Liebe Leserinnen und Leser,

Der Hauptverantwortliche des Grundbuchamts in Pak Thong Chai weigert sich, einen Nießbrauch anzumelden, weil ich nicht mit meiner Freundin verheiratet bin. Vor einiger Zeit habe ich auf einem Grundstück dieses Freundes ein Haus bauen lassen.

Hat die Dame das Sagen, oder? Wenn nein, was kann ich tun?

Regards,

Jean (BE)

11 Kommentare zu „Verweigerung der Registrierung des Nießbrauchs durch das Grundbuchamt Pak Thong Chaiom, weil es nicht verheiratet ist“

  1. ruud sagt oben

    In Khon Kaen habe ich einen lebenslangen Nießbrauch in der Eigentumsurkunde eines Grundstücks eingetragen, das einem Freund gehört, also gibt es rechtlich gesehen kein Problem.

    Ich habe keine Ahnung, wie ich einen Verantwortlichen des Grundbuchamtes davon überzeugen kann.
    Das hängt davon ab, warum die verantwortliche Person diesen Nießbrauch ablehnt.

  2. Haben sagt oben

    Das Gleiche habe ich zwei Jahre lang mit dem Grundstück meiner Freundin gemacht, weil ich darauf ein Haus bauen wollte. Kein Problem.
    Vor etwa drei Monaten habe ich für meine Freundin ein Grundstück gekauft und als wir im Grundbuchamt die Übergabe arrangieren wollten, fragte mich der Abteilungsleiter, der sich noch vom letzten Mal an mich erinnerte, ob es auch auf meinen Namen lauten solle Weil das so einfach war, haben wir das sofort gemacht. Kopien des Reisepasses, einige Formulare ausgefüllt und erledigt. Dieses Mal habe ich nicht das Recht, es zu verwenden, aber es darf nicht ohne meine Erlaubnis verkauft werden.

  3. Peter sagt oben

    Obwohl das Gesetz Ausländer nicht daran hindert, die Eintragung eines Nießbrauchs an einem Grundstück zu beantragen, liegt dies dennoch im Ermessen des Grundstücksbeamten.

    https://www.siam-legal.com/realestate/Usufructs.php

    Es scheint, dass du nicht viel tun kannst. Rechtsanwalt ? mieten? Oder heiraten.

  4. Tony Reinders sagt oben

    Er hat nicht recht. Google Usefruct Thailand.
    Alles ist da, lass ihn das auch lesen.
    Land Office Khonkaen ist kein Problem.

  5. Erik sagt oben

    Als wir kauften, riet mir der Anwalt, keinen Nießbrauch zu beantragen, da dieser möglicherweise abgelehnt würde, weil wir nicht verheiratet seien. Es handelt sich um eine Langzeitmiete mit Vermerk auf dem Chanoot.

  6. Ger Korat sagt oben

    Der Nießbrauch eignet sich besonders für Nichtverheiratete, da es sich um einen Geschäftsvertrag handelt, der vom Familienrecht getrennt ist, das heißt, man kann ihn mit jedem abschließen.
    Mein Tipp: Gehen Sie zu einem größeren Büro des Land Office, zum Beispiel in der Stadt Korat, weil es dort gut bekannt ist. Ich denke, dass Fremdheit in Pak Thong Chai eine Rolle spielt. Bei Grundstücks-/Haustransaktionen des Landesamtes sind Sie nicht lokal oder gemeindegebunden, da es sich lediglich um eine zentrale Datenbank handelt, in der alles erfasst wird.

    • Chris aus dem Dorf sagt oben

      Ich muss jedes Jahr zum Grundbuchamt gehen, um die Grundsteuer zu bezahlen.
      Da meine Frau Land an verschiedenen Orten in Pakthongchai besitzt,
      Muss ich auch zu zwei verschiedenen Länderbüros gehen?
      Was ich sagen möchte: Es gibt zwei Grundbuchämter in Pakthongchai.
      Wenn es in einem nicht funktioniert, gehen Sie in das andere Büro
      und versuche es dort.
      Und auch sonst ist Khorat nicht weit entfernt.

  7. Joop sagt oben

    Scheint mir eine fehlgeleitete Haltung des Beamten zu sein. Möchte diese Person Geld sehen? Ich denke, dass man einen solchen Vertrag auch mit einer völlig fremden Person abschließen kann. Ansonsten beauftragen Sie einfach einen Anwalt; Das wird zweifellos dazu beitragen, diesen Beamten zu überzeugen.

  8. Henny sagt oben

    Dieser Link könnte Ihnen von Nutzen sein (Ombudsmann Thailand):

    https://complaint.ocpb.go.th/home/condition?lang=EN

  9. Renevan sagt oben

    Am besten schließen Sie einen Nießbrauch ab, wenn Sie nicht verheiratet sind. Eine während der Ehe getroffene Vereinbarung kann rückgängig gemacht werden. So auch der Nießbrauch. Wenn der betreffende Beamte jedoch nicht kooperiert, wird es Ihnen nicht viel nützen.

  10. winlouis sagt oben

    Liebe Blog-Mitglieder, ich hätte auch gerne einige Informationen zur Formatierung des Nießbrauchs. Ich habe 2014 eine Eigentumswohnung in Pattaya gekauft, letztes Jahr habe ich die Eigentumswohnung auf den Namen meiner thailändischen Frau übertragen lassen, weil es dann weniger Probleme gibt, wenn ich sterbe. Ich wollte auch im Grundbuchamt von Pattaya einen Nießbrauch ausstellen lassen, auch dieser wurde abgelehnt. Wir leben in Nongkhae, Bezirk Saraburi. Kann ich mich dort an das Grundbuchamt wenden, um den Nießbrauch ausstellen zu lassen, oder kann dies nur dort erfolgen, wo sich die Immobilie befindet? Ist das jemandem bekannt? Wenn dies nicht möglich ist, an welche Zentrale könnte ich mich trotzdem wenden, um den Nießbrauch ausstellen zu lassen? Bitte? Vielen Dank im Voraus.


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