen, die in den letzten zwei/drei Jahren einen Eintrag hatten, sollten kein Problem damit haben, sich online zu melden, da sie bereits im System erfasst sind. Ich weiß nicht, ob es richtig ist. Ich habe es gerade irgendwo gelesen und gebe es nur zu Ihrer Information weiter.

Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

Es sind keine Kommentare möglich.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website