Sehr geehrte Redakteure,

Ich habe eine Freundin, die in Thailand lebt. Wir kennen uns seit zwei Jahren und im Dezember 2 habe ich sie besucht, und es hat sehr gut geklappt. Jetzt, dieses Jahr (2017), ist sie seit 2018 ​​Monaten bei mir, wir haben viel geredet und wollen zusammen weitermachen. Ich möchte sie endgültig in die Niederlande holen.

Allerdings habe ich einen festen Job von 24 Stunden in der Woche, zusätzlich zu einem Sozialhilfebezug. Kann ich sie nach NL bringen? (aufgrund einer zusätzlichen Sozialhilfeleistung).

Regards,

Rot


Lieber Rudi,

Leider nicht, denn wenn keine besonderen Umstände wie eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, müssen Sie lediglich die Voraussetzung eines „nachhaltigen und ausreichenden Einkommens“ erfüllen. Die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (sprich: Sozialhilfe) wird vom IND unter normalen Umständen nicht akzeptiert.

Ich zitiere aus der IND-Website mit Anforderungen:

„Ihr Partner verfügt über ausreichendes Einkommen. Dieses Einkommen ist unabhängig und nachhaltig.
Diese Bedingung gilt nicht in den folgenden Situationen:
– Ihr Partner hat das gesetzliche Rentenalter erreicht. Berechnen Sie, ob Ihr Partner das gesetzliche Rentenalter erreicht hat.
– Ihr Partner ist dauerhaft und vollständig arbeitsunfähig. Weitere Informationen erhalten Sie beim IND.
– Ihr Partner ist dauerhaft nicht in der Lage, seiner Arbeitspflicht nachzukommen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das IND.“

Quelle: ind.nl/Paginas/Algemene-voorwaarden.aspx

Und ja, aus eigener Erfahrung weiß ich, dass nicht jeder die Einkommensvoraussetzung problemlos erfüllen kann. Außerdem habe ich monatelang nach einem besseren Job (mit mehr Stunden) gesucht, um den Mindestlohn von 1 % zu erfüllen. Glücklicherweise unterstützte mich meine verstorbene Partnerin dabei, im Falle einer Absage sagte sie „(das) spielt keine Rolle, Schatz, สู้สู้ [sôe sôe]“. Was so viel bedeutet wie „Egal, kämpfe weiter!“

Ich hoffe also, dass Sie es schaffen, die Anforderungen zu erfüllen. Sollte das innerhalb weniger Monate nicht klappen, muss sie vorerst mit einem Kurzaufenthaltsvisum bleiben. Aber vielleicht können Sie diese Zeit nutzen, um ihr genug Niederländisch für die Prüfung zur zivilen Integration im Ausland in der Botschaft beizubringen. Weitere Informationen finden Sie in meinen Dateien für das Schengen-Visum (Kurzaufenthalt) sowie für die Einwanderung (TEV-Verfahren) im Menü links hier im Blog.

Viel Glück!

Regards,

Rob V.

 

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