Die Buchung einer Urlaubs- oder Geschäftsreise bei einem ANVR-Reiseunternehmer bietet Reisenden ab dem 1. Juli noch mehr Schutz als bisher. Verbraucher, die schon immer eine Pauschalreise gebucht haben, kennen den Luxus einer Versicherung gegen die Insolvenz des Reiseanbieters und zahlreicher weiterer Garantien. Davon profitieren ab dem 1. Juli aber auch Reisende, die ihre Reise selbst zusammenstellen, und teilweise sogar Geschäftsreisende.

Weitere Pauschalreisen

Immer mehr Reisende wollen ihre Reise selbst zusammenstellen, laufen dabei jedoch Gefahr, dass ihnen zahlreiche Garantien und Schutzmaßnahmen auf Grundlage der europäischen Gesetze und Verordnungen aus dem Jahr 1990 nicht zustehen. Das wird sich nun ab dem 1. Juli ändern!
Reisen fallen häufiger als bisher unter die Rubrik „Pauschalreisen“, wodurch diese Reisenden auch mehr Schutz genießen. So sind Sie beispielsweise anders als bisher gegen die Insolvenz eines Reiseanbieters versichert und erhalten Ihr Geld zurück, wenn Sie ab dem 1. Juli verschiedene separate Reiseleistungen innerhalb derselben Reise bei einem Reiseanbieter buchen und bezahlen, etwa Transport, Unterkunft, Autovermietung oder ein Ausflug. . Jeder, der Reisedienstleistungen anbietet, sei es über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter, offline oder online, kann ein „Reiseanbieter“ sein.

Vorteile für Reisende

Auch für den Reisenden gibt es weitere Änderungen. Beispielsweise kann sich der Reisende mit Beschwerden über seine gebuchten Einzelreiseleistungen innerhalb derselben Reise auch an die Reiseschlichtungskommission wenden, wenn er die Angelegenheit nicht mit dem Reiseanbieter klären kann. Und mit Beschwerden über eine gebuchte Reise können Sie sich als Reisender 12, ab dem 1. Juli sogar 24 Monate an die Schlichtungsstelle wenden. Als Gegenleistung gelten die festen Prozentsätze, die Sie bei der Stornierung der Reise zahlen, damit Sie wissen, woran Sie sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Reisender die Sache auch selbst in die Hand nehmen, wenn er am Zielort auf Probleme stößt.

Verpasste Gelegenheit

Die ANVR-Reisebedingungen, die für alle Buchungen ab dem 1. Juli gelten und alle Rechte und Pflichten des Reisenden und des Reiseanbieters festlegen, wurden in Absprache mit dem Verbraucherverband erstellt. Mit diesen klaren und benutzerfreundlichen Konditionen, die ANVR-Reiseanbieter nutzen, ist der Reisende noch besser vor einer Insolvenz geschützt. Leider hat der europäische Gesetzgeber die Chance verpasst, Fluggesellschaften nicht unter die neue Richtlinie fallen zu lassen, was dazu führt, dass diese Fluggesellschaften im Falle ihrer eigenen Insolvenz den Reisenden separat verkaufte Tickets nicht erstatten.

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