Thailand wird eine Grundsteuer erheben

Von Editorial
Posted in Neuigkeiten aus Thailand
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25 September 2016

Thailand ist dringend auf der Suche nach mehr Steuereinnahmen. Die ehrgeizigen Pläne der Regierung im Bereich Infrastruktur müssen einfach finanziert werden. Deshalb gibt es jetzt eine Grund- und Immobiliensteuer.

Die Einnahmen aus der neuen Grundsteuer werden auf 64 Milliarden Baht geschätzt. Die örtlich erhobene Grundsteuer wird abgeschafft.

Der Gesetzentwurf muss noch mehrere Beratungsgremien durchlaufen, kommt aber nächsten Monat ins Parlament. Die Steuer wird ab Anfang 2017 erhoben.

Erste Häuser und Bauernhöfe mit einem Schätzwert von weniger als 50 Millionen Baht sind von der Steuer befreit. Unbebautes Land wird am stärksten besteuert (5 Prozent), landwirtschaftliche Flächen mit 0,2 Prozent, Wohnraum mit 0,5 Prozent und Gewerbeimmobilien mit 2 Prozent.

Quelle: Bangkok Post

12 Antworten zu „Thailand wird Grundsteuer erheben“

  1. Der Inquisitor sagt oben

    Ideales Thema für spätere Blogs. Kein Farang, der Land besitzt, aber ein Haus darauf hat. Für heftige Diskussionen.

  2. Permentier Catherine sagt oben

    zum Thema Immobiliensteuer. Gilt dies auch für Eigentumswohnungen im Ausland, die in Hotelanlagen liegen?

  3. Nico sagt oben

    Also,

    Kann auch seine Vorteile haben, diese halbfertigen Gebäude, Büros, Hotels, also diese scheußlichen Gebäude, die es überall gibt, werden jetzt mit 2 % oder vielleicht 5 % besteuert.
    Normalerweise sind sie Eigentum einer Bank, weil der Bauherr/Bauträger/Betrüger darin keinen Sinn mehr sah und das Gebäude der Bank „spendete“.

    Nun wird sich die Bank nur allzu gern davon trennen und das betreffende Gebäude versteigern.

    Die Zahlung von Steuern ab 50 Millionen wird für das einfache Volk 0 Bhat betragen.
    So wie die Einkommenssteuer von 1 Million auch 0 Bhat beträgt.

    Gruppen von Nico

  4. Nico sagt oben

    Tut mir leid, sollte natürlich BIS ZU 1 Million sein.

    • Wilhelm der Fischer sagt oben

      Wenn ich mir die Steuerklassen Thailands ansehe, wird ein steuerpflichtiges Einkommen ab 150.001 erhoben (oder 190.001, wenn man 65 Jahre oder älter ist).
      Wenn das also erst ab 1.000.000 ist, habe ich das offensichtlich überhaupt nicht verstanden 🙂

    • ruud sagt oben

      Woher bekommt man diesen Teil der Einkommensteuerfreiheit bis zu einem Einkommen von 1 Million Baht?
      Das kann ich nicht finden.
      Nur ein Artikel, der besagt, dass die Maßnahmen dafür sorgen werden, dass eine Million Menschen weniger Steuern zahlen müssen.

      • Wilhelm der Fischer sagt oben

        Von hier:
        Sagt Nico um 12.57 Uhr
        Die Zahlung von Steuern ab 50 Millionen wird für das einfache Volk 0 Bhat betragen.
        So wie die Einkommenssteuer von 1 Million auch 0 Bhat beträgt.

      • erik sagt oben

        Diese Million ist falsch. Steuerzahler 30 Baht kostenlos, Partner ohne Einkommen 30 Baht, Renten-/Arbeitseinkommen > 150 Baht, 40 % frei, max. 60 Baht, wenn > 64 oder behindert, zusätzlich 190 Baht frei, Nullklasse 150 Baht, addieren bis maximal 460.000 Baht ohne tatsächlichen Lohn. Ich vergesse: Kinderbefreiung, Kinderstudium, zu Hause wohnende Schwiegereltern, Nachlassaufbau und bestimmte Schenkungen, aber die meisten Auswanderer „machen das nicht“ oder höchstens ein Kind im Haus.

    • Nico sagt oben

      Das ist leider nicht korrekt, hier ist die Steuerklasse.
      enne, der 1 Million spart; weniger Menschen zahlen Steuern.

      Steuersätze in Thailand

      Wer weniger als 150.000 thailändische Baht verdient, ist von der Einkommensteuer befreit
      Von 150.000 bis 500.000 thailändischen Baht beträgt der Steuersatz 10 %
      Von 500.000 bis 1 Million thailändischer Baht beträgt der Steuersatz 20 %
      Von 1-4000000 thailändische Baht wird mit 30 % besteuert
      Über 4 Millionen thailändische Baht werden mit 37 % besteuert

      Ich habe den Artikel (zu) schnell entschlüsselt, weil ich jemanden mitnehmen musste (der seufzte und stöhnte)

      • Gerard sagt oben

        Gibt es andere Steuersätze für ältere Menschen > 64 Jahre bzw
        übersteigt die Befreiung von 460.000 Baht (zuzüglich etwaiger Befreiungen für Kinder):
        460.001 – 960.000 (1. 500.000) 10 % Steuer;
        960.001 – 1.460.000 (2. 500.000) 20 % Steuer;
        1.460.001 – 4.460.000 3. 3.000.000) 30 % Steuer;
        > 4.460.001 37 % besteuert.

        gruß

  5. Wilhelm der Fischer sagt oben

    Wenn es um einen Wert für Erstwohnungen von 50.000.000 THB oder mehr geht, muss ich mir keine Sorgen machen.
    Welcher Ausländer hat ein Haus im Wert von 50.000.000 THB? Und warum sollte es dann eine „schwere“ Diskussion geben?

  6. Gerard sagt oben

    Mir ist bekannt, dass bis zu 1Lei (1500m2) bisher keine Grundsteuer gezahlt wurde.
    Bleibt diese Ausnahme bestehen?
    Macht die Übertragung der lokalen Grundsteuer auf die Zentralregierung nicht Probleme?
    Ich vermute, dass die Kommunen dafür entschädigt werden müssen oder werden sie die lokale Bevölkerung nun noch stärker drangsalieren, um die Einkommensausfälle auszugleichen?


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