Frage zum Schengen-Visum: Im Urlaub im Schengen-Raum

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Visum für Kurzaufenthalte
Stichworte: ,
17. Januar 2024

Lieber Rob,

Ich habe die belgische Staatsangehörigkeit, bin seit vielen Jahren mit meiner thailändischen Frau verheiratet und lebe in Thailand. In ein paar Monaten planen wir einen Urlaub in meinem Heimatland (Belgien). Ich habe vorhin im Blog gelesen, dass Sie empfehlen, für meine Frau ein Visum bei einer anderen EU-Botschaft zu beantragen (nicht bei der belgischen Botschaft).

Wir planten eine Reise in die Schweiz (Ankunft Zürich) – dann nach Italien und schließlich nach Belgien. Sie haben vorhin gesagt, dass das Ankunftsland das „Hauptziel“ sein sollte. Wir würden in jedem Land voraussichtlich etwa eine Woche verbringen, es gibt also kein wirkliches Hauptziel.

Bitte stellen Sie nach Möglichkeit einige Fragen.

  • Müssen Sie bei der Beantragung des Visums Ihren vollständigen Reiseplan vorlegen?
  • Wird ein Nachweis über die Buchung Ihrer Flüge und Hotels verlangt (was passiert, wenn das Visum abgelehnt wird und alles bezahlt wurde)?
  • Ist es ein Problem, wenn Sie in Zürich ankommen und in Brüssel wieder abreisen?
  • Kann meine Frau ihre familiären Bindungen anhand einer Bescheinigung des „Amhur“ nachweisen, aus der hervorgeht, dass wir bis heute verheiratet sind (eine Heiratsurkunde ist eigentlich kein schlüssiger Beweis dafür, dass wir noch zusammen sind).
  • Wie weit im Voraus kann man ein Visum beantragen?

Meinen besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Regards,

John2


Beste John,

Als Antwort auf Ihre Fragen:

Eine vollständige Reiseroute ist nicht erforderlich. Ich würde jedoch ein kurzes Anschreiben (auf Englisch, Französisch oder Deutsch) beifügen, in dem Sie Ihre Situation und Ihr Vorhaben zusammenfassen. Darin nennen Sie Ihren Namen, dass Sie belgischer/EU-Bürger sind und Ihre thailändische Frau zu einem Kurzbesuch nach Europa mitnehmen möchten. Wenn Sie erwähnen, dass Sie die erste Woche in der Schweiz, dann eine Woche in Italien und dann noch eine Woche in Belgien verbringen möchten, wird deutlich, dass es keinen Mitgliedstaat gibt, in dem Sie sich die meisten Tage aufhalten werden, und dass daher das Land der ersten Einreise die Bearbeitung vornehmen muss Anwendung. nehmen.

Nein, buchen/bezahlen Sie keine Flugtickets oder Hotels. Streng genommen ist in Ihrem Fall nicht einmal eine Flugreservierung oder eine Hotelreservierung erforderlich, aber viele Beamte würden das trotzdem gerne sehen. Wenn es also keine große Sache ist, fügen Sie eine Flug- und Hotelreservierung hinzu. Bei einigen Unternehmen ist dies kostenlos (die Reservierung verfällt jedoch innerhalb weniger Tage), manchmal kostet es einen kleinen Betrag. Buchen Sie ein Zimmer an einem Ort, an dem Sie kostenfrei stornieren können. Niemand zwingt Sie tatsächlich, eine Buchung bei der Fluggesellschaft oder dem Hotel vorzunehmen. Wenn Sie also nach der Erteilung des Visums irgendwo ein günstigeres Angebot finden, steht es Ihnen völlig frei, dies zu tun.

Die Einreise über Zürich und die Abreise über Brüssel ist überhaupt kein Problem.

Sie stehen mehr oder weniger in der Wahl, wie die familiäre Bindung (hier: Ehe) nachgewiesen werden kann. Standardmäßig handelt es sich hierbei um eine Heiratsurkunde. Weil sie aber auch sehen wollen, ob das noch aktuell ist, verlangen die Schweizer eine „Heiratseintragung, nicht älter als sechs Monate“. Ich bin mit thailändischen Rechtsdokumenten nicht vertraut, aber ein offizielles und aktuelles Dokument/Auszug der thailändischen Behörden reicht aus. Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit Ihrem oben genannten Zertifikat darauf beziehen, also ja, das wird ausreichen. Bitte beachten Sie, dass thailändische Dokumente auch offiziell ins Englische/Deutsche/Französische übersetzt wurden.

Hinweis: Glücklicherweise erwähnen die Schweizer weder die Legalisierung durch das thailändische Außenministerium noch die Legalisierung durch die belgische Botschaft (einige Botschaften möchten alle diese Legalisierungen sehen, während ein EU/EWR-Familienantrag leicht zugänglich sein sollte. Sie werfen ihn weg Dann geht es um die Betrugsbekämpfung, die Prüfung der Echtheit/Korrektheit der Dokumente. Natürlich muss eine Botschaft sicherstellen, dass die Belege korrekt sind, aber es scheint, dass die Schweizer Beamten dabei eine sehr nüchterne Haltung einnehmen.

Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Reiseantritt stellen.

Mehr dazu können Sie auf der Website der Schweizer Botschaft in Bangkok lesen. Das Einzige, was daran seltsam ist, ist, dass in den Dokumenten für einen EU/EWR-Familienantrag eine „Kopie der Heiratsurkunde aus dem Heimatland des EU/EWR-Bürgers, nicht älter als sechs Monate“, verlangt wird. Das wird ein kleiner Fehler sein, denn 1) die offiziellen Regeln besagen nicht, dass eine Ehe in dem betreffenden EU-Land eingetragen/geschlossen werden muss. 2) Dies ist eine unangemessene oder sogar unmögliche Anforderung, wenn Sie in Thailand leben und schon seit langer Zeit oder vielleicht noch nie in Belgien waren. Sie gehen davon aus, dass der betreffende Europäer irgendwo in Europa lebt und die Ehe auch dort eingetragen ist. Nach den EU-Vorschriften reicht jedoch der Nachweis einer offiziellen Eheschließung in Thailand aus.

https://www.eda.admin.ch/countries/thailand/en/home/visa/entry-ch/up-90-days/documents-schengen.html

Die Beantragung dieses Visums sollte daher ohne großen Aufwand vonstatten gehen, ich würde jedoch gerne Ihre Erfahrungen in der Praxis hören. Beantragen Sie den Antrag direkt über die Schweizer Botschaft (nach Vereinbarung) und nutzen Sie nicht das VFS Global Visa-Büro.

Viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen,

Rob V.

Es sind keine Kommentare möglich.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website