Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat ihr Einreiseverbot für vier Ausländergruppen aufgehoben. Dies steht im Einklang mit der zuvor vom Center for Covid-19 Situation Administration (CCSA) angekündigten Lockerung der Reisebeschränkungen.

CAAT-Direktorin Chula Sukmanop sagte, die Lockerung der Reisebeschränkungen für nicht-thailändische Staatsangehörige werde heute in Kraft treten. Dies gilt nicht für normale Touristen, sondern nur für ausgewählte Ausländergruppen. Dies betrifft:

  • nicht-thailändische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz, einschließlich ihrer Ehepartner und Kinder;
  • nicht-thailändische Staatsangehörige mit einer Arbeitserlaubnis, einschließlich ihrer Ehepartner und Kinder;
  • Nicht-thailändische Staatsangehörige, denen die Einreise im Rahmen einer Sonderregelung gestattet ist, und ausländische Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber eine Erlaubnis der thailändischen Regierung erhalten haben.

Laut Herrn Chula von der thailändischen Luftfahrtbehörde müssen alle ankommenden Besucher die thailändischen Maßnahmen und Präventionsregeln strikt einhalten.

Um nach Thailand einzureisen, müssen ausländische Reisende über ein von einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat in ihrem Herkunftsland ausgestelltes Dokument, ein Gesundheitszeugnis, das die Freiheit von Covid-19 nachweist, und eine Krankenversicherung verfügen. Bei ihrer Ankunft werden sie 14 Tage lang an staatlichen Standorten oder an alternativen Standorten unter Quarantäne gestellt.

Quelle: Bangkok Post

14 Antworten zu „CAAT hebt das Einreiseverbot für bestimmte Ausländergruppen auf“

  1. Joop sagt oben

    Liebe Redaktion, zwei Fragen:
    1) Was versteht man unter einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis? Ist das z.B. eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr auf Basis eines Ruhestandsvisums? Oder soll die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gegen Zahlung von 10 Millionen Baht erhalten werden?
    2) Was ist Ihrer Meinung nach mit alternativen Standorten (für die Quarantäne) gemeint? Kann es sich hierbei auch um das Eigenheim handeln, wenn Sie nachweisen können, dass Sie direkt vom Flughafen zur eigenen Wohnung gelangen?
    Teilen Sie bitte Ihre Meinung dazu mit.

    • Geert sagt oben

      Joe,

      1) „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“, das Wort ist Programm. Es gibt kein Ruhestandsvisum, Sie meinen wahrscheinlich eine einjährige Verlängerung eines Visums basierend auf +50.
      Dieses Visum berechtigt Sie derzeit nicht zur Einreise nach Thailand. Vielleicht später im Jahr, aber wahrscheinlicher nächstes Jahr.

      2) Eigenheim ist bisher nicht erlaubt, auch nicht für Thailänder. Quarantäneeinrichtungen werden von der Regierung festgelegt und genehmigt.

      Grüße,

    • Bei Fragen können Sie sich an die thailändische Botschaft wenden.

  2. Dirk K. sagt oben

    Hat jemand eine Ahnung von der Vorgehensweise?

    Ich habe mich bereits bei der Botschaft als Inhaber eines Nichteinwanderungs-OA-Visums (dauerhafte Aufenthaltserlaubnis?) registriert, muss ich mich trotzdem registrieren?

    Gibt es unter uns einen Experten für „Bürokratie“?

    • Axel sagt oben

      Aufenthaltserlaubnis: ein Nicht-IMM-Visum für mindestens 3 Jahre haben, investieren, 80000 Baht pro Monat haben, einen Test auf Thailändisch ablegen (z. B. wie viele Provinzen hat Thailand), einen mündlichen Test auf Thailändisch ablegen. Ist ein äußerst schwieriges Verfahren ohne Garantie für eine positive Antwort

      • Geert sagt oben

        Tatsächlich glauben viele Expats mit einem O-Visum für Nichteinwanderer mit einer jährlichen Verlängerung basierend auf 50+, Patrick, dass es sich um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis handelt. Nichts könnte natürlich weiter von der Wahrheit entfernt sein.

        Grüße,

    • John sagt oben

      Das Nichteinwanderungs-OA-Visum ist keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Siehe an anderer Stelle in diesem Blog.

  3. JM sagt oben

    Solange diese Quarantänemaßnahme bestehen bleibt, ist es besser, zu Hause zu bleiben.
    Je länger diese thailändische Farce andauert, desto mehr habe ich keine Lust mehr, in dieses Land zu reisen.

  4. Leon sagt oben

    Sie müssen also über ein Dokument verfügen, das belegt, dass Sie frei von Covid-19 sind. Aber dann unter Quarantäne. Das ist Thailand!

    • Cornelis sagt oben

      In der Tat, und dann sitzen Sie im Flugzeug mit repatriierenden Thailändern, die sich vor dem Abflug NICHT auf Covid-19 testen lassen müssen………

  5. John sagt oben

    Thailand-Eintritt. Erweiterung.
    Oben werden die thailändischen Elite-Inhaber NICHT erwähnt.
    Die Nation nennt sie. Die übliche Verwirrung: Ein Beamter sagt dies und der andere sagt etwas Ähnliches, aber nicht dasselbe!!

    Buchstäblich aus der oben genannten Nation

    Dr. Taweesin Visanuyothin, Sprecher des Center for Covid-19 Situation Administration, sagte am Montag (3. August), dass mehr Arten von Ausländern nach Thailand zurückkehren dürfen, wie zum Beispiel:

    • Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen;

    • Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis besitzen, oder Wanderarbeiter, die über offizielle Dokumente verfügen, die ihnen den Aufenthalt und die Arbeit in Thailand ermöglichen;

    • Ausländern, denen die Einreise aufgrund besonderer Vereinbarungen gewährt wird, Z. B. ELITECARD-INHABERN

    Diese Gruppen müssen die Maßnahmen des Gesundheitsministeriums strikt befolgen und 14 Tage an einer alternativen staatlichen Quarantänestation verbringen.

    Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde bestätigte diese Maßnahmen.

    Quelle: https://www.nationthailand.com/news/30392356

    • Stan sagt oben

      Seit dem 1. August sind thailändische Elite-Inhaber wieder zugelassen.

      Der Zutritt wird ausländischen Wirtschaftsvertretern, Spezialisten, Diplomaten, Wanderarbeitern, Ausstellern, Filmteams, Medizintouristen und Mitgliedern der Thailand Elite Card gewährt.

      https://www.bangkokpost.com/thailand/general/1960727/special-groups-of-foreigners-can-now-enter

  6. Cornelis sagt oben

    Die Liste im Artikel ist meiner Meinung nach nicht vollständig. Unter anderem fehlt die Kategorie der Ausländer, die mit einem Thailänder verheiratet sind. Sehen
    https://thethaiger.com/coronavirus/11-groups-of-people-allowed-to-fly-into-thailand-as-of-today

  7. Marco sagt oben

    Gehören Sie als niederländischer Staatsbürger und Eigentümer eines Hauses in Thailand zu einer der genannten Gruppen?


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