Registrierungspflicht für Drohnen in Thailand

Von Lodewijk Lagemaat
Posted in Thailand im Allgemeinen
Stichworte: ,
23. Oktober 2017

Ab dem 12. Oktober müssen alle Drohnen in Thailand registriert werden. Die National Broadcasting and Telecommunication Commission (NBTC) schätzt, dass 50.000 Drohnen im Einsatz sind. Nur 35.000 davon wurden registriert.

Apichai Kroppech, Chef der Polizei in Pattaya, weist darauf hin, dass alle Drohnen, auch von Ausländern, innerhalb einer Frist von 90 Tagen registriert werden müssen. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen. Die meisten Drohnen sind mit Kameras ausgestattet, die die Privatsphäre beeinträchtigen können. Darüber hinaus können Drohnen leicht Drogen transportieren oder eine Gefahr für Flugzeuge und Hubschrauber darstellen.

Da die Häufigkeit der ferngesteuerten Drohnen in den Zuständigkeitsbereich des NBTC fällt, ist es dessen Aufgabe, die Registrierung der Drohnen zu überprüfen.

Wer eine nicht registrierte Drohne fliegt, kann mit einer Geldstrafe von 100.000 Baht oder einer Gefängnisstrafe von maximal fünf Jahren rechnen.

In Kürze wird ein Treffen mit Einzelheiten zum Drohneneinsatz in Thailand stattfinden

Quelle: Pattaya Mail

10 Antworten zu „Registrierungspflicht für Drohnen in Thailand“

  1. Fons sagt oben

    Hat jemand einen Link, wo man die Drohne registrieren kann und wie die Bedingungen dafür sind?

  2. Renevan sagt oben

    Hier gelten zusätzliche Voraussetzungen, wenn Sie den Trockenraum nach der Registrierung nutzen möchten.

    Holen Sie die Erlaubnis des Grundbesitzers ein, bevor Sie Ihre Drohne fliegen
    Es darf nicht auf eine Art und Weise geflogen werden, die dem Leben, dem Eigentum oder dem Frieden anderer schaden könnte
    Fliegen Sie nur bei Tageslicht
    Die Drohne muss jederzeit in Sichtweite sein
    Fliegen Sie nicht höher als 90 Meter
    Darf nicht über Städte, Dörfer, Gemeinden oder Gebiete fliegen, in denen sich Menschen versammeln
    Darf nicht in der Nähe von Flugzeugen fliegen, die von Piloten kontrolliert werden (selbstverständlich)
    Darf die Datenschutzrechte anderer nicht verletzen
    Darf andere nicht belästigen

    • Renevan sagt oben

      Trocken muss natürlich Drohne sein.

  3. Renevan sagt oben

    Wenn Sie Ihre Drohne bei einer Polizeistation oder einem NBTC-Büro registrieren, benötigen Sie Folgendes:

    Unterschriebene Kopie Ihres Reisepasses
    Adressnachweis (Hausbuch, Mietvertrag, Arbeitserlaubnis)
    Fotos Ihrer Drohne und ihrer Seriennummer
    Zwei Kopien dieses Formulars [in thailändischer Sprache]
    Wenn Sie Ihre Drohne beim Civil Aviation Training Center registrieren, benötigen Sie Folgendes:

    Unterschriebene Kopie Ihres Reisepasses
    Adressnachweis (Hausbuch, Mietvertrag, Arbeitserlaubnis)
    Fotos Ihrer Drohne und ihrer Seriennummer
    Kopie dieses Formulars [Englisch]

  4. Renevan sagt oben

    Ich kann die notwendigen Formulare nur als PDF und nicht als Link herunterladen. Aber sie werden einen haben, wo man die Drohne registrieren kann.

  5. Erik sagt oben

    Weiß jemand, wie es als „Tourist“ ist? Wenn man zum Beispiel für 3 Wochen nach Thailand reist, kann man dann eine Drohne mitnehmen? Wenn ich es richtig gelesen habe, muss Ihre Drohne innerhalb von 90 Tagen registriert werden, aber dann sind Sie als Tourist natürlich schon längst abgereist!
    Jemand Infos dazu?
    Grüße,
    Erik

    • Renevan sagt oben

      So schwierig ist das gar nicht, eine nicht registrierte Drohne darf nicht fliegen.

    • Lunge Addie sagt oben

      Adressnachweis (Hausbuch, Mietvertrag, Arbeitserlaubnis)….
      Als „Tourist“ werden Sie diese Bedingung in der Regel nicht erfüllen können.
      Das Einzige, was Sie tun können, da Sie mit einem nicht registrierten Gerät nicht fliegen dürfen, ist, eine registrierte Drohne zu mieten und damit zu spielen.
      Es ist genau wie bei einer Amateurfunklizenz, die ebenfalls in die Zuständigkeit des NBTC fällt. Als Tourist ist es sehr schwierig, dorthin zu gelangen, und als Niederländer ist das überhaupt nicht möglich.

  6. Fransamsterdam sagt oben

    Klarer ist die Lage seit dem 12. Oktober nicht geworden.
    Für die neuesten Entwicklungen/Erfahrungen folgen Sie am besten den Kommentaren auf dieser Seite:
    .
    https://drone-traveller.com/drone-laws-thailand/
    .
    Auf jeden Fall war es so, dass nur Drohnen über 2 kg oder mit Kamera registriert werden mussten. Dies musste über das CAAT erfolgen und dauerte etwa zwei bis drei Monate. Sie mussten unter anderem dem National Intelligence Agency, dem Office of the Narcotics Control Board und dem Immigration Bureau nicht negativ bekannt sein.
    JETZT sollten alle Drohnen registriert werden, aber das könnte unter anderem auf jeder Polizeistation erfolgen.
    .
    Darüber hinaus gibt es so viele Regeln, dass beim Fliegen wenig herauskommt. (Nur mit Versicherung, mit Genehmigung des Grundstückseigentümers, an dem Sie starten oder landen, nicht näher als 50 Meter von Gebäuden entfernt, nicht über Städten und Dörfern oder Menschen oder Fahrzeugen, nicht nach Einbruch der Dunkelheit usw. usw.)

  7. Chiang Mai sagt oben

    Ich frage mich: „Was macht man mit einer Drohne?“ Es ist ein weiterer Hype: „Jeder muss bei Bedarf eine Drohne haben.“ Da bekommt man dann automatisch Regeln, Privatsphäre, die verletzt werden kann, Unfälle, wenn Menschen über Menschen geflogen werden usw. Es ist gut, dass es eine Registrierungspflicht geben wird, obwohl ich nicht glaube, dass sich jeder an die Regeln halten wird, denke an Kriminelle und Menschen, die eine Drohne für dunkle Zwecke kaufen. Man kann auch ferngesteuerte Helikopter kaufen, die eigentlich wie eine Drohne funktionieren, für die die gleichen Nutzungsregeln gelten und die auch angemeldet werden müssen?


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