Lieber Rob,

Ich habe in Belgien eine Thailänderin geheiratet. Sie adoptierte ihre Enkelin in Thailand, natürlich mit den nötigen Papieren. Wir haben ein Visum Typ D beantragt, dieses wurde jedoch abgelehnt. Grund, wir müssen sie auch anerkennen lassen. Eine Adoptionsagentur in Belgien arbeitet seit einem Jahr daran.

Können wir sie vielleicht mit einem Schengen-Visum hierher bekommen, unsere Enkelin ist jetzt 10 Jahre alt?

Ich höre es gerne.

Regards,

Erik


Lieber Erik,

Zu Ihrer Frage zum Visum: Ja, die „angehende Adoptivtochter“ (jetzt offiziell eine Enkelin) kann durchaus für einen kurzen Aufenthalt nach Belgien kommen. Sie können jeden Thailänder zu einem kurzen Aufenthalt bei sich einladen, sofern das Gesamtbild Sinn ergibt. Es ist mehr als logisch, dass Sie Ihre Tochter in den Urlaub mitnehmen möchten, um das Land und die Familie kennenzulernen usw. Ein Grund zur Sorge besteht darin, dass, wenn der Entscheidungsbeamte über das abgelehnte Einwanderungsverfahren stolpern könnte, der Verdacht entstehen könnte, dass Sie nicht die Absicht haben, sie rechtzeitig nach Thailand zurückzuschicken! Achten Sie also darauf, dass es gute Argumente und möglichst Belege gibt, die eine rechtzeitige Rückkehr des Kindes nach Thailand plausibel machen. Weitere Hinweise finden Sie im Schengen-Dossier hier im Blog.

Was das Durchlaufen des Adoptionsverfahrens betrifft, um sie als Familienmitglied zu ernennen, habe ich keine Kenntnis davon. Sobald dies abgeschlossen ist, sollte auch das Einwanderungsverfahren erfolgreich sein. Nun weiß ich nicht, ob Sie Belgier oder Niederländer sind, aber mit Ihrem Nachnamen (den ich hier nicht nennen werde) könnten Sie auch Niederländer sein. Dann würden die besonderen EU-Regeln gelten und diese gelten auch für die von Ihnen betreuten Enkelkinder. Sowohl im Hinblick auf ein Kurzaufenthaltsvisum (Urlaub) als auch für Einwanderungszwecke. Wenn Sie Niederländer sind, befolgen Sie die Anweisungen für ein EU-/EWR-Visum für Familienangehörige (siehe auch die Schengen-Akte). Es würde sich auch für das Einwanderungsverfahren lohnen, aber die weiteren Konsequenzen für eine Adoption kenne ich nicht. Wenn Sie nur Belgier sind, gilt der Text in diesem Absatz nicht.

Viel Glück,

Rob V.

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