Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe eine Frage zur Krankenversicherung bei Menzis. Ich habe gehört, dass man sich, wenn man sich nicht aus den Niederlanden abgemeldet hat, aber eine Postanschrift hat und bei Menzis versichert ist, problemlos ein Jahr lang den Niederlanden fernhalten kann und trotzdem versichert ist?

Ich dachte immer, dass man gehen kann, aber dass man länger als 3 Monate nicht versichert ist und dann läuft die Versicherung aus?

Gibt es Personen, die bei Menzis versichert sind und hier Klarheit schaffen können? Dann könnte es für viele Leute interessant sein, sich in den Niederlanden wieder mit einer Postanschrift zu registrieren?

Vielen Dank für die notwendigen Informationen,

Dolch.

18 Antworten auf „Leserfrage: Kann man mit einer Krankenversicherung in den Niederlanden ein Jahr in Thailand bleiben?“

  1. Jack S sagt oben

    Warum die Frage hier stellen, wo viele unsinnige Antworten zu erwarten sind? Schreiben Sie einfach an Menzis und fragen Sie dort nach. Dann wissen Sie es aus bester Quelle.

    • evertieren sagt oben

      Was Sjaak S sagt, ist richtig und richtig. Ich bin bei Menzis versichert und habe mich bei ihnen erkundigt, und Sie dürfen die Niederlande für etwa 6 bis 8 Monate verlassen. Sie können jedoch keine Behandlung im Krankenhaus durchführen lassen, ohne Menzis um die Genehmigung zu bitten, wenn Sie keine entsprechende Erlaubnis haben Nicht zahlen.

  2. Januar sagt oben

    Hallo Dirk,
    Mit einer „Postanschrift“ wird es sicherlich nicht funktionieren. Um eine Grundversicherung abzuschließen, muss man unbedingt einen Wohnsitz haben.
    Ja … und dann müssen Sie sich mit der 8-Monats-/4-Monats-Regelung befassen. Wenn Sie länger als 8 Monate im Ausland sind und im Spital landen, stellt sich die Frage, ob die Grundversicherung auszahlt.
    Sollte sich herausstellen, dass Sie die Voraussetzungen von 8/4 Monaten nicht erfüllen, hat das sicherlich Konsequenzen für die Krankenversicherung. und alle Vorteile. Es wurde in diesem Blog zu ausführlich besprochen … also machen Sie eine Suche, Dirk.

    Grüße Jan.

  3. Rob V. sagt oben

    Werfen Sie einfach einen Blick auf Rijksoverheid.nl. Als Auswanderung gilt eine Abwesenheit von mehr als 8 Monaten. Sie müssen sich dann von Ihrer Gemeinde abmelden (BRP, Basic Registration of Persons) und sind somit nicht mehr von der Sozialversicherung abgedeckt.

    http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/persoonsgegevens/vraag-en-antwoord/wanneer-moet-ik-mij-in-de-gba-laten-inschrijven-en-uitschrijven.html

  4. erik sagt oben

    In diesem Blog gibt es ein Dossier zu medizinischen Kosten. Konsultieren Sie das, ist mein Rat.

    Und auf Ihre Frage gibt es eine Antwort: „Nein“. Wenn sie es herausfinden, zahlen Sie die Leistungen zurück und wissen, wie hoch die Pflegekosten sind. Es sei denn, Sie haben eine schriftliche Genehmigung von ihnen. Also fragen Sie.

  5. Teun sagt oben

    Du skizzierst da eine seltsame Situation, Dirk. Sie wurden (mit Postanschrift) aus den Niederlanden abgemeldet und sind weiterhin bei Menzis versichert.
    Wenn das richtig wäre, könnte es sein, dass Sie bereits ein Problem mit Menzis haben. Ein Jahr in Thailand würde also nicht viel ändern.

    Lesen Sie sich am besten erst einmal genau durch, was hierzu bereits mehrfach gesagt wurde und nehmen Sie ggf. Kontakt zu Menzis auf.

    • JA sagt oben

      Das sagt der Fragesteller wirklich
      getippt Abmelden !!!

      • Teun sagt oben

        Wörtlich heißt es hier: „Sie haben sich nicht aus den Niederlanden abgemeldet, aber Sie haben eine Postanschrift.“ Mit nur einer Postadresse bist du meiner Meinung nach nicht registriert. Der Fragesteller ist also eher unklar.

  6. Französischer Nico sagt oben

    Lieber Dirk,

    Ihre Frage ist etwas widersprüchlich. Sie schreiben „das, wenn Sie sich nicht aus den Niederlanden abgemeldet haben, aber eine Postanschrift haben“. Das ist also das Doppelte.

    Auf der Website der nationalen Regierung heißt es: „Sie müssen sich in der Municipal Personal Records Database (BRP) als Einwohner registrieren, wenn Sie sich aus dem Ausland für länger als vier Monate in den Niederlanden niederlassen.“ Sie müssen sich abmelden, wenn Sie die Niederlande für mehr als 4 Monate verlassen.“ Das meint Jan auch hiermit.

    Wenn Sie länger als 8 Monate außerhalb der Niederlande bleiben, besteht kein Grund zur Sorge, solange die Leute es nicht erfahren. Wenn Sie es herausfinden, kann das weitreichende Folgen haben. Alle Ihre Rechte können rückwirkend erlöschen und es können Bußgelder verhängt werden.

    Sie haben weder angegeben, wie alt Sie sind, noch ob Sie eine bestimmte Leistung beziehen. Wenn Sie von einer Sozialhilfe leben, können für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts andere Regelungen gelten.

    Mein Rat ist, nicht zu spielen.

  7. Jasper sagt oben

    Lieber Josh,

    Woher nimmst du diese Weisheit? Ich denke, das bezieht sich auf den Import/Export eines Autos?

  8. Jasper sagt oben

    Wie bereits erwähnt, benötigen Sie mehr als eine Postanschrift, sondern müssen tatsächlich irgendwo registriert sein. Dies hat wiederum Konsequenzen für den Hauptnutzer hinsichtlich etwaiger Mietzuschüsse, der Höhe der Sozialleistungen und auch der kommunalen Abgaben für Wasser, Abfall usw.
    Alles in allem kommt man auf einen schönen Jahresbetrag, für den man vielleicht besser eine schöne Krankenversicherung im Ausland abschließen sollte?

  9. Jos sagt oben

    Beste mensen,

    Ich spreche aus eigener Erfahrung, ich bin vor 14 Jahren nach Thailand gezogen und war damals bei CZ versichert und als ich in die Zentrale ging und fragte, was sie für mich tun könnten,
    Ich bekam die Antwort: dass ich gerade eine Auslandsversicherung abgeschlossen habe, die natürlich etwas teurer war.
    Und ich gab ihnen meine neue Adresse in Thailand und teilte ihnen mit, dass sie die neue Prämie jeden ersten des Monats von meinem Girokonto abziehen können.
    Für die Billig-Charlys unter euch ist es also möglich, eine Krankenversicherung aus den Niederlanden abzuschließen, allerdings muss man dann etwas mehr als die Krankenkassenprämie von 115 Euro bezahlen.

    Die 8-Monats- und die 4-Monats-Regelung ist Unsinn, und wenn Sie mir nicht glauben, rufen Sie einfach Ihre Krankenversicherung an, denn dort wird Ihnen genau gesagt, wo das möglich ist.

    Aber jeder Fall ist anders, denn kürzlich erzählte mir ein Niederländer, dass er in den Niederlanden keine Versicherung abschließen könne. in Thailand bleiben zu können.
    Ich sage ihm, wie lange sind Sie schon bei Ihrer Krankenkasse versichert? Seit über 25 Jahren, dann habe ich sofort gesagt, dann müssen sie einem ein Angebot machen.
    Dann sagt er, dass dies nicht der Fall sei. Ich sage, geben Sie mir die E-Mail-Adresse dieser Versicherungsgesellschaft sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse.
    Ich sende dieser Versicherung im Namen dieser niederländischen Person eine E-Mail.
    Am selben Tag erhielt ich eine Antwort von ihnen. Sie sagte mir, wenn er seine Prämie von 6582,34 Euro (letzte 4 Jahre) bezahle, könnten wir vielleicht etwas für diese Person tun.

    Also liebe Leute, glaubt nicht jedem Niederländer, denn nicht jeder sagt die volle Wahrheit.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Jos

    • Französischer Nico sagt oben

      Lieber Josh,

      Du bist zu schnell durch die Kurve gegangen. Abschließend schreiben Sie: „Also liebe Leute, glauben Sie nicht jedem Niederländer, denn nicht jeder sagt die volle Wahrheit.“ Das gilt auch für dich, Jos.

      Gesetze ändern sich jedes Jahr, auch ihre Wirkung. Was vor 14 Jahren möglich war, ist 2014 oft nicht mehr möglich. Die 8/4-Monats-Regelung betrifft die Registrierung im BRP. Für die gesetzliche Grundversicherung (für die eine Aufnahmepflicht gilt) müssen Sie offiziell in den Niederlanden wohnen. Hierfür gilt die 8/4-Monats-Regelung.

      Vor 14 Jahren gab es keine Grundversicherung. Dann gab es die Krankenkassen und die hatten ganz andere Regeln.

      Innerhalb der Europäischen Union gelten für das Krankenversicherungsgesetz die gleichen Regeln. In den Niederlanden zahlen Menschen Krankenversicherungsprämien und sind auf staatliche Krankenhäuser in einem anderen EU-Land angewiesen. Mittlerweile wurden beispielsweise in Spanien spezielle Krankenversicherungen entwickelt, so dass die Menschen weiterhin die freie Wahl ihres Gesundheitsdienstleisters haben.

      Die Niederlande haben außerdem mit mehreren Ländern Verträge abgeschlossen. Ich weiß nicht, ob das auch in Thailand passiert ist. Ist dies nicht der Fall, hat eine niederländische Person, die dauerhaft in Thailand lebt (registriert beim BRP), keine Rechte aus dem Krankenversicherungsgesetz. Allerdings steht es jedem Versicherer frei, auch für diese Fälle eine Krankenversicherung anzubieten, dies stellt jedoch keine Verpflichtung dar und es können andere Anforderungen oder Ausschlüsse gelten.

      • Französischer Nico sagt oben

        Zusätzlich zu dem, was ich oben geschrieben habe, verweise ich auf die Website von Orean Eng, auf der es wie folgt heißt:

        Thailand ist im Bereich der Gesundheitskosten kein Vertragsland der Niederlande. Dies bedeutet, dass Sie keinen Anspruch mehr auf eine niederländische Grundversicherung haben, wenn Sie nach Thailand auswandern oder dort längere Zeit bleiben.

        Vielen Dank an Ocean Eng.

  10. Oean Eng sagt oben

    http://www.verzekereninthailand.nl

    Sie haben die Antworten. Es scheint je nach Unternehmen unterschiedlich zu sein. Jeder hat das Recht, um die Welt zu reisen, daher bleibt Ihre Versicherung bestehen. Wenn Sie in den meisten Fällen länger als ein Jahr verreisen (je nach Unternehmen), müssen Sie dies beantragen... aber ich bin kein Experte.

    Das ist eine Versicherungsfrage….. http://www.verzekereninthailand.nl

  11. Keith 2 sagt oben

    Ich (als Person über 50) habe seit 4 Jahren eine durchgehende Reiseversicherung bei Joho. Etwa 625 Euro pro Jahr. Naturally erstattet unter anderem dringende medizinische Kosten. (In diesen 4 Jahren hatte ich 100 Euro für etwas dringende medizinische Kosten + Rückflugticket wegen Todesfall.)
    Vielleicht ist das eine Idee?

    Es gibt auch ausgezeichnete Krankenversicherungen für Südostasien. (Mittlerweile zahle ich für eine solche Versicherung etwa 700 Euro, mit einer Selbstbeteiligung von 1000 Euro, und ich schließe immer eine Reiseversicherung ab, wenn ich längere Zeit in den Niederlanden bleibe.)

    Bleiben Sie in den Niederlanden krankenversichert und halten Sie sich nicht an die 8/4-Monats-Regel… Risiko!

  12. theos sagt oben

    In den 90er-Jahren hatte ich eine Meldeadresse für 50 Euro pro Monat, wo ich nicht wohnte, war bei der GBA wo kommt es darauf an und war bei Menzis versichert.
    Ich bekam etwas mit meiner Lunge und ging zunächst ins Sirikit-Krankenhaus, wo ich wegen unzähliger Rechnungen aufhörte zu gehen. Nach einem Anruf bei Menzis, in dem ich gefragt wurde, ob ich zur Behandlung ins Bangkok-Pattaya-Krankenhaus gehen und die Genehmigung einholen könne, wurde ich dort behandelt. Dies hat mich keinen Cent gekostet und mir wurden sogar die bezahlten Gutscheine vom Sirikit Hospital erstattet. Kam regelmäßig in NL.

    • Französischer Nico sagt oben

      Lieber Theo,

      In den 90er-Jahren gab es das Krankenversicherungsgesetz noch nicht, die Voraussetzungen also auch nicht.

      Eigentlich lebe ich in Spanien, bin aber in den Niederlanden gemeldet (und erfülle die Voraussetzungen). Darüber hinaus verfüge ich über eine fortlaufende Reise- und Stornoversicherung mit weltweiter Deckung, auch für medizinische Kosten. Mein Gesundheitsdienstleister hat Verträge mit Gesundheitsdienstleistern in Spanien abgeschlossen, sodass ich keine Vorschüsse leisten muss. In Thailand bietet meine jährliche Reiseversicherung eine Lösung, inklusive Rückführung in die Niederlande. Dadurch bin ich weltweit zu relativ geringen Kosten abgesichert.


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