Lieber Herausgeber/Rob V.,

Meine thailändische Freundin hat einen 90-Tage-VKV für Tschechien (mein Wohnsitzland) beantragt und erhalten. Wir wollten, dass sie nach Wien fliegt, wo ich sie mit dem Auto abholen kann, da ich im Süden der Tschechischen Republik lebe nahe der slowakischen Grenze und zum Flughafen Wien sind es nur 3 Stunden staufreie Fahrt.

Im tschechischen Konsulat in Bangkok wurde ihr bei der Beantragung des Visums mitgeteilt, dass sie nur dann ein Schengen-Visum bekommen könne, wenn sie über Prag fliege. Der Grund dafür war, dass die von der tschechischen Fremdenpolizei eingereichten Formulare mit allen Stempeln und Gebühren in tschechischer Sprache verfasst waren.

Prag ist mehr als 400 km von meinem Haus entfernt und auf der gesamten Strecke nach Prag gibt es Straßenarbeiten und Staus und für diese ca. 420 km muss man mindestens 9 bis 10 Stunden einplanen.

Meine Frage lautet: „Wenn sie trotzdem über Bangkok nach Wien fliegt, kann sie dann in Schwierigkeiten geraten oder kann ihr die Einreise in den Schengen-Raum verweigert werden?“

freundliche grüße

Daniel


Lieber Richard,

Normalerweise ermöglicht ein Kurzaufenthaltsvisum den Zugang zum gesamten Schengen-Raum. In der obersten Zeile des Aufklebers steht dann „Gültig für: Schengen-Staaten“ in der Sprache des jeweiligen Mitgliedsstaats. Eine Ausnahme gibt es: Einschränkungen gibt es nur, wenn dort Ländercodes aufgedruckt sind. Wenn beispielsweise „+NL +D“ (nur gültig in den Niederlanden, nur gültig in Deutschland) oder „-NL, -D“ (übergültig außer in den Niederlanden und Deutschland) steht. Wir nennen diese Ausnahme ein „territoriales Sperrgebiet“-Visum.

Sie haben wahrscheinlich bereits verstanden, dass der Ausländer das Visum im Hauptreisezielland beantragen muss. In Ihrem Fall ist das die Tschechische Republik. Nur wenn Sie die gleiche Zeit oder länger in Österreich verbringen würden, müssten Sie das Visum über die österreichische Botschaft beantragen. Da das Hauptziel jedoch die Tschechische Republik ist, ist die Einreise über Österreich in Ordnung (sofern es sich nicht um ein Visum in einem territorial begrenzten Gebiet handelt).

In einigen Schengen-Ländern besteht eine Meldepflicht, bei der Ausländer, die bei einer Privatperson übernachten, sich beispielsweise bei der Gemeinde, der (Ausländer-)Polizei oder der Einwanderungsbehörde melden müssen. Möglicherweise liegt da ein Missverständnis vor. Wenn Sie in Österreich auf sie warten und dann gemeinsam nach Tschechien fahren, müssen Sie sie natürlich gemäß den tschechischen Regeln für dieses Gebiet melden.

Siehe auch das Schengen-Dossier, den Musteraufkleber auf Seite 26 und die Frage „Wohin kann man mit einem Schengen-Visum reisen?“ auf Seite 22. Antwort: „Ein Schengen-Visum berechtigt normalerweise zum Zugang zum gesamten Schengen-Raum. Das bedeutet, dass Sie von jedem Mitgliedsstaat aus in den Schengen-Raum einreisen, ihn bereisen und verlassen können. (…)“.
www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/Schengenvisum-Dossier-Feb-2019.pdf

Ich empfehle der Botschaft, ihr Handbuch zu konsultieren:
„8.1 Visum, das dem Inhaber die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ermöglicht
Rechtsgrundlage: Visakodex, Artikel 24
Die territoriale Gültigkeit des Visums: Ein einheitliches Visum ermöglicht dem Inhaber die Reise im gesamten Gebiet
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.“
Siehe: ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy_en

Sie können die Botschaft natürlich höflich auf den Fehler hinweisen, damit andere Reisende die richtigen Informationen erhalten, aber es ist leicht, diesen verwirrten oder inkompetenten Mitarbeiter zu ignorieren. Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Freundin beide alle Papiere in der Tasche haben, die Handynummern des anderen usw., damit bei Fragen eines Mitarbeiters der Grenzkontrolle oder der Fluggesellschaft diese beantwortet werden können. Wenn Sie auf kompetentes Personal stoßen, sollte alles reibungslos laufen.

Keine Sorge.

Grüße und Erfolg,

Rob V.

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