Anerkennungsverfahren Thailändisches Kind

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Posted in Thailand im Allgemeinen
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14 Juli 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich möchte ein Anerkennungsverfahren bei der niederländischen Botschaft in Bangkok einleiten. Unsere Tochter ist jetzt fast 4 Jahre alt. Ich kann im Internet nur sehr wenige Informationen finden und bevor ich die Botschaft kontaktiere, würde ich gerne etwas mehr über den aktuellen Stand der Dinge erfahren.

Sollte ich in der Ecke „Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung“ über einen Anwalt danach suchen?

Uneheliche Tochter, in Thailand geboren. Ich habe meinen vollständigen Wohnsitz in Thailand. (in den Niederlanden abgemeldet) und habe mich von Geburt an zusammen mit meiner Freundin um die Ausbildung gekümmert.

Hat irgendjemand das in den letzten 1-3 Jahren zur Hand gehabt (ich habe gesehen, dass Ger-Korat es hatte) und bereit, ein paar Informationen zu posten?

Vielen Dank im Voraus.

Regards,

Jürgen

12 Antworten zu „Anerkennungsverfahren für thailändische Kinder“

  1. Ger Korat sagt oben

    Ja, ich habe das Verfahren zur Anerkennung meiner Kinder bereits zweimal durchlaufen. Es geht also darum, Ihr Kind anzuerkennen, weil Sie nicht verheiratet sind.
    Generell gilt: Sammeln Sie zunächst alle relevanten Informationen wie amtliche Bescheinigung über die Unverheiratung beider Elternteile, Geburtsurkunde. Dann wenden Sie sich an das Gericht, wo Sie sich erkundigen, welcher Anwalt ein Anerkennungsverfahren veranlassen möchte, und er wird alle offiziellen Angelegenheiten vor Gericht regeln. Darauf folgt ein Ermittlungsgespräch mit dem thailändischen Kinderschutz, bei dem es vor allem darauf ankommt, ob Sie einen finanziellen Beitrag leisten und/oder über ein Einkommen verfügen und die Beziehung besprochen wird, manchmal geschieht dies separat, manchmal gemeinsam mit Ihrem Partner. Dann (ein paar Monate) folgt die Sitzung vor Gericht in Anwesenheit eines oder mehrerer Richter (beide erfahren) und dort stellt Ihnen Ihr Anwalt wichtige Fragen an den/die Richter und Sie beantworten sie. Sie erhalten von der Gemeinde die offizielle Bescheinigung, mit der Sie die Anerkennungsurkunde erhalten können. Dann bringen Sie alle diese Dokumente zu einem Übersetzer, der die Übersetzung auch in Bangkok beglaubigen kann (oder bringen Sie sie selbst mit). Danach können Sie bei der Botschaft das Verfahren zur Ausstellung eines Reisepasses für Ihr Kind beantragen, was gleichzeitig die Beantragung der niederländischen Staatsbürgerschaft für Ihr Kind darstellt.

  2. RuudB sagt oben

    Lieber Peter, über Google gibt es viele Informationen. Geben Sie die Wörter Anerkennung Kind im Ausland usw. ein und beginnen Sie, sich zu informieren.
    Tipp: Erkennen Sie Ihre Tochter zunächst in Thailand. Lassen Sie sich von einer thailändischen Behörde, z. B. Amphur, ein Anerkennungsdokument ausstellen. Gehen Sie mit diesem Dokument (übersetzt und beglaubigt) zur NL-Botschaft, um die Anerkennung in der NL-Verwaltung eintragen zu lassen, falls Sie dies wünschen.

    • Ger Korat sagt oben

      Lieber RuudB, der Fragesteller gibt an, dass er vollständig in Thailand lebt. Was hat also eine „NL-Regierung“ damit zu tun? Und die Anerkennung erfolgt in Thailand, daher sind Informationen aus den Niederlanden als Grundlage irrelevant. Relevant ist, wie Sie in Thailand eine Anerkennung erhalten können und welche Voraussetzungen für den Erhalt eines niederländischen Passes (und der entsprechenden Staatsangehörigkeit) gelten, wenn Sie mit Hilfe dieser Anerkennung in Thailand leben. Den Reisepass beantragen Sie auch in Bangkok.

      • RuudB sagt oben

        Lieber Ger, das war nicht die Frage. Lesen Sie es zunächst sorgfältig durch. Peter deutete an, dass er informiert werden wollte. Es spricht nichts dagegen, sich umfassend und umfassend zu informieren, insbesondere wenn die Frage mit der Bemerkung über die Einleitung eines Verfahrens bei der niederländischen Botschaft beginnt. Eine falsche Annahme, daher mein Tipp, die Anerkennung zunächst in TH abzuschließen und dann zur NL-Botschaft. Denn das ist es, was der Fragesteller angibt, dass er es will. Ich informiere Peter auch darüber, dass er über die Botschaft in die NL-Verwaltung eintreten kann, falls er das ist!

  3. Erwin Fleur sagt oben

    Lieber Peter,

    Das ist ziemlich kompliziert, was Sie fragen.
    Sie möchten tatsächlich, dass Ihr Kind bei der niederländischen Botschaft niederländischer Staatsbürger wird.
    Da Sie in den Niederlanden abgemeldet wurden, ist dies nicht möglich.

    Du bist nicht verheiratet, oder? In Thailand?

    Wenn Sie das Kind adoptieren möchten oder in Ihrem Fall der rechtliche Vater sein möchten, können Sie dies tun
    Gehen Sie mit Ihrer Frau zu den Kirchen in Thailand und erkennen Sie Ihre Tochter an (auch wenn Sie nicht verheiratet sind).
    Das ist einfach möglich. Wenn das Kind einen thailändischen Vater hat, nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Vater auf
    Ich muss um Erlaubnis bitten (ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall ist).

    Ich habe dies bereits mehrfach auf Thailandblog berichtet/beantwortet.
    Möglicherweise haben Sie eine Ahnung, wie Sie damit fortfahren können.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Erwin

    • Ger Korat sagt oben

      Lieber Erwin, lies oben meine erste Antwort. So laufen die Dinge überall in Thailand ab. Ich kenne mehrere Fälle und meine eigenen zwei, in denen es passiert ist, daher bin ich ein erfahrener Experte.
      Ein Kind mit einem niederländischen Vater oder einer niederländischen Mutter kann jederzeit die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben, unabhängig davon, wo Sie leben. Wenn Sie unverheiratet sind und in Thailand leben, durchlaufen Sie zunächst ein Anerkennungsverfahren. Anschließend kann die niederländische Staatsangehörigkeit für das Kind beantragt und erhalten werden!
      Die Gemeinde erkennt an, dass dies mit der Gemeinde nicht stimmt, siehe mein Schreiben, und stellt als letzten Schritt nach dem Urteil des Gerichts eine Anerkennungsurkunde aus.

  4. Jürgen sagt oben

    Vielen Dank an Ger-Korat und RuudB für den Input.
    Ich hatte auch schon gehört, dass der Eingriff wahrscheinlich einfacher wäre, wenn ich zuerst meine Freundin heiraten würde.
    Ich werde meine Freundin auf Thailändisch nach Informationen suchen lassen, da sich herausstellt, dass wir diese zuerst fertigstellen müssen. (Das macht Sinn, aber daran hatte ich nicht gedacht.)
    Bedankt
    Jürgen

    • Ger Korat sagt oben

      Eine Ehe ist dafür meiner Meinung nach in jeder Hinsicht völlig unnötig (aber davon abgesehen).
      Das Verfahren ist recht einfach, wenn Sie es einmal durchlaufen haben. Folgen Sie meinen Schritten und wenn Sie Informationen wünschen, können Sie vielleicht Ihre E-Mail weiterleiten. Sogar in der Kleinstadt Roi Et wussten die Leute genau, was ich meinte, und der Anwalt wurde im Gerichtsgebäude gefunden. An Ort und Stelle noch ein paar Kopien vom Reisepass, der Geburtsurkunde und dem Personalausweis der Mutter gemacht und schon ging es an die Arbeit.
      Was das Heiraten angeht, sind Sie bereits zu spät, da das Kind vor Ihrer möglichen Heirat geboren wurde, sodass Sie sich der Anerkennung nicht entziehen können. Aber keine Sorge, alles wird reibungslos verlaufen, zumindest wenn Sie bereit sind, insgesamt etwa 40.000 Baht auszugeben, von Anfang an (Beantragung eines Auszugs wegen Unverheiratetheit oder Scheidung aus den Niederlanden) bis hin zu den Kosten für einen Minderjährigen bei der Botschaft ausgestellter Kinderreisepass.
      Der Vorteil der Anerkennung besteht darin, dass Sie nicht nur die niederländische Staatsbürgerschaft für Ihre Tochter erwerben, sondern auch rechtliches Mitspracherecht in Thailand erhalten. Das ist für mein zweites Kind in Thailand wichtig, da meine Freundin mehrere Firmen, Häuser und Grundstücke besitzt. Unter anderem deshalb ist es wichtig, dass ich, wenn ihr etwas zustößt, als Elternteil mit rechtlicher Befugnis auftreten und für unser minderjähriges Kind eintreten kann. Da Sie nicht verheiratet sind, besteht für Sie als ausländischer Ehegatte nicht die Verpflichtung, diese Immobilie innerhalb eines Jahres zu verkaufen (Erbrecht). Und ein weiterer Vorteil der Nichtverheiratung besteht darin, dass meine Freundin regelmäßig offizielle Dokumente unterschreibt und ich als Ehemann die Erlaubnis geben und die Zustimmung unterschreiben müsste. Dann ist es besser, wenn sie nicht verheiratet ist. Das erleichtert ihr das Geschäft und macht mich glücklicher, denn es gibt mehrere Gründe, nicht verheiratet zu sein.

  5. Jürgen sagt oben

    Hallo Erwin, vielen Dank auch für deinen Input.

    Auf einer thailändischen Geburtsurkunde bin ich als Vater aufgeführt.
    Auf dem Papier bin ich immer noch mit der Mutter meiner beiden anderen thailändischen Töchter verheiratet. (Irgendwann erhielten sie aufgrund anderer niederländischer Vorschriften zu dieser Zeit die niederländische Staatsangehörigkeit.) lol
    Befassen Sie sich also zuerst mit der Scheidung. (stellt kein Problem dar) Glücklicherweise habe ich immer nur nach thailändischem Recht geheiratet. Nicht in den Niederlanden.
    Jürgen

  6. TheoB sagt oben

    Vielleicht ist der nächste Kommentar überflüssig, aber ich werde ihn für alle Fälle trotzdem machen.

    In den Niederlanden bedeutet die Anerkennung eines Kindes nur im Falle einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft auch, dass Sie die elterliche Sorge für dieses Kind erwerben. In allen anderen Fällen müssen Sie die elterliche Sorge mit Zustimmung der Mutter beantragen.
    Ich weiß nicht, wie es in Thailand ist.
    So mancher leibliche Vater, der glaubte, mit einer Anerkennung auch die elterliche Sorge zu haben, ist nach einem bösen Erwachen nach Hause gekommen.

    https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/ouderlijk-gezag/vraag-en-antwoord/rechten-plichten-ouderlijk-gezag
    https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/ouderlijk-gezag/vraag-en-antwoord/gezamenlijk-gezag-kind

    • Ger Korat sagt oben

      Ja, es ist gut, dass du es gemeldet hast. Die nach einer gerichtlichen Entscheidung ausgestellte Anerkennungsurkunde verleiht Ihnen die elterliche Sorge in Thailand. Soweit ich weiß, geht es nicht darum, wer der Vater ist, obwohl es sich bei den meisten um den leiblichen Vater handelt und dies auch auf der Geburtsurkunde vermerkt ist. Diese elterliche Sorge ist das Einzige, was man mit der Anerkennungsurkunde in Thailand erreichen kann, denn warum sollte man sonst das Kind anerkennen? Dann wäre die Durchführung eines DNA-Tests ausreichend, was aber nach niederländischem und thailändischem Recht offenbar nicht möglich ist.

  7. Harold sagt oben

    Mit großem Interesse habe ich die eingereichten Unterlagen und die Kommentare der Leser zur Adoption in Thailand gelesen.
    Ich habe eine Frage an Ger-Korat, der mit seinen Informationen meiner Situation am nächsten kommt. Vielleicht können Sie mir mehr über das Verfahren erzählen, das Sie im Hinblick auf die Anerkennung eines thailändischen Kindes durch Thailand durchgeführt haben.
    Zunächst ein paar Worte zu meiner eigenen Situation.

    Ich lebe seit 13 Jahren dauerhaft in Thailand in meinem eigenen Zuhause, habe mich komplett aus den Niederlanden abgemeldet und lebe seit fast 9 Jahren (aber wir sind unverheiratet) mit meiner thailändischen Partnerin zusammen und beide kümmern sich um ihren thailändischen Sohn, der es getan hat ist seit seinem 6. Lebensjahr bei uns (heute ist er 15 Jahre) und lebt bei uns.
    Ich möchte nicht offiziell in Thailand heiraten (so läuft das), aber ich möchte ihren Sohn anerkennen (adoptieren) und ihm die niederländische Staatsangehörigkeit verleihen.

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir diesen Dienst in Form einer Art Skript mit einer logischen Reihenfolge der zu erledigenden Dinge erweisen würden.
    Mögliche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung?
    Geschätzte Kosten ?

    Vielen Dank
    Harold


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