Es gibt ein neues Tool für Pässe und Personalausweise in den Niederlanden weltweit. Das Tool erleichtert Besuchern die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises im Ausland (Thailand) oder bei einer Grenzgemeinde. Dank des Tools können Sie online eine persönliche Checkliste mit den Unterlagen erstellen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen.

Das neue Tool finden Sie unter die Antragsseiten für Reisepässe und Personalausweise aller Länder weltweit. Dort können Sie auch alle länderspezifischen Anforderungen nachlesen, die für Ihre Bewerbung wichtig sind.

Beispielsweise muss für Thailand der Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts immer durch ein gültiges Visum (und entsprechende Dokumente) erbracht werden.

Im Ausland lebende niederländische Staatsangehörige können bei zahlreichen niederländischen Vertretungen, beispielsweise Botschaften und Konsulaten, einen Reisepass oder einen Personalausweis erhalten. Oder in einer der sogenannten Grenzgemeinden in den Niederlanden. Zu einem solchen Antrag gehören viele verschiedene Dokumente. Wenn Sie das Tool durchgearbeitet haben, wissen Sie genau, welche Dokumente Sie benötigen. Das spart nochmal Zeit.

Quelle: Niederlande weltweit

9 Antworten zu „Neues Tool zur Beantragung eines niederländischen Reisepasses oder Personalausweises in Thailand“

  1. Hansmann sagt oben

    Vielen Dank, Redakteure, für diese Informationen!!

  2. Henk sagt oben

    Die Beantragung eines Reisepasses bei der Botschaft ist einfach.
    Allerdings ist der Preis unverschämt.
    Der Gesamtpreis für Gebühren etc. belief sich bei mir auf 165 Euro.
    Zunächst wird es auch in thailändischem Baht angegeben.
    Nach Bezahlung mit EC-Karte kam es auch noch zu einer Umrechnung in Euro mit sehr schlechtem Kurs.
    Es ist verständlich, dass ein Reisepass Geld kostet, aber im Vergleich zu den Niederlanden ist das ein großer Unterschied.
    Und es wurde immer noch von einer englischsprachigen Thailänderin betreut. Die Kosten müssen von der Botschaft übernommen werden.

    • Leo Th. sagt oben

      Ah, Henk, für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden beim IND aufgrund des Aufenthalts bei einem niederländischen Partner zahlen Sie 240,- €! Die Genehmigung, eine Plastikkarte im Führerscheinformat, ist 5 Jahre gültig, während ein niederländischer Reisepass heutzutage 10 Jahre gültig ist.

    • theos sagt oben

      Bezahlt mit meiner ING-Kreditkarte bei der NL-Botschaft in Euro. Wurde über die Niederlande von der ING-Bank an Foreign Affairs abgewickelt. Keine zusätzlichen Kosten.

  3. Elles sagt oben

    In Kathu, Phuket, wird am Freitag, den 8. Juni, in Eddy's Restaurant ein Bitterballen-Getränk serviert!
    Auch der neue Botschafter und der Konsul werden anwesend sein.
    Und gibt es die Möglichkeit, einen Reisepass zu beantragen?

  4. Peter Stallinga sagt oben

    Nur eine Frage: Ich habe ein Ruhestandsvisum und werde nächste Woche einen neuen Reisepass beantragen. Jetzt steht auf der Seite der Botschaft, dass Sie Dokumente benötigen, die dies belegen. Aber ich wüsste nicht, welches. Ich dachte, ein Ruhestandsvisum sei ausreichend, bitte antworten Sie, danke Peter Stallinga

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Es ist in der Tat ziemlich verwirrend, wie dies eingerichtet wurde.

      Es steht geschrieben, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie in dem Land, in dem Sie leben, rechtmäßig ansässig sind.
      Ihrer Meinung nach sollte dies geschehen mit:
      (1) ein gültiges Visum (und entsprechende Dokumente)
      of
      (2) eine gültige Aufenthaltserlaubnis

      Den Nachweis, dass man sich rechtmäßig im Land aufhält, kann man meiner Meinung nach nur durch den Nachweis einer gültigen Aufenthaltsdauer/Aufenthaltserlaubnis nachweisen.

      Das ist möglich :
      – eine Aufenthaltsdauer mit Eintragung (im Reisepass) vorliegen
      – eine Verlängerung eines früheren Aufenthalts (im Reisepass)
      – oder die Bescheinigungen über den ständigen Wohnsitz. (Hier haben Sie zusätzliche Dokumente, einschließlich des Alien Red Book – vielleicht meinen sie das)
      aber es handelt sich schließlich auch alles um gültige Aufenthaltstitel, also um das, was sie in (2) voraussetzen.

      Was sie in (1) verlangen (ein gültiges Visum), sagt überhaupt nichts darüber aus, ob Sie sich zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig im Land aufhalten oder nicht.
      Mit einem gültigen Visum können Sie selbstverständlich eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis) erhalten.
      Ausschlaggebend dafür, ob Sie sich rechtmäßig im Land aufhalten, ist dann allein die genehmigte Aufenthaltsdauer, nicht das gültige Visum.
      Ex. Auf diese Weise können Sie im Besitz eines vollkommen gültigen Visums sein, z.B. METV, Nichteinwanderungsvisum für die mehrfache Einreise. Wenn jedoch (nach 60 oder 90 Tagen) kein neuer Aufenthaltszeitraum aktiviert („Borderrun“) oder rechtzeitig verlängert wurde, befinden Sie sich im „Overstay“.
      Sie befinden sich dann illegal im Land, obwohl Ihr Reisepass ein gültiges Visum enthält.

      Vielleicht sollten Sie Ihre Erfahrungen mit der Beantragung eines neuen Reisepasses für Ihre Landsleute auf dem Blog niederschreiben.
      Das kommt allen zugute.
      Viel Glück im Voraus.

      • Henk sagt oben

        Bei der Bewerbung bei der Botschaft musste ich lediglich das Bewerbungsformular ausfüllen.
        1 Passfoto und die Münzen abgeben.
        Keine Fragen oder Formulare.
        Eine Abholung war nach ca. 2 Wochen möglich.

        Ein Versand war übrigens auch möglich.

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Nun, ich denke, das wird normalerweise der Fall sein.

          Ich antworte nur auf die Frage von Peter Stalinga und auf das, was die Leute auf dieser Website schreiben.
          Es erscheint mir nicht ungewöhnlich, dass eine Botschaft prüft, ob sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung legal im Land aufhält.


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