Die Beantragung eines Schengen-Visums, mit dem Freunde, ein Partner oder eine Familie die Niederlande besuchen können, ist eine ziemliche Aufgabe. Sie müssen rechtzeitig verschiedene Formulare sammeln, die dann vom Visumantragsteller bei der Botschaft oder einem externen Dienstleister wie z.B. eingereicht werden müssen VFS global. Welche Dokumente und Belege für einen Visumsantrag erforderlich sind, lesen Sie in diesem Artikel.

Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu beginnen. Sie können einen Antrag frühestens drei Monate vor der Reise des ausländischen Gastes und mindestens 3 Werktage im Voraus stellen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 15 Kalendertagen eine Nachricht, ob Sie das Visum erhalten. Manchmal ist mehr Zeit nötig: Die Antragstellung kann bis zu 15 Tage dauern. Und in Ausnahmefällen 30 Tage. Zum Beispiel, wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

Wie läuft die Beantragung eines Schengen-Visums ab?

Zunächst sammeln Sie für Ihren Gast alle Formulare ein (siehe Checkliste). Anschließend können Sie einen Termin bei der Botschaft, dem Konsulat oder einem externen Servicebüro vereinbaren. Während des Besuchs in der Botschaft/Konsulat/Servicebüro:

  • Der ausländische Gast muss einen Reisepass oder ein anderes Reisedokument mit mindestens zwei leeren Seiten vorlegen. Dieses Reisedokument muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Es muss noch mindestens drei Monate nach dem Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein.
  • Er/sie reicht ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular ein. Jede Person, die mit dem Reisedokument reist, muss ein eigenes Formular einreichen. Formulare für Kinder unter 18 Jahren müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
  • Weitere notwendige Formulare werden übernommen (siehe Checkliste).
  • Der Visumantragsteller reicht ein Passfoto gemäß den niederländischen Anforderungen ein.
  • Ihm oder ihr werden Fingerabdrücke genommen. Dies geschieht bei Einreichung des Antrags. Diese bleiben 5 Jahre gültig. Für einige Bewerber, beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, ist dies nicht erforderlich.
  • Sie zahlen Gebühren. Wenn Sie sich an einen externen Dienstleister wenden, zahlen Sie ebenfalls eine Gebühr. Der Normaltarif beträgt 60 Euro, zahlbar in der Landeswährung.

Bei der Einreichung des Visumantrags erhalten Sie in der Regel einen sogenannten Track & Trace-Code. Dadurch kann der Bewerber den Status der Bewerbung online verfolgen. Sobald das Dokument fertig ist, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Manchmal wird der Antragsteller vor die Wahl gestellt, ob er den Reisepass abholen oder sich ihn zusenden lassen möchte. Die Kosten für den Postversand müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung am Schalter bezahlen. Der Versand von Dokumenten an die Heimatadresse liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

Ein Schengen-Visum heißt offiziell „Visa Short Stay“ und ist ein Visum vom Typ C. Dieser wird wie ein Aufkleber in den Reisepass geklebt. Wenn Ihr Gast in die Niederlande einreist, kann er/sie erneut kontrolliert werden. Daher empfiehlt es sich, alle Informationen und Dokumente, die Ihr Gast für die Beantragung des Visums benötigt, mit auf die Reise zu nehmen.

Schengen-Visum: Kurzaufenthaltsvisum

Ein Kurzaufenthaltsvisum ist maximal 90 Tage gültig. Sie erhalten das Visum für die im Antrag angegebene Anzahl von Tagen. Im Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) heißt es:

  • Ab welchem ​​Datum ist das Visum gültig (ab diesem Tag darf Ihr Gast in den Schengen-Raum einreisen).
  • Wie viele Tage darf sich der Ausländer im Schengen-Raum aufhalten?
  • Ab diesem Datum ist das Visum nicht mehr gültig (der Gast muss sich dann außerhalb des Schengen-Raums befinden).
  • Ob Sie mit dem gültigen Visum einmalig (einfache Einreise) oder mehrmals (mehrfache Einreise) in den Schengen-Raum einreisen können.

Es gibt zwei Arten von Kurzaufenthaltsvisa:

  1. Ein Visum für die einmalige Einreise mit einer maximalen Gültigkeit von 90 Tagen. Dies ermöglicht Ihnen einen einmaligen Aufenthalt von maximal 1 Tagen in den Niederlanden/Schengen-Raum.
  2. Ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer maximalen Gültigkeit von 5 Jahren. Damit können Sie sich maximal 90 Tage pro 180 Tage in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten. Dies muss nicht aufeinanderfolgend sein. Sie können dies auch verteilen. Der Ausländer darf sich jedoch nie länger als 90 von 180 Tagen in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten.

Für beide Visa gilt: Hat man einen ununterbrochenen Aufenthalt von 90 Tagen in den Niederlanden oder in einem der Schengen-Staaten gehabt, muss der Gast mindestens 90 Tage warten, bevor er in den Schengen-Raum zurückkehren kann.

Checkliste zur Beantragung eines Schengen-Visums für die Niederlande

Es ist sehr wichtig, dass Sie sicherstellen, dass der Antrag vollständig ist (dh mit allen erforderlichen Dokumenten, einschließlich einer Reisekrankenversicherung). Unvollständige Anträge auf ein Schengen-Visum führen zu einer Verzögerung oder Ablehnung des Visums.

Anwendung

  • Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Schengen-Visum.

Dokumente

  • Ein Reisepass oder ein anderes Reisedokument.
  • Und eine Kopie der Inhaberseite, bereits ausgestellter Visa und eine Kopie aller ein- und ausgehenden Stempel.
  • Die Inhaberseite aller bisherigen Reisepässe mit zugehörigen Visa.

Sie müssen von jedem Dokument das Original und eine Kopie abgeben. Die Unterlagen müssen in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Spanisch eingereicht (oder in eine dieser Sprachen übersetzt) ​​werden.

Anträge müssen persönlich eingereicht werden und die folgenden Dokumente müssen vom Visumantragsteller mitgebracht werden:

  • Der Reisepass oder ein anderes Reisedokument muss bei der Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens 3 Monate gültig sein.
  • Der Reisepass oder ein anderes Reisedokument muss mindestens zwei leere Visumseiten enthalten.
  • Der Reisepass oder ein anderes Reisedokument darf nicht älter als 10 Jahre sein.

Galerie Foto

Ein Passfoto, das den niederländischen Anforderungen entspricht. Dieses Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine deutliche Ähnlichkeit aufweisen (siehe auch: www.rijksoverheid.nl/documents/brochures/2014/02/18/fotomatrix-2007)

Reisenachweis

  • Reiseplan (Reisereservierung in den und aus dem Schengen-Raum namentlich, kein Ticket). Hinweis: Machen Sie eine (Flug-)Reservierung, die Sie stornieren können.
  • Eines abgeschlossen Garantienachweis und/oder Privatunterkunft. Dieses Dokument muss von der besuchenden Person unterschrieben und dann bei der niederländischen Gemeinde abgegeben werden, in der sie registriert ist.
  • Eine Kopie eines Arbeitsvertrages der besuchenden Person, der noch mindestens 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Beantragung des Visums gültig ist, sowie die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensnachweise des Unterkunftsgebers. Oder drei aktuelle Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen, wenn Sie die Unterkunft selbst bezahlen.
  • Dokumente, aus denen hervorgeht, dass der Ausländer nach der Reise in sein Herkunftsland zurückkehren wird. Zum Beispiel:
    • Eine Erklärung des Arbeitgebers, ein Arbeitsvertrag oder andere Informationen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Gast im Herkunftsland einer Arbeit nachgeht.
    • Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass er/sie eine Ausbildung im Herkunftsland absolviert.
    • Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass er/sie Kinder hat, die im Herkunftsland zur Schule gehen.
    • Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass er/sie im Herkunftsland ein Haus oder eine andere Immobilie besitzt.
    • Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Visumantragsteller sich um Personen im Herkunftsland kümmert.

Die Unterlagen müssen in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Spanisch eingereicht (oder in eine dieser Sprachen übersetzt) ​​werden.

Nachweis einer Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung)

Ein offizielles Dokument Ihres Versicherers, aus dem Folgendes hervorgeht:

  • Die Versicherung wurde auf den Namen des Visumantragstellers abgeschlossen (Versicherungsnehmer kann auch eine andere Person sein).
  • Die Versicherung gilt im gesamten Schengen-Raum und während des gesamten Aufenthalts.
  • Für medizinische Kosten werden mindestens 30.000 Euro erstattet. Die Versicherung deckt medizinische Kosten, einschließlich Krankenhausbehandlung, Notfallbehandlung und Rückführung, auch im Todesfall.

Stellt Ihr Versicherer kein amtlich registriertes Dokument mit diesen Informationen zur Verfügung? Dann schließen Sie für diese Reise eine Reiseversicherung bei einem anderen Anbieter ab.

Bitte beachten Sie: Die Person in den Niederlanden, die den Ausländer einlädt, kann die Versicherung für ihren Gast selbst abschließen, was hier erfolgen kann: Reisekrankenversicherung für Schengen-Visum.

Extra bei der Beantragung eines Schengen-Visums für Minderjährige

Für Minderjährige, die alleine oder mit einem Elternteil reisen, sind zusätzliche Dokumente erforderlich:

  • Auszug aus der Geburtsurkunde des Minderjährigen.
  • Ein unterschriebener Ausweis beider Eltern.
  • Einverständniserklärung beider Elternteile, dass der Minderjährige reist.
  • Falls zutreffend: eine gerichtliche Entscheidung, aus der hervorgeht, welchem ​​Elternteil das Sorgerecht für den Minderjährigen übertragen wurde.
  • Gegebenenfalls: eine Erklärung der Schule über die Abwesenheit des Minderjährigen.

Zahlungsweise

Die Person, die ein Schengen-Visum beantragt, muss bei der Beantragung auch die Kosten in der Landeswährung (Thai Baht) bezahlen.

 
Punkte der Aufmerksamkeit

Es gibt noch eine Reihe weiterer Punkte, die wichtig sind:

  • Beispielsweise muss der Visumantragsteller während des Visumantragsverfahrens seinen Reisepass vermissen (und kann daher nicht ins Ausland reisen).
  • Dass ein Antrag ohne vollständige Unterlagen gemäß der oben genannten Checkliste zu einer Ablehnung des Visumantrags führen kann.
  • Die zuständigen Behörden können zusätzliche Belege anfordern.
  • Im Falle einer Ablehnung wird der gezahlte Visumsbetrag nicht zurückerstattet.

Für weitere Informationen zum Visumverfahren können Sie sich an den Immigration and Naturalization Service (IND) wenden, siehe: ind.nl.

Gut zu wissen

  • Sie können ein Kurzaufenthaltsvisum bei einer niederländischen Vertretung im Ausland beantragen. Sie können dies nicht beim IND beantragen.
  • Bürgen Sie für jemanden, der für einen kurzen Aufenthalt in die Niederlande kommen möchte, und sind Sie verheiratet? Anschließend unterzeichnen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner die Bürgenerklärung.
  • Sie können für mehrere Personen als Bürge auftreten. Anschließend füllen Sie für jede Person ein separates Formular „Nachweis einer Patenschaft und/oder Privatunterkunft“ aus.​

Quelle: Reisverzekeringkorting.nl

11 Antworten auf „Checkliste Beantragung eines Schengen-Visums Niederlande“

  1. Manfred sagt oben

    Für Belgien gibt es eine wichtige Sache, nämlich:

    Sie können die Garantie nur erhalten, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Belgien haben, nicht mehr bei der Botschaft verfügbar, aber auf die Frage nach dem Warum gab es keine klare Antwort.

    Konsequenz: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Botschaft haben, werden auch die Kontoauszüge des Bürgen angefordert, d. h. Sie sind Schengen-Bürger und werden wie ein Thailänder komplett entkleidet.

    Auch wenn Sie alles im Voraus mit Reisenachweis bezahlt haben und Ihr Partner (Visumantragsteller) mehr als genügend Garantien für Geld, Grundstücke, Häuser usw. und Kontoauszüge vorgelegt hat.

    Reine Verletzung der Privatsphäre eines Schengen-Bürgers.

    Über die offizielle Touristenroute in den Schengen-Raum einreisen zu wollen, ist schwieriger und schwieriger als wenn man mit dem Boot kommt oder über einen Stacheldraht springt. Das ist die Schlussfolgerung für Schengen….

  2. Felix sagt oben

    Ich stimme der klaren Erklärung voll und ganz zu.
    Nur zu Ihrer Information, meine Erfahrung (vor 2 Wochen) bezüglich der Beantragung eines belgischen Visums für eine thailändische Freundin (wir leben beide in Thailand).
    – den Schengen-Visumantrag über VFS eingereicht (erstellen Sie zunächst ein Profil auf der Website!)
    – Sofern der Antragsteller/Star nicht über ausreichende Mittel verfügt, ist eine Bürgschaft zu leisten
    – Sie können sich entgegen der Behauptung der Botschaft auch eine zusätzliche (!) Garantie leisten
    – Fügen Sie einen Einkommensnachweis hinzu
    – Fügen Sie genügend Fotos hinzu, aus denen hervorgeht, dass Sie schon länger zusammen kennen/leben
    – ein handschriftliches Dokument von Ihnen (wir kennen uns seit …, wir leben seit … zusammen, der Zweck der Reise ist der Besuch von Familie und Freunden …, wir wohnen bei … usw.)
    – Wir hatten (wie gewünscht) eine Reiseversicherung und Flugtickets

    Unserer Meinung nach eine vollständige Datei 🙂

    Hiermit an VFS in Bangkok (sehr hilfsbereit und freundlich), die selbst ein Interview in der Botschaft vereinbaren (in unserem Fall: am Tag danach).

    Vorstellungsgespräch (nur für „Eingeladene“), da Sie nicht anwesend sein dürfen.

    Ergebnis: Visum ohne Probleme nach 5 (!) Tagen erhalten.

    Gesamtkosten: 3295 THB

    Kurz gesagt: Stellen Sie sicher, dass Sie über eine aussagekräftige Akte verfügen und es überhaupt kein Problem gibt …

  3. Jasmin sagt oben

    Ich frage mich, wenn Sie mit Ihrer thailändischen Frau eine Urlaubsreise in verschiedene Länder Europas machen und nur in Hotels übernachten möchten, die Sie im Voraus buchen, müssen Sie dann auch den ganzen Aufwand ausfüllen und ja, wie sieht es mit der Garantie aus? ? einer Person in Europa? Ja, was tun, wenn niemand die Bürgschaft übernimmt?
    Kann ich als Farang, der offiziell mit ihr verheiratet ist, auch als Bürge auftreten? (Ich lebe in Thailand und habe mich längst aus den Niederlanden abgemeldet)

    • Rob V. sagt oben

      Das hängt davon ab, in welchem ​​Mitgliedsstaat Sie sich bewerben (welches Land das Hauptziel ist oder ob unklar ist, in welches Land Sie zuerst einreisen). Handelt es sich dabei um einen anderen Mitgliedstaat als das Land, dessen Staatsangehörigkeit der EU-Bürger besitzt, ist das Visum für den Nicht-EU-Ehemann oder die Nicht-EU-Ehefrau kostenlos und erfordert ein Minimum an Papieren:

      http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_nl.htm

      Dies steht auch in der Schengen-Datei hier im Blog, siehe Menü links. Sowohl für das reguläre Verfahren gilt das oben Gesagte nicht, als auch für den Fall, dass dieser Drachen dies tut. D

      NB: Ich hoffe, bald mit der Aktualisierung der Datei beginnen zu können, aber bis auf ein paar Details ist die Datei immer noch korrekt.

  4. Wilhelm Lehmler sagt oben

    Mein thailändischer Bekannter möchte für 14 Tage in den Niederlanden Urlaub machen. Natürlich hat sie keine holländischen Bekannten, sie hat eine eigene Firma und genügend Geld auf der Bank. Sie bucht ein Hotel für die erste Nacht und setzt dann ihre Suche entsprechend ihren Reiseplänen fort. Was ist mit ihrem Visum?

    • Rob V. sagt oben

      Mehr oder weniger wie oben oder in der Schengen-Datei (linkes Menü) beschrieben, mit der Ausnahme, dass der Zweck der Reise der Tourismus ist und nicht der Besuch von Freunden/Familie. Das zeigt einen Reiseplan, eine Übernachtungsadresse für die erste Nacht und eine Erklärung, dass sie dann herumreisen wird, ohne genau zu wissen, wo sie übernachten wird.

      Zusätzlich zu den Informationen aus der Datei oder dem Artikel der oben genannten Redaktion ist es natürlich sinnvoll, die aktuellen Hinweise und Checklisten zu beachten:
      https://www.netherlandsandyou.nl/travel-and-residence/visas-for-the-netherlands/applying-for-a-short-stay-schengen-visa/thailand

  5. Felix sagt oben

    @ Eric: völlig richtig, dass man die Garantie nicht mehr erfüllen kann, wenn man in Belgien abgemeldet wird. Dennoch sei es laut VFS von Vorteil, wenn man nachweisen könne, dass man neben dem des Bürgen auch über ein festes Einkommen verfüge. Ich kann Ihre Antwort einigermaßen verstehen: Sie haben wahrscheinlich weniger gute Erfahrungen gemacht, was natürlich bedauerlich ist. Ich wollte nur zeigen, dass es überhaupt kein Problem gibt, wenn man eine fundierte und ehrliche Akte hat (entschuldigen Sie, dass ich mich wiederhole).

    • Manfred sagt oben

      Felix
      Das ist eine mehr als vollständige und nachgewiesene Akte (das Gleiche wird immer für jedes Land vorgelegt, in dem sie ein Visum beantragt hat, sie hat hier ein hohes festes Einkommen, ist in der Firma, hat Immobilien, hier ist alles ordentlich nachgewiesen , aber die Thailänder in der finnischen Botschaft (wir waren 1 Tag länger in Finnland als in Belgien) es gab frustrierte und besonders eifersüchtige Leute in diesen Diensten, früher gab es einen in der belgischen Botschaft, bis ich mit dem Konsul darüber sprach Das hat sich verbessert, die Belgier verstehen normalerweise nicht, was dieser Mann auf Thailändisch sagt, und versuchen, das auszunutzen. Diejenigen, die schon lange hier leben, verstehen, was ich meine.

      Aber ich hatte die Funktionsweise von vfs zu Recht kommentiert, siehe oben, und sie haben es getan
      Funktionierte früher völlig nach Vorschrift. In der Zwischenzeit habe ich aufgrund der Datenschutzverletzung eines Schenburgers eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, die angenommen wurde und die finnische Regierung offiziell darauf angesprochen wird, es handelt sich um eine reine Grundsatzfrage. Ich habe kein Problem mit Pflichten, aber ich habe auch Rechte, viele, die in unser Land kommen, kennen nur ihre Rechte. Es handelt sich um reine Beschimpfung wegen dieses Mannes, der Farang auch nackt zur Schau gestellt hat.

      Bei vfs weiß man übrigens, warum man bei der Bewerbung nicht dabei sein kann, weil sie wegen ihrer Arbeitsweise mehr als einmal in den Arsch getreten werden würden. Sie gehen davon aus, dass Sie schlechte Absichten haben, und Sie sollten in der Lage sein, dem zu widersprechen. Das ist ihre Arbeitsweise, kein Fortschritt bei der Beantragung des Visums, alle Länder, die wir besucht haben und die Anträge selbst stellen, sind viel einfacher und fair

      Aber ich komme zu dem Schluss, dass es, wenn sie sich so kleinlich verhalten, immer noch so viele schöne Orte auf der Erde gibt, an denen man sein Geld ausgeben kann.

      In 99 % der Fälle überprüfen sie nur die alten Pässe und nicht diesen Papierberg, Pässe sind viel gesegneter als dieser Papierberg. Zum Beispiel in der amerikanischen Botschaft, und das ist bedeutsam, weil sie jetzt die paranoidesten Menschen der Welt sind Welt, die niemandem vertraut.

  6. Erich R sagt oben

    Ich habe die Frage hier auch schon einmal im Zusammenhang mit einem Schengen-Visum für die Söhne meiner Freundin gestellt, die eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hat, um es klarzustellen:
    Sie ist thailändische Witwe eines Deutschen und lebt immer noch in Deutschland, ich bin Belgierin und wir sind seit 1,5 Jahren liiert. Wir sind also viel zusammen und reisen durch und in verschiedene Länder Europas, sie bleibt auch oft bei mir in Belgien, sie geht und kommt nach Thailand, wann sie will, natürlich nur, wenn ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist! Es gibt also kein Problem damit.
    Allerdings ist sie jetzt in Thailand, wo ihre beiden minderjährigen Söhne bei den Großeltern leben, mit der Absicht, ein Visum zu beantragen, um mit ihren Söhnen nach Belgien zu kommen! Also nur für die Söhne, da das Ein- und Ausreisen für sie kein Problem darstellt!
    Wir haben eine Akte zusammengestellt, in der ich als Rentner eine Bürgschaft abgegeben habe! Ich habe dies jedoch mithilfe von Garantieformularen getan, die vom Rathaus abgestempelt und genehmigt wurden!

    Wie ich bereits in meiner Frage gesagt habe: Aufgrund der Wartezeiten für die Beantragung einer Bürgschaft und eines Termins in der Botschaft konnten wir den geplanten Termin zwischen dem 4. und 10. April recht spät einhalten, die Befragung der Kinder fand im März statt 27.
    Am 10. März konnten wir auf der Website der Akte noch nicht weiterverfolgen, danach hieß es Datum der Antragstellung 24/März Datum der Registrierung Einwanderungsbehörde 10-3 Entscheidung: ausstehend!
    Wegen Song Kran und Osterwochenende erwarte ich keine Veränderung! Meine Freundin ist heute alleine angekommen!
    Die (ihre) Erklärung war: Ihre Garantie war nicht in Ordnung, Sie mussten auch Papiere von Ihrer Arbeit beifügen (ich bin im Ruhestand!). Vielleicht gibt es noch andere Fehler, die ich nicht kenne, und das ist eine Erklärung, um nicht das Gesicht verlieren zu müssen . leiden, oder können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch mit positiven Nachrichten rechnen?
    Warum sind einfache Dinge manchmal so schwierig?

    • Erich R sagt oben

      Tut mir leid, Anmeldedatum ist 10-4

  7. Thai-Theo sagt oben

    Eine weitere Korrektur erfolgte am Montag, dem 2. April, mit einem Termin bei VFS, bei dem alle Formulare wie zuvor ausgefüllt wurden.
    Sie gaben am Schalter den Hinweis ab, dass wir noch eine „Checkliste für einen Visumsantrag“ ausfüllen müssten und dass diese zunächst in der Botschaft überprüft und vervollständigt werden müsse.
    Ich war völlig überrascht und sagte, dass ich dieses Formular bei der niederländischen Botschaft nicht finden könne.
    Nein, sagten sie, es ist auf unserer VFS-Site.
    Ich sagte, aber sie haben alles an Sie ausgelagert, um die NL-Botschaft zu entlasten. Ich werde sie anrufen, wenn das wieder neu ist.
    Da man dort aber nicht anrufen darf, habe ich es später gemacht und die NL-Info-Hotline angerufen.
    Diese Person wusste nichts, selbst als ich die Formularnummer gab. Sie wusste es auch nicht.

    Oben wurde es mit vielen Fünfern und Sechsern erklärt, dann wollten sie es annehmen und wir haben das Formular unterschrieben, mit dem Risiko, dass es abgelehnt werden könnte, wie sie sagten.
    Wer hat das auch schon erlebt??
    Siehe Link unten.
    http://www.vfsglobal.com/netherlands/thailand/tourist.html#transit_documents

    Grüße


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