Lieber Rob/Herausgeber,

In den letzten 2 Jahren habe ich 4 Visumanträge gestellt, um meiner Freundin den Urlaub in den Niederlanden zu ermöglichen. Dreimal ein Visum für Kurzaufenthalte und einmal das Programm für Fernreisen von Angehörigen ins Ausland.

Alle 4 Male habe ich einen ausführlichen Antrag mit allen notwendigen Nachweisen eingereicht, darunter Garantieerklärung und Einladungsschreiben, Versicherung, Tickets, Privatgrundstücke, Fotos und alles, was für den Visumsantrag notwendig ist. In allen vier Fällen wurde das Visum in einem Punkt abgelehnt, und zwar, weil sie vermuteten, dass sie innerhalb der Frist nicht nach Thailand zurückkehren würden.

Zwei begründete Einsprüche wurden eingereicht und ebenfalls zurückgewiesen.

Wir waren beide am Ende unserer Kräfte und hatten keine Kraft mehr, einen neuen Antrag einzureichen. Wir haben jetzt den Mut, einen fünften Antrag einzureichen.

Mittlerweile hat sich die Situation etwas geändert, wir haben am 11. Juli offiziell in Bangkok geheiratet und sind nun nach thailändischem Recht Mann und Frau. Ich habe derzeit kein nachhaltiges Einkommen, das ich meiner Frau garantieren könnte, weil ich eine Erbschaft erhalten habe und aufgehört habe zu arbeiten. Unsere Idee ist, dass meine Mutter für meine Frau bürgt, da sie eine Rente erhält, die den Einkommensvoraussetzungen entspricht.

Der Grund für den Besuch meiner Frau in den Niederlanden besteht darin, ihre Schwiegereltern und ihre bereits 86-jährige Schwiegermutter zu treffen, um sie vor ihrem Tod kennenzulernen. Meine Mutter hat ein großes Haus mit einem kleinen Haus im Garten, in dem wir übernachten konnten. Meine Mutter übernimmt sowohl die Bürgschaft als auch die Unterkunft.

Ich bin derzeit in den Niederlanden und werde am 1. September für 3 Monate zu meiner Frau nach Thailand in die von uns für 1 Jahr gemietete Wohnung in Jomtien Pattaya aufbrechen.

Am 30. November 2022 wollen wir wieder gemeinsam reisen und 5 Wochen gemeinsam in den Niederlanden sein. Wir werden die Feiertage gemeinsam mit meiner Familie verbringen und dann in der ersten Januarwoche 2023 gemeinsam nach Thailand zurückkehren.

Die Schwachstellen in der Bewerbung sind, dass sie keine Kinder hat und auf dem Papier keinen festen Job hat. Dass sie keine Kinder hat, ist eine erwiesene Tatsache und sie arbeitet in einem Massagesalon in Pattaya, wo sie keinen Vertrag hat. Ein dauerhafter Job auf dem Papier kann erreicht werden, der andere nicht.

Habe die Schengen-Akte natürlich vor der nächsten Beantragung sorgfältig durchgesehen. Glauben Sie, dass eine Heirat für uns bei der Beantragung eines Visums einen Mehrwert darstellt? Wir haben übrigens geheiratet, weil wir uns lieben und nicht wegen der Beantragung des Visums.

Haben Sie Vorschläge, die uns bei der Visumbeantragung helfen könnten?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe

Franc und Saowalak


Lieber Franc und Saowalak,

Vielen Dank für Ihre klare Geschichte. Darin heißt es, dass es (zu) wenig konkrete Beweise gebe, die das Außenministerium davon überzeugen könnten, ein Visum zu erteilen. Auch das IND konnte offenbar in den Einspruchsrunden nicht überzeugt werden. Im Falle eines neuen Antrags kann das Auswärtige Amt diesen aufgrund der alten Ablehnungen tatsächlich ganz einfach erneut ablehnen.
Ihre Situation hat sich nun etwas verändert, da Sie verheiratet sind. Aber diese Tatsache allein wird höchstwahrscheinlich nicht ausreichen, um das Fehlen anderer Argumente (die immer noch dieselben sind wie die alten Anträge) zu überwinden.

Was helfen würde, wäre, wenn Ihre Frau zum Beispiel einen vertraglich vereinbarten Job (und eine offizielle Urlaubsreise nach Europa), Kinder, die Betreuung der Eltern oder Urlaube in beliebten Ländern der Region (Singapur, Japan) hätte, um zu zeigen, dass sie es wirklich ist beabsichtigt nicht, Schaden anzurichten (illegal).

Ich kann nicht beweisen, dass es in Ihrer Situation vor allem auf Ihr Versprechen ankommt, sich an die Regeln zu halten, aber wenn der Beamte mehrere Absagen sieht, wird er dem nicht so schnell nachkommen

Mein Rat ist daher: Nutzen Sie Ihren Status als Ehepaar und beantragen Sie ein Visum bei einer anderen EU-Botschaft. Voraussetzung ist, dass Ihr Hauptreiseziel tatsächlich das andere Land ist. Wahrscheinlich möchten Sie auch die Niederlande besuchen, und das ist natürlich auch in den Ferien möglich. Denken Sie zum Beispiel an einen Urlaub in Deutschland, Belgien oder Frankreich. Da Sie Niederländer sind, ist jedes Land außer den Niederlanden eine Option (für Belgier ist jedes Land außer Belgien eine Option, für Deutsche alles außer Deutschland usw.)

Die Forderungen:
Dieses Visum für Familienangehörige eines EU-Bürgers ist kostenlos und kann eigentlich nicht abgelehnt werden (außer bei Betrug oder Staatsgefährdung). Alles, was Ihre Frau tun muss, ist, auf dem Antragsformular anzugeben, dass ihr Reisezweck „anderer“ ist, und dann auszufüllen, dass sie ihren EU-Ehemann begleitet (meinem Mann als EU-Familienmitglied nachzieht) sowie einen Nachweis dieser familiären Beziehung (die …). beglaubigte Heiratsurkunde und eine beglaubigte Übersetzung in eine Sprache, die die betreffende Botschaft lesen kann). Darüber hinaus etwas, aus dem hervorgeht, dass Sie beabsichtigen, diese Reise anzutreten (eine unterschriebene Erklärung von Ihnen ist ausreichend, wenn Sie jedoch eine Flugticketreservierung für Sie beide und/oder eine Reservierung für die ersten paar Nächte in Ihrem Namen haben). natürlich schön mitgebracht).

Tipp: Geben Sie an, dass Sie auf dieser Europareise (Flitterwochen?) nach einigen Tagen beispielsweise in Brüssel, Paris oder Düsseldorf gezielt durch Europa reisen möchten und daher noch nicht genau wissen, wohin die Reise geht. (Bei Covid ist das übrigens auch klug: Wenn irgendwo ein erhöhtes Risiko herrscht, geht man nicht dorthin, sondern an einen Ort, an dem es zu diesem Zeitpunkt keinen Ärger gibt).

Wenn Sie in der Nähe der Niederlande sind, können Sie natürlich auch dort Zeit verbringen … und mit einem flexiblen Zeitplan werden Sie sehen, was der beste Aktionsplan ist.

Weitere Einzelheiten können der Schengen-Akte entnommen werden. Wenn Sie das als Hilfe nutzen und Ihrer Frau bei der Antragstellung nicht zu viel erzählen (auf Nachfrage kann sie sagen, dass sie ihren EU-Ehemann begleitet und Sie wissen weitere Details), dann ist alles in Ordnung.

Und mit einem Urlaub in Europa in der Tasche und einer rechtzeitigen Rückkehr nach Thailand haben Sie sofort den Beweis, dass Sie vertrauenswürdig sind. Ein Folgeantrag könnte dann über die niederländische Botschaft mit den Niederlanden als Hauptwohnsitzland gestellt werden.

Kurz gesagt: Erwägen Sie eine romantische Reise in ein anderes EU-Land, nutzen Sie Ihr EU-Recht und sobald Sie in Europa sind, ist ein Besuch in den Niederlanden möglich, aber darüber müssen Sie sich im Vorfeld keine Gedanken machen.

Viel Glück!

Regards,

Rob V.

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