Gestern haben wir über eine Reihe von Ausländergruppen geschrieben, die am 4. August 2020 nach Thailand zurückkehren können, aber die Bangkok Post war wieder einmal unvollständig. Heute daher die vollständige Liste der thailändischen Regierung.

Laut der neuesten Ankündigung der CAAT, „Notification of Conditions for Aircraft Permission to Enter Thailand (No. 3)“, gibt es 11 Gruppen, denen die Einreise nach Thailand gestattet ist. Der Gültigkeitszeitraum beginnt am 4. August 2020. Diese Gruppen werden wie folgt beschrieben:

  1. Thailändische Staatsbürger.
  2. Personen mit einer Ausnahmegenehmigung oder von den thailändischen Behörden eingeladene Personen.
  3. Personen in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder bei internationalen Organisationen oder Vertreter ausländischer Regierungen, einschließlich deren Ehepartner, Eltern oder Kinder.
  4. Transporteure notwendiger Güter, die dann in das Herkunftsland zurückkehren.
  5. Besatzungsmitglieder, die für einen Einsatz nach Thailand reisen müssen und ein bestimmtes Datum und eine bestimmte Uhrzeit für die Rückkehr haben.
  6. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die mit einem thailändischen Staatsangehörigen oder Elternteil eines thailändischen Kindes oder mehrerer thailändischer Kinder verheiratet sind.
  7. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die einen ständigen Wohnsitz in Thailand haben oder dort leben dürfen, einschließlich ihres Ehepartners oder ihrer Kinder.
  8. Nicht-thailändische Staatsbürger, die über eine Arbeitserlaubnis oder die Erlaubnis staatlicher Behörden verfügen, in Thailand zu arbeiten, einschließlich ihres Ehepartners oder ihrer Kinder; oder ausländische Mitarbeiter oder solche, denen eine Erlaubnis erteilt wurde.
  9. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die an einer von den thailändischen Behörden anerkannten Bildungseinrichtung studieren, einschließlich der Eltern oder Erziehungsberechtigten der Schüler, mit Ausnahme von Schülern nicht formaler Bildungseinrichtungen.
  10. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die zur medizinischen Behandlung nach Thailand reisen, und ihre Begleiter (medizinische Behandlung wegen Covid-19 nicht inbegriffen).
  11. Nicht-thailändische Staatsangehörige, denen die Einreise in das Königreich aufgrund einer Sondervereinbarung mit einem anderen Land gestattet ist oder die eine Erlaubnis der thailändischen Regierung erhalten haben.

Die CAAT gab zuvor bekannt, dass Inhaber der Thailand Elite Card auch nach Thailand zurückkehren können.

Wenn Sie in eine dieser Kategorien fallen und nach Thailand reisen möchten, ist es ratsam, sich an die thailändische Botschaft in dem Land zu wenden, in dem Sie leben.

Quelle: PR Thailändische Regierung

38 Antworten auf „Diese 11 Ausländergruppen dürfen ab dem 4. August nach Thailand reisen“

  1. Jack S sagt oben

    Diese Liste ist ziemlich umfangreich... wenn Sie also noch nicht verheiratet sind, Ihre Freundin aber noch in Thailand lebt, bringen Sie sie in die Niederlande, heiraten Sie und Sie können wieder nach Thailand einreisen?

  2. Kees sagt oben

    Mir bleibt nur noch eine Frage, vielleicht überflüssig, aber gilt für alle, die nach Thailand einreisen dürfen, dass sie sich für 1 Tage in bezahlte Quarantäne begeben müssen?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Nein, aber ich glaube nicht, dass du das tun wirst.
      Bleiben sie aus einem bestimmten Grund nur für kurze Zeit, weniger als 14 Tage, in Thailand, z. B. als Flugzeugbesatzung, mit einem begrenzten Einsatz von einigen Tagen usw., ihre Bewegungsfreiheit ist jedoch eingeschränkt auf einen bestimmten Bereich beschränkt.

  3. Sake sagt oben

    Was versteht man unter einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis?

    • Rob V. sagt oben

      Dabei handelt es sich um Personen mit Permanent Residency (PR)-Status, also um jemanden, der offiziell ein Einwanderer ist. Es kostet zwar einiges an Geld, es gibt unter anderem sprachliche Anforderungen und pro Jahr können sich maximal einhundert Personen einer bestimmten Nationalität um den PR-Status bewerben. Die Zahl der Niederländer und Belgier mit PR-Status lässt sich praktisch an einer Hand abzählen.

  4. Bobs sagt oben

    Müssen Menschen weiterhin 14 Tage in Quarantäne?

    • Cornelis sagt oben

      Kurze Antwort: Ja.

  5. Tino Kuis sagt oben

    Zum Glück Nummer 6. Ich kann meinen thailändisch/niederländischen Sohn in Thailand besuchen. Das wird erst im Dezember gespielt, vielleicht sind bis dahin alle Beschränkungen aufgehoben.

  6. Josh Ricken sagt oben

    Punkt 10 zur ärztlichen Behandlung können Sie vergessen. Habe gelesen, dass die Voraussetzung darin besteht, dass Sie eine Erklärung vorlegen können, dass Sie an einer lebensbedrohlichen Krankheit leiden, die in Ihrem Heimatland nicht behandelt werden kann.

  7. Lomlalai sagt oben

    Schließlich dürfen viele von uns (ich eingeschlossen) aus Grund Nr. 6 wieder nach Thailand einreisen. Es heißt nicht, dass der thailändische Staatsbürger, mit dem Sie verheiratet sind, in Thailand ansässig sein muss. Ich glaube, das war schon früher so.

    • Lomlalai sagt oben

      Um es klarzustellen: Ich lebe mit meiner thailändischen Frau in den Niederlanden. Jetzt müssen wir nur noch abwarten, wann die 14-tägige Quarantäne nicht mehr verpflichtend ist.

  8. Marjan sagt oben

    Könnte Punkt 6 auch auf mich zutreffen?
    Mein Sohn ist mit einer Thailänderin verheiratet, also meine Schwiegertochter.
    Sie erwarten Ende Januar ihr erstes Kind und ich möchte unbedingt während der Schwangerschaft dorthin.
    Mein Eva-Flugticket vom Juni wurde auf den 1. Oktober umgebucht, aber zumindest im August wird Eva Air nicht fliegen
    Hat jemand eine Idee (außer natürlich die Botschaft zu konsultieren)?

    • Umfrage sagt oben

      Marian,

      verheiratet mit Thai oder einem thailändischen Kind. Ich glaube nicht, dass das auf Sie zutrifft

      • Gino sagt oben

        7) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die einen ständigen Wohnsitz in Thailand haben oder dort leben dürfen, einschließlich ihres Ehepartners oder ihrer Kinder.
        Oder Erlaubnis?
        Dazu gehören auch diejenigen, die ein OA-Visum besitzen und beispielsweise in Belgien abgemeldet wurden und bei der belgischen Botschaft in Bangkok gemeldet sind.
        Eine weitere verwirrende Erklärung wie immer.
        Grüße.

        • John sagt oben

          Die Antwort darauf wurde im Thailandblog schon oft gegeben. Dies ist eine ganz besondere Genehmigung. Wenn Sie das nicht wissen, haben Sie es nicht.
          Sie können die Genehmigung erhalten, wenn Sie ein komplettes Verfahren durchlaufen. Inklusive Thai-Sprachtest. Siehe an anderer Stelle in diesem Blog. Viele Leser haben danach gefragt, aber sie bekommen immer die gleiche Antwort!!! Visum, das Sie haben, ist nicht!!
          Einfach ausgedrückt: Wenn Sie kein Thai sprechen, konnten Sie sich nie dafür bewerben!!! Du hast es also nicht.

        • Guido sagt oben

          Ich frage mich auch, mit anderen Worten: Wenn Sie sich jetzt aus Belgien abmelden und sich bei der belgischen Botschaft in Bangkok registrieren lassen, können Sie + auch Punkt 7 eingeben, was bedeutet die Erlaubnis, in Thailand zu leben?

          • RonnyLatYa sagt oben

            Seien Sie ein ständiger Wohnsitz. Und Sie sind es nicht, denn Sie sind in Belgien abgemeldet und in der Botschaft registriert.

            Diejenigen, die die Erlaubnis haben, in Thailand zu leben, wie zum Beispiel Diplomaten. Sie sind keine ständigen Einwohner, haben aber wie die ständigen Einwohner die Erlaubnis, in Thailand zu leben.

  9. Henry Everts sagt oben

    Ich bekomme jedes Jahr ein Jahresvisum und lebe sechs Monate im Jahr an einem festen Ort mit meinem thailändischen Partner in Thailand. Kann ich jetzt von den Niederlanden nach Thailand fliegen?

    • Cornelis sagt oben

      Verheiratet oder nicht? Siehe Punkt 6.

    • willem sagt oben

      wie so viele andere. Diese Kategorie fehlt noch.

      Auch nicht alle anderen, die komplett in Thailand leben und sich nun zufällig außerhalb Thailands aufhalten. Sie können nicht mehr in ihr eigenes Eigentums- oder Miethaus ziehen.

  10. Französisch sagt oben

    Weiß jemand, ob Punkt 7 auch Inhaber einer Thailand Elite Visa-Karte umfasst?

    vielen Dank im Voraus

    • Wenn Sie zuerst sorgfältig lesen, müssen Sie keine Fragen stellen, die im Text stehen. Nach Punkt 11: Die CAAT hat bereits zuvor angekündigt, dass auch Inhaber der Thailand Elite Card nach Thailand zurückkehren können.

      • Französisch sagt oben

        Hast du es im obigen Beitrag selbst gelesen, Peter? Kommen Sie auf die Website von https://www.caat.or.th/ oder irgendwo anders im Internet nichts dagegen, dass Inhaber einer Thailand Elite Visa-Karte nach Thailand einreisen dürfen. Wenn Sie dies an anderer Stelle außerhalb der obigen Nachricht finden, lassen Sie es mich bitte wissen!!

        Vielen Dank im Voraus Peter

        • Rufen Sie die thailändische Botschaft an und Sie werden es wissen.

          • Französisch sagt oben

            Das ist ein guter Plan, danke für den Tipp

            • RonnyLatYa sagt oben

              Ich dachte, die Bedingungen würden noch ausgehandelt, aber wenn Sie Inhaber einer Thailand Elite Card sind, kann die Organisation alle Informationen dazu bereitstellen. Stellen Sie ihnen die Frage.

              • RonnyLatYa sagt oben

                Kann ich während COVID-19 mit einem Elite-Visum nach Thailand einreisen?
                Obwohl offiziell bestätigt ist, dass Inhaber eines Elite-Visums nun nach Thailand einreisen dürfen, muss noch bekannt gegeben werden, wie, wann und welche Anforderungen an Elite-Mitglieder gestellt werden.

                Das bedeutet wörtlich, dass die Inhaber eines Elite-Visums noch nicht nach Thailand einreisen können.

                Wann das sein wird, wissen wir derzeit nicht. Weitere Details sollten bald veröffentlicht werden.

                https://www.expatden.com/thailand/thailand-elite-visa-review

                Daher würde ich beim Thai Elite Visum selbst die Frage stellen, wie die Situation jetzt ist.

  11. Christiaan sagt oben

    Ich kann mir bereits vorstellen, dass Menschen auf der Grundlage der Möglichkeiten Pläne schmieden, die nun am 4. August begonnen haben. Ich bin sehr gespannt, welche Erfahrungen Senioren mit der Einhaltung aller Papiere und Vorschriften bis zur tatsächlichen Rückkehr in die eigene Wohnung und Familie gemacht haben.
    Viel Glück.

  12. Paul VanHeerde sagt oben

    Also kein niederländisches Kind von 4 Jahren, begleitet von einer thailändischen Mutter, die in das Land einreisen darf?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Nein, normalerweise ist das nicht vorgesehen, aber wenn es ihr Kind ist, kann es trotzdem die thailändische Staatsangehörigkeit erwerben.

      Andersherum würde es funktionieren. Eine niederländische Mutter mit einem thailändischen Kind.

  13. RonnyLatYa sagt oben

    Vielleicht ist das klarer.

    Das Außenministerium sagte am Mittwoch, es gebe derzeit keinen Plan, die Liste der Ausländer, die in das Land einreisen dürfen, zu erweitern, darunter auch Rentner mit Häusern und Familien in Thailand.
    .....

    Viele hatten gehofft, dass die Liste auf Inhaber eines Rentnervisums und unverheiratete Paare ausgeweitet würde.

    https://www.khaosodenglish.com/news/crimecourtscalamity/2020/08/05/no-immediate-plan-to-permit-more-foreigners-into-thailand/

  14. Manfred sagt oben

    Bisher gibt es nirgendwo etwas für Inhaber eines Ruhestandsvisums und Inhaber eines gelben Hausbuchs zu lesen

    • RonnyLatYa sagt oben

      Denn auch sie sind (noch) nicht förderfähig….
      Ich habe sogar aufgehört zu zählen, wie oft diese Frage gestellt und beantwortet wurde.

  15. Reginald sagt oben

    Ich habe einen thailändischen Stiefsohn auf meinen Namen, der legal in Thailand registriert ist. Das reicht aus, um nach THAILAND zurückzukehren. Außerdem habe ich ein einjähriges Visum ... bereits 20 Jahre.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Wenn Sie einen Stiefsohn haben und dieser offiziell auf Ihren Namen registriert ist, sollten Sie normalerweise berechtigt sein.
      Es könnte auch sein, dass es einen Unterschied machen kann, wenn er älter als 20 Jahre ist und daher als Erwachsener gilt. Sie sollten sich bei der Botschaft erkundigen. Sie entscheiden in jedem Fall.

      Ob Sie ein Visum für 1 Jahr oder 20 Jahre haben, macht keinen Unterschied.

      • fred sagt oben

        Wir sind seit 7 Jahren verheiratet. Ich bin Anfang März alleine nach Belgien gekommen. Meine Frau sollte einen Monat später zu mir kommen, aber ihre Flüge wurden immer gestrichen. Normalerweise bleiben wir jedes Jahr fast neun Monate zusammen in Thailand und drei Monate zusammen in Belgien.

        Wir sind jetzt fast 6 Monate später und der Verlust wird jetzt sehr schwer. Ich würde lieber nach Thailand zurückkehren … Anstatt dass meine Frau nach Belgien kommt … (normalerweise kommt sie jedes Jahr für etwa drei Monate, aber wegen der Kinder nicht länger

        Bin ich berechtigt?

        • TheoB sagt oben

          Lieber Fred,

          Sofern Ihre Frau keine thailändische Staatsbürgerin ist, verstehe ich nicht, warum Sie diese Frage stellen.
          Sie scheinen in der Lage zu sein, einen lesbaren Satz zu schreiben, daher gehe ich davon aus, dass Sie auch über Leseverständnisfähigkeiten verfügen (denn die meisten Menschen lernen lesen, bevor sie schreiben lernen).
          Lesen Sie den Artikel noch einmal sorgfältig durch, insbesondere Punkt 6.
          Erfolg und Stärke.

        • RonnyLatYa sagt oben

          Normalerweise ja.
          1.1 Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder eines thailändischen Staatsangehörigen sind. (siehe Link zur Botschaft unten)
          Obwohl diese Entscheidung über die Botschaft getroffen wird.

          Ausnahmsweise mal die Website der Botschaft in Brüssel. (Der aus Den Haag wird meiner Meinung nach inzwischen bekannt sein)

          Antrag auf Einreisebescheinigung (für nicht-thailändische Staatsangehörige)

          https://www.thaiembassy.be/2020/07/09/application-for-certificate-of-entry-for-non-thai-nationals/?lang=en


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