Lieber Rob/Herausgeber,
Mein 27-jähriger Sohn hat eine 25-jährige Freundin in Udon Thani und sie hat ein Schengen-Visum beantragt, um im Dezember zum ersten Mal in die Niederlande einzureisen. Für Familienbesuche und um in den Ferien bei ihm zu sein.
Jetzt hat die Botschaft den Visumantrag abgelehnt, da sie der Meinung sei, dass sie jetzt nur noch für notwendige Reisen ausreisen könne.
Das ist natürlich eine große Enttäuschung für sie.
Weiß jemand, ob es andere Möglichkeiten gibt, eine Genehmigung zu erhalten? Sie ist geimpft und alles andere ist in Ordnung.
Danke für deine Antwort.
Regards,
Thea
Liebe Thea,
Thailand wird derzeit von den europäischen Mitgliedsstaaten in Bezug auf Covid als „sehr hohes Risiko“ eingestuft. Reisen sind daher nur noch sehr eingeschränkt gestattet. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die Reise „wesentlich“ ist, aber auch für Personen, die vollständig mit einem in den Niederlanden zugelassenen Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson) geimpft sind. Hinweis: Nicht alle ausländischen Produktionen dieser Marken sind zugelassen. Im Zweifelsfall würde ich mich an die CDC wenden und fragen, ob der Impfstoff, den die Freundin Ihres Sohnes zugelassen hat, zugelassen wurde. Selbstverständlich legen Sie bei der Beantragung des Visums einen Nachweis über die vollständige Impfung vor.
Wenn die Niederlande sie nicht als „vollständig geimpft“ ansehen, bleibt ihr derzeit nichts anderes übrig, als zu warten, bis Thailand einen besseren Covid-Risikostatus erhält. Andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel, dass Ihr Sohn nach Thailand reist, dort legal heiratet und dann gemäß den EU-Vorschriften in einem Land anderswo in der EU (alles andere als in den Niederlanden) Urlaub macht, erscheinen mir viel zu drastisch.
Siehe auch:
https://visa.vfsglobal.com/tha/en/nld/news/fully-vaccinated-traveler
https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/checklist-entry/from-outside-the-eu
Leider schaffe ich es im Moment nicht mehr.
Viel Glück,
Rob V.