Lieber Herausgeber/Rob V.,

Ich möchte, dass meine thailändische Freundin diesen Sommer in die Niederlande kommt, um mir zu zeigen, wie es hier ist. Nur ich beziehe Sozialhilfe. Und ich frage mich, ob das im Hinblick auf die Garantieerklärung ein Problem darstellt. Da ich es nicht für sinnvoll halte, ihr einen großen Betrag zu überweisen.

Und ein Bekannter musste seinen Arbeitsvertrag und seine Gehaltsabrechnungen abgeben. Leider habe ich das nicht.

Kann mir jemand dabei helfen?

Danke im Voraus!

Regards,

Franken


Lieber Frank,

Mit Ihrer Sozialhilfe können Sie als Alleinstehender die Voraussetzung eines 100-prozentigen Mindestlohns nicht erfüllen und diesen daher nicht garantieren. Ihnen bleiben eigentlich nur noch 2 Möglichkeiten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Freundin ausreichend Geld (34 Euro pro Tag) im eigenen Besitz hat oder lassen Sie jemand anderen als Bürge fungieren. Dies kann ein Familienmitglied, ein Freund oder ggf. Ihr Nachbar sein.

Wenn in Ihrer Nähe niemand als Bürge auftreten kann und will, er (mit Ihrer Hilfe) nicht über etwa 34 Euro pro Aufenthaltstag verfügen kann und Sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, gibt es eigentlich keine realistischen Optionen. Zumindest gehe ich davon aus, dass Sie beispielsweise nicht bereits heiraten möchten und in einem anderen EU-Land (Schengen-Mitgliedstaat) ein Visum nach europäischen Regeln für einen Nicht-EU-Familienmitglied eines EU-Bürgers beantragen möchten.

Einzelheiten zu all diesen Angelegenheiten finden Sie in der Schengen-Datei im Menü links auf der Website.

Mit freundlichen Grüßen,

Rob V.

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