Sechs Gruppen von Ausländern dürfen wieder nach Thailand einreisen. Einige, die länger bleiben möchten, müssen sich auf eigene Kosten selbst unter Quarantäne stellen, sagte Taweesilp Visanuyothin, Sprecher des Center for Covid-19 Situation Administration (CCSA).

Eine Sitzung der CCSA unter dem Vorsitz von Premierminister Prayuth stimmte gestern dem Vorschlag des Außenministeriums zu, einer Reihe von Gruppen die Wiedereinreise zu ermöglichen, sagte Dr. Tawesilp. Es geht um:

  1. Ehepartner und Kinder von Personen mit einer von Regierungsbehörden ausgestellten Arbeitserlaubnis.
  2. Ausländer, die mit Thai verheiratet sind, und ihre Kinder.
  3. Ausländer mit einem Haus in Thailand.
  4. Medizintouristen.
  5. Ausländische Studenten.
  6. Regierungsgäste, Investoren und hochqualifiziertes Personal.

Diejenigen, die nach Thailand reisen möchten, um medizinische Hilfe zu erhalten, wie zum Beispiel Fruchtbarkeitsbehandlungen und kosmetische Nasen- und Augenoperationen, und ihre Begleiter erhalten ebenfalls Zutritt, sagte Dr. Tawesilp. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Ausländer, die eine Behandlung wegen Covid-19 suchen.

Zu den weiteren Gruppen, die wieder aufgenommen werden, gehören ausländische Studenten und ihre Eltern sowie Ausländer, die im Rahmen besonderer Vereinbarungen nach Thailand einreisen, etwa Regierungsgäste, Investoren und hochqualifiziertes Personal, sagte Dr. Tawesilp.

Er sagte, diejenigen, die längere Aufenthalte planen, müssten die Kosten für ihre Quarantäneeinrichtungen selbst tragen. Kurzfristige Geschäftsreisende oder Regierungsgäste müssen sich vor der Ankunft in Thailand zweimal auf das Virus testen lassen und ein negatives Ergebnis vorlegen. Staatliche Stellen, die diese Besucher einladen, müssen Begleitpersonal stellen und die Besucher müssen alle anfallenden Kosten tragen. Diese Besucher müssen zu vorher vereinbarten Orten reisen und dürfen weder öffentliche Orte aufsuchen noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen, sagte Dr. Tawesilp.

Quelle: Bangkok Post

65 Antworten zu „‚Sechs Gruppen von Ausländern können nach Thailand zurückkehren‘“

  1. RonnyLatYa sagt oben

    Ich finde
    „2. Ausländer mit Aufenthaltsrecht in Thailand.“ (siehe Link),
    vielleicht etwas anderes bedeuten
    "3. Ausländer mit einem Haus in Thailand.“

    Ich denke, dass sie nur die „Daueraufenthaltsgenehmigungen“ meinen, aber das könnte falsch sein.

    https://www.nationthailand.com/news/30390478

    • ruud sagt oben

      Du zerstörst meine Freude.
      Mittlerweile war die Einreise nach Thailand kein Problem für mich, da ich schon seit ein paar Jahren nicht mehr draußen war und ehrlich gesagt auch nicht das Bedürfnis dazu verspüre.
      Doch eine Zeit lang schien es so, als hätte man mit einem Ruhestandsvisum (Aufenthaltsverlängerung) als Hausbesitzer ein gewisses Aufenthaltsrecht erhalten.

      Insofern man sich zumindest als Eigentümer eines Hauses mit lebenslangem Nießbrauch an einem Grundstück bezeichnen darf.
      Ich weiß eigentlich nicht, wie das mit einem selbstgebauten Haus in Thailand legal ist.

      • RonnyLatYa sagt oben

        Ob Sie Hausbesitzer, Nießbraucher usw. sind oder nicht, hat an sich keinen Einfluss auf Ihre „Verlängerung des Aufenthalts“ als „Ruhestand“. Es ist kein Eigentumsnachweis erforderlich. Mit anderen Worten: Sie haben nicht mehr Rechte als jemand, der ein Haus mietet.

        Den Punkt „Ausländer mit Haus in Thailand“ habe ich nur erwähnt, um die Leute nicht gleich mit einem toten Spatz glücklich zu machen. Es sind mehrere Übersetzungen im Umlauf

        In der offiziellen Mitteilung der CAAT heißt es beispielsweise: „Die Mitteilung über die Bedingungen für eine internationale Fluggenehmigung nach Thailand“.
        (4) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltsbescheinigung oder Erlaubnis zur Niederlassung im Königreich verfügen

        https://www.caat.or.th/wp-content/uploads/2020/06/The-Notification-on-Conditions-for-International-Flight-Permit-to-Thailand.pdf

        Aber vielleicht irre ich mich und ein „Tabien-Job, Mietvertrag oder Wohnsitznachweis“ reicht auch aus.
        Also wer weiß….

        • khmer sagt oben

          Du liegst absolut richtig. Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Aufenthaltserlaubnis und hat nichts mit dem Besitz eines Hauses oder Grundstücks zu tun.

        • ruud sagt oben

          Mir ist nicht klar, ob wir einer Meinung sind oder aneinander vorbeireden.
          Mit anderen Worten.

          Wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind oder der Vormund eines Kindes mit thailändischer Staatsangehörigkeit sind, sind Sie höchstwahrscheinlich bis zu einem gewissen Grad durch internationale Verträge wie die Menschenrechte vor dem Risiko geschützt, irgendwann aus Thailand abgeschoben zu werden, wenn der Thailänder Die Regierung wünscht es.
          Dann würde Ihre Familie auseinandergerissen werden.

          Zweifellos würde Thailand damit von den verschiedenen Botschaften konfrontiert und möglicherweise vor einem internationalen Gericht verklagt werden, was zu Handelshemmnissen führen könnte.

          Mit einem Ruhestandsvisum haben Sie diesen Schutz nicht.
          Jedes Mal, wenn Sie zur Einwanderungsbehörde gehen und eine Verlängerung beantragen, wird Ihnen möglicherweise mitgeteilt, dass die Verlängerungen abgeschafft wurden und Sie Ihre Koffer packen können.
          (Nicht, dass ich mir darüber große Sorgen mache, aber es könnte sein.)

          Wenn ich lese: „3. Ausländer mit einem Haus in Thailand.“ Ich dachte, ich hätte irgendwo im Reglement etwas übersehen.

          Ihre Antwort hat mich also enttäuscht.

          Ich frage mich übrigens immer noch aus Neugier, ob ich offizieller Eigentümer des von mir gebauten Hauses mit gelbem Tabian-Arbeitsheft bin, oder ob dafür ein anderes Dokument erforderlich wäre. (Nutzungsdauer)

          Etwas, worüber ich mir keine Sorgen mache, da ich seit 30 Jahren guten Kontakt zu den Eigentümern des Landes, ihrer aufstrebenden Familie und ihrer Tochter – der Erbin des Landes – habe.
          Und wenn ich sterbe, können sie alles haben.

          • Rob V. sagt oben

            Die gelbe Thabienbaan (thoh-roh 13) ist eine Adressregistrierung für Ausländer ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Es sagt also nichts über den Besitz aus. Die blaue Thabien Lane, Thoh-Roh 14, ist für Thailänder und Ausländer mit ständigem Wohnsitz. Ein Haus hat immer ein blaues Heft, wenn dort keine Thailänder oder Ausländer mit PR leben, ist dieses Heft leer.

            Siehe auch die Diskussion hier:
            https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/lezersvraag-wat-is-het-verschil-tussen-het-gele-en-blauwe-boekje/#comments

          • RonnyLatYa sagt oben

            Wenn Sie als verheiratete Person einen solchen Schutz genießen würden, würde für die Verlängerung um ein weiteres Jahr als verheiratete Person keine Einkommensvoraussetzung erhoben. Glauben Sie einfach, dass Sie nach draußen gehen werden, wenn Sie die Anforderungen einer jährlichen Verlängerung nicht erfüllen. Verheiratet oder nicht.
            Man könne seine Familie auch auf andere Weise besuchen, heißt es, ohne dass daran ein Daueraufenthaltsrecht geknüpft sei.

            Ein blauer oder gelber Tabien Baan ist kein Eigentumsnachweis, solche Fragen zum Besitz oder zur Registrierung sollten jedoch separat gestellt und an den Herausgeber gesendet werden.

        • Tom sagt oben

          Ich habe mit meiner Frau ein Haus gebaut, sie hat sich angeblich 3 Millionen Bath von mir geliehen.
          Sie hat also eine Hypothek bei mir.
          Das gibt mir das Recht auf 30 Jahre auf dieses Haus, selbst wenn sie stirbt, kann ihre Familie mich noch nicht räumen.

          • janbeute sagt oben

            Lieber Tom, obwohl die Familie deines thailändischen Ehepartners dich nicht legal ausweisen kann, können sie und ihre Freunde dir, wenn sie wollen, das Leben so schwer machen, dass du am liebsten woanders weggehen würdest.
            Ist schon oft vorgekommen, denn wenn man Geld riecht.

            Jan Beute.

          • Krol sagt oben

            Als Ausländer ist es Ihnen nicht gestattet, einem Thailänder Geld zu leihen
            Sie können dafür sogar verurteilt werden

    • Guido sagt oben

      Bitte bestätigen Sie dies. Können Ausländer mit einem Haus und/oder einer Eigentumswohnung und einem Jahresvisum einreisen?

      • Mike sagt oben

        Einfach: Nein

    • Rob V. sagt oben

      Scheint mir am logischsten, Ronny, weil schon seit Wochen darüber gesprochen wird, Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis (Permanent Residency) aufzunehmen. Ich habe nie etwas über den Besitz eines Hauses gesehen. Es muss also ein Übersetzungsfehler vorliegen.

      Deshalb ist eine korrekte Terminologie so wichtig und ich bin auch dafür, Namen, Slogans etc. in der Originalsprache (Thai) zu erwähnen bzw. darauf zu verweisen. Am besten mit Quelle 555. So kann man sicher sein, dass nichts „in der Übersetzung verloren gegangen“ ist und es auch einfacher ist, mit möglichst wenig Verwirrung einen thailändischen Beamten und dergleichen zu kontaktieren.

      • Petervz sagt oben

        Im thailändischen Text heißt es Personen mit einem „Tin Ti You ถิ่นที่อยู่“
        und das bedeutet einen dauerhaften Aufenthaltsstatus.

        • Wim sagt oben

          Es gibt keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, Sie erhalten die Erlaubnis, für 1 Jahr in Thailand zu bleiben, danach können Sie erneut eine Verlängerung beantragen und wenn Sie die Bedingungen erfüllen, liegt es an der Einwanderungsbehörde, ob Sie für ein weiteres Jahr bleiben können.

          • Tom sagt oben

            Sie müssen sich dann integrieren und Thailänder werden.

          • TheoB sagt oben

            Wilhelm,
            Es gibt tatsächlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
            Siehe z.B.: https://www.thaiembassy.com/thailand/thai-permanent-residency.php of https://www.immigration.go.th/en/?page_id=1744

            und Tom,
            Das ist nicht nötig, aber dann können Sie sich integrieren und nach 10 Jahren die thailändische Staatsbürgerschaft beantragen.

      • TheoB sagt oben

        Und hier ist die Quelle:
        https://www.caat.or.th/th/archives/51815

        „(4) ผู้ไม่มีสัญชาติไทยซึ่งมีใบสำคัญถิ่นที่อ Weitere Informationen finden Sie hier.

        Google Translate macht daraus eine ziemlich schöne Übersetzung ins Englische:
        (4) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis haben oder denen ein Aufenthalt im Königreich gewährt wurde

    • Tonne sagt oben

      Ich vermute auch, dass sich die Aufenthaltsrechte in Thailand auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beziehen, einen formellen Aufenthaltsstatus, der weder einem Ruhestandsvisum gleichkommt noch zu 100 % in Thailand lebt, verheiratet ist und Kinder hat. Allerdings verfügen nur sehr wenige Ausländer über einen formellen Daueraufenthaltsstatus. In vielen anderen Ländern leben Ausländer im Ruhestand auf der Grundlage eines dauerhaften Aufenthaltsstatus. Dies ist in Thailand nicht der Fall.

    • Tom sagt oben

      Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet, wir haben ein Haus in Thailand und keine Kinder.
      Können wir nach Thailand reisen?

      • Mike sagt oben

        Ja, das ist ab dem 1. Juli möglich.

  2. Jürgen sagt oben

    Ich habe eine Freundin in Thailand, mit der ich einen Sohn habe. Könnte ich dann fliegen?
    Muss ich bei einem Aufenthalt von 2 Wochen in Quarantäne?
    Vielen Dank für die Antwort.

    • Cornelis sagt oben

      Ihre Kategorie ist nicht aufgeführt; Ich fürchte, Sie müssen noch etwas warten.....

      • Rob V. sagt oben

        Ohnehin? „Ehepartner, Kinder oder Eltern einer Person thailändischer Staatsangehörigkeit“.

        (3. Ausländische Ehepartner, Eltern oder Kinder von Personen mit thailändischer Staatsangehörigkeit.)

        Dies würde bedeuten, dass ausländische Ehepartner, Ehefrauen, Kinder oder Eltern, die mit einem Thailänder verwandt sind, willkommen sind. Selbstverständlich kann ich davon ausgehen, sofern die Verwandtschaftsbeziehung formell nachgewiesen werden kann.

        Quelle:
        https://www.nationthailand.com/news/30390509

        • Paul Vercammen sagt oben

          Das bedeutet, dass ich mit meiner thailändischen Frau zum Beispiel nach Thailand einreisen kann, um ihren Sohn zu besuchen, während wir dauerhaft in Belgien leben. Und müssen wir unter Quarantäne stellen?

      • Ger Korat sagt oben

        Ich denke, es kommt auch auf den Aufenthaltsstatus an. Ich selbst befinde mich vorübergehend in den Niederlanden und hatte ein Nichteinwanderungsvisum O, das nun abgelaufen ist und ich werde wegen der Betreuung eines kleinen Kindes ein neues beantragen (ich bin nicht verheiratet). Es hängt von Peters Situation ab, denn lebte er in Thailand und hat er ein Nichteinwanderungsvisum oder beantragt er ein Touristenvisum, aus dem hervorgeht, dass er nur vorübergehend zu Besuch ist? Ich denke, Sie sind im ersten Fall stärker, ich kann selbst eine Reihe von Verlängerungen meines Visums vorweisen, es steht in meinem Reisepass, aus dem hervorgeht, dass ich schon seit einiger Zeit in Thailand bin und hoffe, ein neues Visum und eine Einreise zu bekommen Basis.

        Ich selbst werde noch eine Weile warten, weil es mir teuer erscheint, zwei Wochen in einem Hotel verbringen zu müssen, während ich ein eigenes Haus habe. !2-tägiger Quarantäne-Aufenthalt und das Hotel wird auch mit Speisen und Getränken und anderen Leistungen wie Wäschewaschen etc. Geld verdienen wollen, sodass die Rechnung erheblich steigen kann, zumal die Hotelpreise für Speisen und Getränke ohnehin erheblich sind höher als anderswo. Schätzungsweise haben Sie gerade 4 Euro in den billigsten Hotels verloren, pauschal für zwei Wochen obligatorische Verpflegung und Unterkunft während der Quarantäne.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Es wird nicht explizit angegeben, dafür müsste man sich das Original und das offizielle Dokument ansehen können, aber wenn man offiziell der Vater ist und das nachweisen kann, denke ich, dass man immer noch gute Chancen hat.

      3. Ausländische Ehepartner, Eltern oder Kinder von Personen mit thailändischer Staatsangehörigkeit.

      https://www.nationthailand.com/news/30390509

      • RonnyLatYa sagt oben

        Niemand scheint vorerst in der Lage zu sein, Qarentaine zu entkommen. Oder Sie müssen einer dieser Geschäftsleute sein.

        Vielmehr sollten auch die Bedingungen klar definiert sein, auch im Hinblick auf die Versicherung und die Höhe dieser Versicherung für diese Gruppen.
        Aber vielleicht habe ich es verpasst.

        • HarryN sagt oben

          Ihre Antwort ist fast richtig; habe einen Screenshot des Zeitplans gemacht, wer unter Quarantäne gestellt werden muss. 700 Geschäftsleute/Investoren müssen nur für einen kurzen Besuch (wie kurz oder lange wurde nicht erwähnt) zwei Wochen lang unter Quarantäne gestellt werden, aber es handelt sich um einen sehr intelligenten Virus, da REGIERUNGSGÄSTE nicht unter Quarantäne gestellt werden müssen. Es ist also nur eine Quatschmaßnahme, diese obligatorische Quarantäne. Wie viele Politiker haben Sie gesehen, die eine Maske trugen????
          und das nicht nur in Thailand.

    • Wim sagt oben

      Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie weiterhin nicht nach Thailand fliegen, Sie können aber woanders hinfliegen, sofern dort auch keine Einschränkungen bestehen.

  3. Fernand Van Tricht sagt oben

    Ich habe ein Ruhestandsvisum für 16 Jahre. Nicht bis zum 1. Januar 2021
    Lebe in Pattaya. Gehe nach Belgien und komme am 11. September zurück.
    Muss ich auch in Quarantäne...Davon lese ich nichts!!!

    • Cornelis sagt oben

      Die Frage ist, ob Sie im September als Inhaber einer „Ruhestandsverlängerung“ nach Thailand einreisen werden, Fernand, unabhängig davon, ob Sie unter Quarantäne stehen oder nicht. Ich hoffe es für Sie und die vielen, die sich in der gleichen Situation befinden!

      • Fernand Van Tricht sagt oben

        Du hast Recht ... ich lebe seit 17 Jahren in Pattaya. Ich habe jedes Jahr eins
        Nicht-IM-Visum..liegt seit dem 17. März auch in meinem Zimmer.
        Gehen Sie kein Risiko ein... und begeben Sie sich bei meiner Rückkehr am 11. September in Quarantäne. Ich habe alle Möbel verkauft und hoffe, dass ich am 4. August nach Belgien zurückkehren kann und am 11. September nicht mit Thaiairways zurückkomme.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Wir wissen nicht, was am 11. September gelten wird, oder?

    • Sjoerd sagt oben

      Darüber werden Sie in der Tat nichts lesen, da über diese Gruppe noch nichts entschieden ist. Das bedeutet: Sie dürfen noch nicht nach Thailand einreisen

    • Petervz sagt oben

      Solange zurückkehrende Thailänder unter Quarantäne gestellt werden müssen, gilt dies auch für zurückkehrende Nicht-Thailänder.

  4. Konstantin van Ruitenburg sagt oben

    Mit anderen Worten: Wie können Sie sich preislich am einfachsten aus dem Markt verdrängen? Der Tourismus befand sich jahrelang in einer Abwärtsspirale und stürzt nun regelrecht ab wie der bekannte Ziegelstein. Touristen reisen jetzt hauptsächlich nach Laos, Vietnam und Kambodscha und die Regierung in Krung Thep wird sich manchmal den Kopf zerbrechen.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Und bist du sicher, dass du da reinkommst?

  5. Heho sagt oben

    Die Bangkok Post schrieb gestern: Auch Ausländern, die Familie in Thailand haben, und solchen, die ein Zuhause im Königreich haben, wird die Rückkehr gestattet, so der Sprecher.
    Kein Wort zur Quarantänepflicht: Ich denke, der Hausbesitzer kann bei Bedarf zwei Wochen in seinem Haus bleiben.
    Touristen dürfen sich auf einer Insel aufhalten (ohne zeitliche Begrenzung) (zum Beispiel PhiPhi oder Phuket), für die es wenig Begeisterung geben wird (Bangkok Post von heute Morgen)

    • Petervz sagt oben

      In einem der ausgewiesenen Hotels gilt eine obligatorische Quarantäne.

      Von Touristen ist immer noch die Rede. Näheres wurde hierzu noch nicht bekannt gegeben.

  6. WERDEN SIE AUS MEINEM SCHUH HERAUSGUCKEN? sagt oben

    Hallo Peter, ja wenn du fliegen darfst, musst du zwei unter Quarantäne stellen. Das ist nicht nichts. Ich habe gelesen, dass das fast 100.000 Bath Hotel kosten kann, plus die Tests, so viel Starker Peter. Ich warte auch. Ich habe auch ein kleines Haus, aber ich bin Ich werde nicht 3000 Euro zahlen, um nach Thailand zu kommen

  7. JM sagt oben

    Ich sehe keine Fluggesellschaft, die allein mit 5 Passagieren nach Bangkok fliegt.

    • Ger Korat sagt oben

      Ich denke, KLM ist durchaus bereit, Sie aufzunehmen. Anstelle einer Kiste auf einem Beifahrersitz steht eine Person. Sobald es mehr hergibt als die Ladung auf diesem Sitzplatz, wird es interessant, denn sie fliegen sowieso schon. Es kann sein, dass Sie mit weniger als 5 Passagieren im Flugzeug sitzen. Sie können sich darauf verlassen, dass KLM die Nachrichten aus Bangkok mitliest und wissen nun auch, dass Passagiere nach Bangkok reisen dürfen.

  8. Frank sagt oben

    Endlich scheint es einige Fortschritte zu geben. Aber auf die thailändische Art... 😉

    Meine Frage ist Punkt 2: Ausländer, die mit Thai verheiratet sind, und ihre Kinder…

    Meine thailändische Frau und ich haben in den Niederlanden geheiratet, die Eheschließung in Thailand jedoch noch nicht eingetragen. Das wollten wir eigentlich bei der nächsten Reise machen. Es war für April 2020 geplant, aber wir haben es verschoben. Zum Glück hatten wir noch nichts gebucht.

    Die Frage ist also: Würden wir trotzdem unter Punkt 2 fallen? Und bei einem Aufenthalt von +/- 3 Wochen wahrscheinlich in Quarantäne?

  9. Martin sagt oben

    Muss ich mich bei der Botschaft melden?
    Denn ich habe bereits ein Ticket für den 16. August!
    Ich bin seit über 10 Jahren mit meiner thailändischen Frau verheiratet
    Ich freue mich sehr über alle Infos.
    Sei Gegrüßt

    • Sjoerd sagt oben

      Ja, Sie müssen sich melden, Sie müssen die Erlaubnis der thailändischen Botschaft in Den Haag einholen und alle möglichen Verpflichtungen erfüllen. Zeigen Sie unter anderem, dass Ihre Versicherung 100.000 US-Dollar für Covid abdeckt.

      Zusätzlich, Covid-Test, Buchen Sie ein Hotel für 2 Wochen Quarantäne (relevante Hotels finden Sie über die FB-Seite unten. Kosten 32.000 am günstigsten bis 100.000+ am teuersten. Inklusive Mahlzeiten und Tests.
      Lesen Sie hier mehr:

      https://www.facebook.com/groups/551797439092744/permalink/586900615582426/

      Ticket mit welcher Fluggesellschaft?

      • Martin sagt oben

        Danke für die Information. Mein Ticket mit Swiss Air
        Gr.

    • Petervz sagt oben

      Ja, Sie müssen eine Genehmigung bei der thailändischen Botschaft beantragen. Die Teilnehmerzahl pro Tag ist vorerst noch begrenzt. Also anschließen (hinten).

  10. rene sagt oben

    Vor zwei Jahren wurde mir in Thailand mit meinem Herzen geholfen und ich gehe jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung beim Kardiologen Bangkok Hospital Pattaya. soll ich unter Quarantäne stellen?
    gr ren

  11. Sjoerd sagt oben

    https://www.facebook.com/groups/551797439092744/?notif_id=1592470972675980&notif_t=group_r2j_approved&ref=notif

    Dies gilt noch nicht für Touristen, also auch nicht für Personen mit einem sogenannten „Retirement“-Visum, auch wenn Sie kein Eigenheim besitzen.

  12. Paul sagt oben

    Moderator: Off topic

  13. Wim sagt oben

    Es gibt keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, Sie erhalten die Erlaubnis, für 1 Jahr in Thailand zu bleiben, danach können Sie erneut eine Verlängerung beantragen und wenn Sie die Bedingungen erfüllen, liegt es an der Einwanderungsbehörde, ob Sie für ein weiteres Jahr bleiben können.

    • Petervz sagt oben

      Es gibt tatsächlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ich habe 1 und muss nie eine Verlängerung beantragen.

    • Mike sagt oben

      Ja, es gibt dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen: https://www.thaiembassy.com/thailand/thai-permanent-residency.php

      Eine sehr kurze Suche im Internet hätte Ihnen das verraten …

    • RonnyLatYa sagt oben

      Eine „Daueraufenthaltserlaubnis“ gibt es schon seit Jahren.

      https://www.immigration.go.th/en/?page_id=1744

  14. Christiaan sagt oben

    Wenn ich alles so lese, herrscht überall Verwirrung. Ich muss sagen, dass Regierungsentscheidungen in diesem Bereich oft zwei Arten unterliegen. Vielleicht gibt es mehr Text und Erklärungen.
    Wer sich noch in den Niederlanden oder Belgien befindet und nach Thailand zurückkehren möchte, sollte sich an die thailändische Botschaft wenden, aber bitte haben Sie etwas Geduld. Bis den Botschaftsmitarbeitern der richtige Umfang einer Regierungsentscheidung klar ist, dauert es eine Weile.

  15. Heho sagt oben

    Die Europäische Union erlaubt Reisenden aus folgenden Ländern (Quelle: NYTimes vom Abend des 30. Juni in Thailand):

    Die vollständige Liste der ersten 15 Länder, denen sich die Europäische Union öffnen wird, umfasst Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay und China dass sich China auch für Reisende aus dem Block öffnet. Dazu gehören auch vier europäische Mikrostaaten: Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan.

    Alle zwei Wochen wird diese Liste ausgewertet und ggf. angepasst.

    • René Martin sagt oben

      Hoffentlich passt auch Thailand seine Liste an und mehr Leute können ihre Tickets buchen.

    • Harry sagt oben

      Die NOS-Seite weist auch sofort darauf hin, dass Europäer nun wieder in die genannten 15 Länder reisen dürfen, völlige Verwirrung…

    • Joost A. sagt oben

      Außerdem: „Der Rat der Europäischen Union betont, dass es sich nicht um eine verbindliche Liste handelt.“ Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten selbst beschließen können, zusätzliche Vorschriften vorzuschreiben. Andererseits können die Mitgliedstaaten ihre Grenzen noch nicht für andere als die auf der Liste aufgeführten Länder öffnen.

  16. Jacques sagt oben

    Alle Informationen zur Daueraufenthaltsgenehmigung in Thailand finden Sie hier.

    https://www.thaiembassy.com/thailand/thai-permanent-residency.php

  17. Kunchai sagt oben

    Mit einer Thailänderin verheiratet bedeutet auch, dass Sie in den Niederlanden mit einer Thailänderin verheiratet sind und diese ebenfalls in den Niederlanden lebt oder die Ehe auch in Thailand eingetragen werden muss. Ich kann dazu nichts finden.

  18. bernold sagt oben

    Ich erhielt dies als Antwort auf meine E-Mail an die thailändische Botschaft, dass ich zu meiner Frau gehen möchte…

    Wenn Sie derzeit in das Königreich Thailand einreisen möchten, ist ein Certificate of Entry (CoE) erforderlich. Wenn Sie die Unterlagen für eine solche Anfrage einreichen möchten, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

    Schritt 1: Sammeln Sie die folgenden Dokumente:

    1. Ein Anschreiben weist auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Einreise in das Königreich Thailand hin.
    2. Eine Kopie der Heiratsurkunde (thailändische Urkunde oder ein internationaler Auszug der örtlichen Gemeinde)
    3. Eine Kopie des Reisepasses des Antrags und eine Kopie des thailändischen Personalausweises des Ehepartners
    4. Eine gültige Krankenversicherung, die alle Kosten der medizinischen Behandlung, einschließlich COVID-19, im Wert von mindestens 100,000 USD abdeckt (eine Erklärung auf Englisch)
    5. das Erklärungsformular (im Anhang)

    Wenn Sie über alle oben genannten erforderlichen Dokumente verfügen, können Sie unter 0703450766 Durchwahl 219 einen Termin vereinbaren.

    Schritt 2: Mit den oben genannten Dokumenten sendet die Botschaft den Antrag zur Prüfung an das Ministerium, sofern er genehmigt wird. Wir werden Sie informieren und weitere Unterlagen zu Schritt 3 anfordern.

    Schritt 3: Nachdem Sie die unten genannten Dokumente erhalten haben, stellt die Botschaft das CoE für Sie aus. Die Erteilung eines Visums könnte (falls erforderlich) in diesem Schritt akzeptiert werden.

    1. Ausgefülltes Erklärungsformular (Sie erhalten das Formular NACH Erteilung der Genehmigung durch MFA)
    2. ein Nachweis über die Anordnung der ASQ (Alternative State Quarantine). (für mehr Details: http://www.hsscovid.com)
    3. ein bestätigtes Flugticket (wenn Ihr Flug storniert wird, benötigen Sie ein neues COE und ja, möglicherweise benötigen Sie ein neues Flugtauglichkeitszeugnis, wenn das, das Sie haben, die 72-Stunden-Anforderung nicht mehr erfüllt.)
    4. ein Flugtauglichkeitszeugnis, ausgestellt vor nicht mehr als 72 Stunden. vor dem Verlassen
    5. ein COVID-Freiheits-Gesundheitszertifikat, das nicht länger als 72 Stunden ausgestellt wurde. vor dem Verlassen

    Hinzu kommt, dass ich auf eigene Kosten für 14 Tage in Quarantäne muss…

    • Ger Korat sagt oben

      Sehen Sie, das sind gute Informationen.
      Etwas unklar, aber Schritt 3: Sie erhalten die Einreisebescheinigung erst innerhalb von 3 Tagen vor der Abreise, da Sie die oben genannten Informationen zunächst abgeben müssen. Dann bedarf es einiger Planung, denn man muss einen Hotelvertrag abschließen und dieser muss mit einem Flug zusammenfallen

      Und dann besorgen Sie sich auch ein Covid-Free-Gesundheitszertifikat und ein Flugtauglichkeitszertifikat, die innerhalb von 3 Tagen vor Abflug ausgestellt werden. Und wo bekommt man diese 2? Scheint es mir, dass diese beiden im Wesentlichen auf dasselbe hinauslaufen oder nicht?
      Es ist wichtig, diese beiden Dokumente nicht an einem Freitag zu beantragen (es sei denn, Sie können das COE noch am selben Tag abholen), da Sie sie dann erhalten und sie dann bei einem Termin bei der Botschaft am Montag abgelaufen sind. Berücksichtigen Sie außerdem die Öffnungszeiten der Botschaft sowie etwaige thailändische und niederländische Feiertage. Auch die Buchung Ihres Tickets und die Hotelreservierung sollten Sie berücksichtigen.
      Es erfordert viel Arbeit, um sicherzustellen, dass alles gut zusammenpasst.

      Schritt 3 besagt außerdem: Erteilung eines Visums. Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Visumsvoraussetzungen erfüllen und alle notwendigen Informationen für einen Antrag einreichen müssen.

      Und was steht auf dem Deklarationsformular? (Schritt1 und Schritt3)

      Ich habe gerade ein paar Fragen zur Ergänzung aufgeschrieben, denn wenn jemand die richtigen Antworten gibt, werden einige Blog-Leser glücklich sein,

  19. Nachbar Ruud sagt oben

    Unverheiratet ist Familienbesuch, also kein Grund vorbeizukommen. Ich denke jetzt darüber nach, mich als Sprachstudent an der Chulalongkorn-Universität zu bewerben. Wäre das eine Möglichkeit, als ausländischer Student trotzdem nach Thailand zu reisen?


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