Lieber Rob/Herausgeber,

Leider muss ich mit meiner thailändischen Partnerin auf den EU-Weg ausweichen, da sie die niederländische Sprache nicht beherrschen kann. Sie hat mehr als ihr Bestes gegeben. Daher muss ich diesen Weg leider aufgeben. Dann bleibt uns die nächste Option offen, ich habe eine große Wohnung in Deutschland. Ich werde dort offiziell 6 Monate lang wohnen und eine Nachweisdatei mit Mietvertrag/Quittungen/Tankquittungen usw. usw. erstellen. Nach 6 Monaten werde ich in meine Heimat in den Niederlanden zurückkehren. Dann berufe ich mich auf das EU-Recht und beantrage für sie eine EU-Aufenthaltskarte für einen längerfristigen Aufenthalt in den Niederlanden.

  • Frage 1: Was ich allerdings nicht finde, ist, ob man sich einfach in Deutschland anmelden kann und sonst nichts oder ob man für sie in Deutschland arbeiten muss.
  • Frage 2: Wenn sie eine EU-Aufenthaltskarte für einen längerfristigen Aufenthalt hat, kann sie sich von mir als Bürge trennen oder muss ich immer weiterhin als Bürge fungieren, solange sie in den Niederlanden bleibt.
  • Frage 3: Soweit ich weiß, gibt es in NL keine Pflicht zum Zusammenleben als Ehepaar mehr. Die Frage ist also: Wenn sie bei uns zu Hause in den Niederlanden registriert bleibt, kann ich dann beispielsweise auch in Deutschland registriert bleiben?

Wer hat Erfahrung mit den oben genannten Problemen oder kann mir weiterhelfen?

Regards,

Frank


Lieber Frank,

Antwort 1: Ihre Frau hat keine Verpflichtung zu arbeiten, sich zu integrieren oder was auch immer. Solange von ihr keine Gefahr für die deutsche Staatssicherheit ausgeht, kann sie zu nichts gezwungen werden. Sie leitet ihre Rechte als Familienangehörige eines EU-Bürgers (das sind Sie als Ehepartner) ab. Sie müssen einige Anforderungen erfüllen. Dies bedeutet vor allem, dass Sie nicht auf staatliche Mittel angewiesen sind.

Antworten 2 und 3: Die EU-Route bewältigt ihr gemeinsam. Sie leben in Deutschland und Ihre Frau kommt für mindestens 3 Monate zu Ihnen nach Deutschland (je mehr, desto besser, also sind 6+ Monate in der Tat sinnvoll). Sie können dann gemeinsam in die Niederlande ziehen, sich bei der niederländischen Gemeinde unter einer Adresse anmelden, beim IND die EU-Aufenthaltskarte beantragen und so weiter.

Wenn Sie nicht mehr zusammen in den Niederlanden leben, erlischt ihr Aufenthaltsstatus in den meisten Fällen. Nach fünf Jahren kann sie den Status „Daueraufenthalt“ beantragen und ist dann nicht mehr auf Sie angewiesen. Bis dahin könnte sie auch über eine Einbürgerung nachdenken (sollte sich das für sie als machbar erweisen). Ich würde Ihnen raten, sich nicht weiter damit zu befassen, bis Sie mehrere Jahre zusammen in den Niederlanden gelebt haben. Siehe zum Beispiel: https://ind.nl/nl/verblijf-verlengen-en-wijzigen/wijzigen/in-nederland-blijven-als-u-niet-meer-bij-eu-familielid-woont#wanneer-u-in-nederland-mag-blijven-wonen

Da ich über keine fundierten Kenntnisse der EU-Route verfüge, empfehle ich für weitere Ratschläge und Erfahrungen im Hinblick auf die Deutschland-Route das Forum der Stiftung Auslandspartner: https://www.buitenlandsepartner.nl/forumdisplay.php?31-De-Duitsland-route

Kurzum: Sie melden sich in Deutschland an, Ihre Frau auch. Sie erhält dort eine Aufenthaltskarte, Sie wohnen weiterhin gemeinsam in Deutschland. Nach einiger Zeit, mindestens 3 Monaten, könnten Sie gemeinsam in die Niederlande ziehen. Oder einfach weiter in Deutschland zusammenleben, wenn das attraktiver ist (zum Wohnen/Arbeiten etc.). Nach 3-5 gemeinsamen Jahren können Sie dann Möglichkeiten prüfen, ihren Aufenthaltsstatus zu sichern (EU-Langzeitaufenthalt, Einbürgerung usw.).

Mit freundlichen Grüßen,

Rob V.

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