SIHASAKPRACHUM / Shutterstock.com

Für viele Waren, die Sie einsetzen Thailand Als ausländischer Tourist können Sie die Mehrwertsteuer von 7 % zurückfordern. Wie Ihnen das gelingt, lesen Sie in diesem Artikel.

Thailand ist ein Paradies für alle, die gerne einkaufen. In Bangkok und anderen Touristenstädten gibt es Luxus-Einkaufszentren, die mit den luxuriösesten und größten der Welt konkurrieren können. Die Preise sind oft niedriger als im Westen, Schnäppchenjäger können sich also die Hände reiben. Für uns sparsame Niederländer ist es schön zu wissen, dass man auch die Mehrwertsteuer zurückerhalten kann. Und seien wir ehrlich: Wer will schon Steuern zahlen?

Bei den meisten Waren, die Sie in Thailand kaufen, ist 7 % Mehrwertsteuer im Preis enthalten. Die gute Nachricht für Touristen ist, dass Sie die Mehrwertsteuer direkt vor Ihrer Abreise aus Thailand zurückfordern können. Um Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu haben, müssen die Waren in einem Geschäft gekauft werden, das am Mehrwertsteuerrückerstattungssystem für Touristen teilnimmt. Daran beteiligen sich die meisten großen Kaufhäuser wie Central World und Markenshops wie Apple. Sie erkennen den Laden meist an einem blauen Schild am Eingang mit der Aufschrift „Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen“.

Wie können Sie die Mehrwertsteuer zurückfordern?

Teilen Sie uns beim Kauf Ihrer Waren mit, dass Sie die Mehrwertsteuer zurückfordern möchten. Das Filialpersonal erstellt dann ein Steuerrückerstattungsformular (PP10) und eine Steuerrechnung. Sie müssen außerdem Ihren Reisepass und Ihr Touristenvisum (die weiße Karte, die bei der Ankunft am Flughafen in Ihren Reisepass geheftet wird) vorzeigen. Der PP10 wird teilweise vom Geschäft und teilweise von Ihnen ausgefüllt.

Die Mehrwertsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn Sie von einem der internationalen Flughäfen Thailands (z. B. Bangkok, Chiang Mai, Hat Yai, Ko Samui, Krabi, Phuket oder U-Tapao) abfliegen.

Gehen Sie am Flughafen vor dem Check-in zu einem Büro für Mehrwertsteuerrückerstattung und legen Sie dort Ihr PP10-Formular und die Steuerrechnung vor. Bitte beachten Sie, dass der thailändische Zollbeamte Sie auffordert, die gekaufte Ware vorzuzeigen. Daher ist es besser, sie nicht ganz unten im Koffer zu verstauen. Außerdem müssen Sie Ihren Reisepass vorzeigen. Anschließend stempelt der Zollbeamte das Formular ab. Anschließend können Sie für Ihren Flug einchecken und die Passkontrolle durchlaufen. Hinter der Passkontrolle befindet sich ein zweites „Mehrwertsteuer-Rückerstattungsbüro“, in dem die endgültige Rückerstattung vorgenommen wird. Bitte beachten Sie, dass Luxusgüter wie Schmuck, Goldschmuck, Uhren, iPads etc. im Wert von mehr als 10.000 Baht im Handgepäck mitgeführt werden müssen. Eventuell müssen Sie es bei der Erstattung beim Umsatzsteueramt erneut vorzeigen. Dieses Büro befindet sich hinter der Passkontrolle und der Sicherheitskontrolle.

Wie erhalte ich das Geld zurück?

Bei Steuerrückerstattungen von weniger als 30.000 Baht kann die Zahlung in thailändischen Baht erfolgen. Dies können Sie per Scheck oder Einzahlung auf Ihr Kreditkartenkonto tun. Bei Barzahlungen werden 100 Baht Verwaltungskosten vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. Handelt es sich um eine Rückerstattung von mehr als 30.000 Baht, kann die Zahlung nur per Banküberweisung oder Überweisung auf Ihr Kreditkartenkonto erfolgen. Bei einer Rücksendung per Banküberweisung werden 100 Baht berechnet, zuzüglich der Banküberweisungskosten, die die Bank hierfür erhebt.

Wichtige Punkte, die Sie bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer beachten sollten:

  • Die Waren müssen in einem Geschäft gekauft werden, das an der Regelung teilnimmt (erkennbar an einem Aufkleber oder Schild mit der Aufschrift „Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen“).
  • Der Mindestbetrag Ihres Einkaufs muss 2.000 Baht betragen.
  • Waren müssen innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf nach Thailand exportiert werden.
  • Thailändische Staatsbürger oder Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Thailand haben keinen Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung.
  • Wenn Sie die Mehrwertsteuer zurückfordern möchten, müssen Sie die Originalsteuerrechnung vorlegen. Erstellen Sie eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen, da die Zollbeamten das Original aufbewahren und keine Fotokopie für Sie anfertigen.

18 Kommentare zu „Einkaufen in Thailand: Wie kann ein Tourist die Mehrwertsteuer zurückfordern?“

  1. Henk sagt oben

    Die 7 % zurückzufüttern ist einfach. Was in diesem Artikel nicht erwähnt wird, ist, dass Sie in den Niederlanden möglicherweise 21 % Mehrwertsteuer zahlen müssen.
    Die Rückforderung von Steuervorteilen ist daher in vielen Fällen per Definition nicht attraktiv.
    Handelt es sich um Konsumgüter wie Laptops, Telefone oder Tablets? Dann empfiehlt es sich sogar, dieses gebraucht mitzunehmen.
    Die 7 % sind vernachlässigbar.
    Wenn Sie wirklich Pech haben und bei Ihrer Ankunft eine Inspektion erhalten, die Sie aber nicht gemeldet haben, fallen 21 % Mehrwertsteuer + Bußgeld an.
    Wenn Sie außerdem noch andere Sachen bei sich haben, die nicht den Einfuhrzöllen entsprechen, wird es insgesamt unangenehm.
    Schauen Sie auf der Website der Steuerbehörden nach.

  2. Harrybr sagt oben

    Und natürlich weiter, wieder Schiphol angeben. Zusätzlich zu den Einfuhrzöllen zahlen Sie 21 % Mehrwertsteuer. Zählen Sie Ihren Gewinn ab.

  3. William Feeleus sagt oben

    Es versteht sich von selbst, dass – insbesondere niederländische – Besucher Thailands bei ihrer Ankunft in Schiphol keine Erklärung abgeben, wenn sie in Thailand Artikel gekauft haben, für die die thailändische Mehrwertsteuer von 7 % zurückerstattet wurde.
    Die Wahrscheinlichkeit, in Schiphol erwischt zu werden, ist nicht wirklich groß, daher müssen die niederländischen Einfuhrzölle (falls zutreffend) und die 21 % Mehrwertsteuer nur von sehr gepflegten Niederländern bezahlt werden. Sofern Sie nicht das Pech haben, kontrolliert zu werden, nachdem Sie unschuldig durch die „grüne Zone“ gelaufen sind, werden Zölle und eine Geldstrafe gezahlt.

    • BA sagt oben

      Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist sehr hoch.

      Aus Thailand ist es meiner Meinung nach nicht so schlecht, aber die Bräuche aus anderen Ländern funktionieren einfach zusammen.

      Wenn Sie beispielsweise eine Uhr in der Schweiz kaufen und dann eine Rückerstattung der Steuer beantragen, werden lediglich die Zollbehörden in den Niederlanden informiert. Wenn Sie es also schaffen, ist das tatsächlich mehr Glück als Weisheit.

      Dies ist seit Jahren auch in der Seeschifffahrt der Fall. Wenn ein Schiff irgendwo eine Ladung Flaschengetränke für die Zolllager kaufte, erhielt auch die Zollbehörde im nächsten Hafen eine Kopie der Bestellliste. Wenn Sie innerhalb von zwei Tagen 2 Flaschen Schnaps verbraucht haben, müssen Sie einiges erklären.

  4. Mensch Goedhart sagt oben

    Vor ein paar Jahren kaufte ich im Louis Vutton-Laden in Bangkok zwei Taschen und ein paar Kleinigkeiten, bekam in Thailand die Mehrwertsteuer zurückerstattet, also ging ich als ordentlicher und guter Bürger in Schiphol zum roten Tor, als ich dort ankam, ein Zollbeamter schaute nach mich seltsam an und fragte mich, warum stehst du da, nun, ich glaube, ich habe etwas zu sagen.
    Ich hole das Zeug und die Rechnung und nachdem er sich alles angesehen hat, bist du viel zu ehrlich, also lasse ich dich dieses Mal gehen. Was für ein Glück, denn ich hätte einen schönen Beitrag an die Staatskasse leisten müssen, wenn ich das nicht so gemacht hätte und mit diesem Zeug erwischt worden wäre. In diesem Fall also eher ein guter Bürger.

  5. Christina sagt oben

    In Schiphol haben wir selten die Kontrolle. Überprüfen Sie das letzte Mal noch, kein Problem, es gibt nichts, was nicht erlaubt ist. Wir verbrachten zwei Stunden damit, über meine schicken Schuhe zu verhandeln, die übrigens nicht aus Asien, sondern fast neu aus Amerika kamen. Ich denke, was machen sie jetzt? Bon, den ich zu Hause hatte, aber 99 % der Zeit laufe ich in Hausschuhen. Nach zwei Stunden Schuhputzen waren sie draußen, sie waren echt. Hatte 2 Packungen Zigaretten zu viel, dazu wurde nichts gesagt. Voller Fokus auf meine wunderschönen Ecco-Pflegeschuhe.
    Ich musste auch ein Bußgeld mit Fotoobjektiven zahlen, ich hatte die Nase voll von einem Protest und das ganze Geld wurde ordnungsgemäß zurückgezahlt. Manchmal hat man Pech.

  6. Nelly sagt oben

    Was viele nicht wissen ist, dass es auch umgekehrt funktioniert. Wenn Sie in Thailand leben und einen Laptop in Europa kaufen, können Sie auch die Mehrwertsteuer zurückfordern. Offensichtlich sind das mehr als die 7 % in Thailand. Allerdings kann man in Europa mit der Umsetzung drei Monate warten. Ich bevorzuge zum Beispiel einen Laptop aus Europa. Also kaufe ich es hier und fordere die Mehrwertsteuer zurück. Mediamarkt liefert lediglich die Unterlagen.

  7. Harry Roman sagt oben

    Und wie viel teurer sind die Geschäfte, die am Programm „Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen“ teilnehmen? Meine Erfahrung: mehr als 7 %, also viel Mehrarbeit für 0 Einnahmen. Abgesehen von den Zollrisiken in Schiphol, Zaventem oder Düsseldorf sowieso.

  8. Frank sagt oben

    Bei der letzten Reise nach Thailand habe ich bei Big C Lebensmittel im Wert von 6000 Baht eingekauft. Es stellte sich heraus, dass es dort auch eine Steuererklärungsstelle gab – Formular ausfüllen lassen und am Flughafen ordentlich mit den anderen Belegen für die Steuererklärung vorzeigen. Sie können auch die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel zurückfordern.

    • PEER sagt oben

      Nun, lieber Frank,
      Du hast bestimmt mehr von diesem BigC gekauft?
      Denn für € 11,= bekommt man nicht so viel Ärger auf den Hals.
      Sie müssen das beim bigC im Büro angegebene Umsatzsteuerkonto haben, und dann müssen Sie bei Suvarabhum ein paar Tricks anwenden, um die 11 € zurückzubekommen.
      Und was die Nachrichten angeht: Man sollte sie zeigen können!
      Haben Sie diese Einkäufe auch ausgeführt und in die Niederlande gebracht?

  9. Wil sagt oben

    Tatsächlich bekommen Sie auch in Suvarnabhumi hinter dem Zoll tatsächlich Ihr Geld zurück. Aber wenn Sie das Pech haben, dass gerade ein paar Flugzeuge voller Chinesen abfliegen, müssen Sie vielleicht einfach 30 bis 40 Minuten in der Schlange stehen, bevor Sie an der Reihe sind. Rechnen Sie also mit einer ziemlich langen Wartezeit.

  10. Yvonne sagt oben

    Für einen bestimmten Betrag können Sie steuerfrei einreisen.
    Siehe Info vom Zoll
    Haben Sie außerhalb der EU Waren im Gesamtwert von 430 € oder weniger gekauft? Dann können Sie es steuerfrei mitnehmen. Der Wert von Alkohol und Zigaretten muss nicht berücksichtigt werden. Die steuerfreien Mengen dieser Produkte finden Sie ebenfalls in dieser Tabelle.

    Sie dürfen den Wert nicht teilen.

    Die Befreiung gilt nicht für Handelswaren.

    Beispiele

    Sie kaufen eine Kamera für 500 €.
    Sie müssen den vollen Betrag versteuern.

    Sie kaufen eine Uhr für 400 € und einen Füllfederhalter für 55 €. Der Gesamtbetrag beträgt 455 €.
    Steuern zahlen Sie lediglich für den Füllfederhalter.

  11. Hans van Mourik sagt oben

    Hans van Mourik sagt
    Das stimmt, Nellie.
    Ich selbst habe vor 3 Jahren bei Mediamarkt einen Laptop für 700 Euro gekauft.
    Dort musste ich meinen Reisepass vorzeigen und die Dokumente wurden ausgefüllt.
    War dann eine Woche später in Schiphol gewesen, um meine Mehrwertsteuer zurückzufordern.
    Konnte nicht, musste am Tag meines Rückfluges.
    An dem Tag, an dem ich zurückflog, ging ich dorthin und ließ zuerst den Laptop in der Box.
    Nachdem sie es abgestempelt hatten, musste ich das Formular zum Schalter nebenan bringen und bekam meine Mehrwertsteuerrückerstattung in Höhe von ca. 21 % in bar.
    Der gleiche Laptoptyp ist in den Niederlanden günstiger als hier.
    Dann habe ich mich irgendwo hingesetzt, den Laptop aus der Verpackung genommen und in meine Laptoptasche gesteckt.
    Denn was in Thailand offiziell ist, muss ich beim Zoll anmelden.
    Das mache ich also nicht, mit der Möglichkeit, dass ich hier Mehrwertsteuer zahlen muss.
    Bevor die Leute sagen, dass ich falsch liege, haben sie Recht
    Habe dieses Jahr ein iPad bei Mediamarkt gekauft und die gleiche Prozedur durchgeführt
    Hans

  12. Hans van Mourik sagt oben

    Hans van Mourik sagt.
    Ich muss nicht 3 Monate warten, denn aus meinem Reisepass geht hervor, dass ich nicht in den Niederlanden lebe.
    Andernfalls bin ich verpflichtet, drei Monate in den Niederlanden zu bleiben.
    Hans

    • Nicky sagt oben

      Ich habe auch nicht gesagt, dass man 3 Monate warten muss. Sie sollte 3 Monate nicht überschreiten.

  13. Brabanter Mann sagt oben

    Wahrscheinlich hat niemand darauf geachtet, was er oder sie tatsächlich dafür bekommt. Die gelbe „Mehrwertsteuer“ zeigt genau den Mehrwertsteuerbetrag an, den Sie zurückerhalten. Das sind aber immer weniger als 7 %, oft maximal 5 % von dem, was man zurückbekommt. Auch hier wird Ihnen die thailändische Regierung ein offenes Ohr schenken.

    • PEER sagt oben

      Lieber Brabanter,
      Es stimmt, dass auf den Nettobetrag Mehrwertsteuer erhoben wird!
      Sie erhalten also tatsächlich 7 % des Nettobetrags (dem Betrag ohne Mehrwertsteuer) zurück.
      Deshalb scheint es weniger zu sein.

  14. Tapferen sagt oben

    Anscheinend musst du nicht rennen. Ich habe einen Laptop als Geschenk für meine thailändische Freundin in Bangkok gekauft. Der Laptop bleibt also in BKK und ich konnte ihn auch in Suvarnabhumi nicht vorzeigen. Trotzdem habe ich die Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten. Ich sagte dem Beamten: „Ich habe den Laptop als Geschenk für meine Freundin in BKK gekauft und habe ihn hier nicht.“ Bizarr.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website