Leserfrage: Es lebe der Mietvertrag bei Scheidung

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Posted in Leserfrage, Thailand im Allgemeinen
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14 März 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe vor etwa 10 Jahren im Namen meiner Frau Land gekauft (es geht nicht anders). Ich habe darauf ein Haus gebaut. Nach vielen gemeinsamen Jahren beschließt meine Frau, ins Ausland zu ziehen und gemeinsam mit ihrer Freundin ein Unternehmen zu gründen. Ich lebte weiterhin in unserem Haus in Thailand.

Nach sieben Monaten beschließt sie, ihre Freiheit zurück zu haben und beantragt die Scheidung. Da aus der Beziehung inzwischen nichts geworden ist, stimme ich zu.

Jeder von uns besitzt 50 % des Hauses. Ich verlange eine dauerhafte Pacht von 50 %, also bis zu meinem Tod. Dem stimmt sie nach langer Diskussion zu.

Können wir uns mit einer Urkunde über meinen Anspruch vor dem Rathaus scheiden lassen? Und ist das gültig?

Regards,

Louvada (BE)

7 Antworten auf „Leserfrage: Langlebiger Mietvertrag im Scheidungsfall“

  1. Daniel sagt oben

    Liebe Louvada. Soweit ich weiß, ist es nicht mehr möglich, das Land zu pachten. Das Grundbuchamt registriert den Mietvertrag nicht mehr. Dies wurde von der aktuellen Regierung abgeschafft.

    • Renevan sagt oben

      https://www.siam-legal.com/realestate/Leases.php Hier habe ich etwas ganz anderes gelesen. Grundstückspachtverträge mit einer Laufzeit von 60 und sogar 90 Jahren wurden (werden) von Immobilienmaklern angeboten, was in der Kaufurkunde vermerkt war. Da es sich um eine rechtswidrige Handlung handelte, wurden diese Kaufverträge gerichtlich aufgelöst. Aufgrund der Auflösung bestand kein 30-jähriger Pachtvertrag mehr.

  2. Philip Vertommen sagt oben

    Ich bin nicht geschieden, aber hätte ich das vor gut einem Jahr beim Grundbuchamt machen lassen, hätte es mich etwas Geld für einen Anwalt und das Grundbuchamt gekostet, aber der langlebige Mietvertrag ist jetzt eingetragen und in meiner Urkunde vermerkt.
    Bei der Gemeinde müssen Sie im Falle einer Scheidung drei Fragen ausfüllen, eine davon ist, ob etwas zwischen ihnen aufgeteilt werden soll. Lassen Sie sie diese Frage am besten mit NEIN beantworten.

  3. Henry sagt oben

    Es gibt keinen dauerhaften Mietvertrag. Sie können wir; einen Nießbrauch für maximal 30 Jahre erworben hat, der nach Ablauf noch einmal um weitere 30 Jahre verlängert werden kann.

    Weitere Informationen hier

    https://www.samuiforsale.com/family-law/thai-marriage-and-contracts-between-husband-and-wife.html

    • Haben sagt oben

      Fehler Henry,
      Ich habe vor gut einem Monat beim Grundbuchamt einen Nießbrauch vereinbart. Die Frage des Beamten: 30 Jahre oder Leben?
      Ich habe das Leben gewählt.

  4. Haben sagt oben

    Das Gleiche gilt für den Nießbrauch, den Sie tatsächlich beim Grundbuchamt eintragen lassen können. 30 Jahre oder Leben. Kostet 70 Baht

  5. Eugen sagt oben

    Natürlich wäre es besser gewesen, wenn Sie den Mietvertrag bereits bei der Eintragung des Hauses beim Grundbuchamt abgeschlossen hätten. Offiziell wird das nicht mehr gemacht, aber gute Anwälte regeln das schon. Ich kenne keinen Mietvertrag für 50 % eines Hauses. Wie funktioniert das in der Praxis? Sie können dort in der Hälfte des Hauses wohnen und die andere Hälfte kann Ihr Ex an Fremde vermieten? Wenn das Haus vollständig mit Ihrem Geld bezahlt wurde, könnten Sie auch 1 % des Hauses besitzen (nicht das Grundstück, auf dem es steht). Wenn Sie noch nachweisen können, dass das Haus mit Ihrem damaligen Geld vollständig bezahlt wurde (Geldüberweisungen aus dem Ausland von einem Konto in Ihrem Namen auf ein thailändisches Konto in Ihrem Namen und/oder am Flughafen deklariertes Bargeld), können Sie dies tun Finden Sie auch einen guten Anwalt. Ein Richter kann möglicherweise zu Ihren Gunsten entscheiden. In jedem Fall muss alles beim Grundbuchamt erfasst werden.


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