Welche Folgen hat eine Scheidung in Thailand?

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12 Juni 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Nach 11 Jahren Ehe überlege ich, mich von meiner thailändischen Frau scheiden zu lassen. Wir haben einen 4-jährigen Sohn. Ich war damals sowohl für den Buddha als auch für das Gesetz in Thailand verheiratet.

Entstehen für mich finanzielle Verpflichtungen im Falle einer Scheidung? Kann sie meine Rente beanspruchen? Ich bin im Ruhestand und erhalte AOW und Rente von ABP. Ich habe auch einen beträchtlichen Betrag auf einem Sparkonto bei einer thailändischen Bank.

Wir wohnen in einem gemieteten Haus.

Ich höre viele indische Geschichten, was ist damit wirklich?

Regards,

Ed

5 Antworten auf „Welche Folgen hat eine Scheidung in Thailand?“

  1. Hendrik sagt oben

    Liebe Ed,

    Für Ihre Rente schauen Sie in „Mein ABP“ nach. Dort können Sie sehen, ob Ihre Frau aufgeführt ist.
    Haben Sie Ihre Ehe in den Niederlanden eingetragen?

  2. l.geringe Größe sagt oben

    Abgesehen von der moralischen Seite können Sie einen zuverlässigen Anwalt konsultieren.

  3. Jasper sagt oben

    Nach thailändischem Recht ist jegliches gemeinsames oder nach der Eheschließung angesammeltes Vermögen Eigentum beider Ehegatten.
    Alles, was einer von beiden nachweislich eingenommen hat (z. B. ein bereits vorhandener Sparbetrag, eine Erbschaft), ist und bleibt Eigentum dieser Person.
    Der andere Ehegatte hat daher Anspruch auf die während der Ehe erworbene Rente. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich um Ihre Ehefrau handelt, Sie geben nicht an, ob sie berufstätig ist, Vermögen besitzt usw. Selbstverständlich kann auch Unterhalt geltend gemacht werden, insbesondere wenn es sich um ein gemeinsames Kind handelt, das betreut werden muss.

    In allen Fällen ist es vorzuziehen, eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, sowohl was die Aufteilung des Eigentums (Hausrat, Auto usw.) als auch die Unterhalts- und Besuchsregelung mit Ihrem Kind betrifft. Der recht teure und schwierige Prozess vor Gericht kann dann vermieden werden.

    • Tino Kuis sagt oben

      Perfekt formuliert. Kommen Sie vielleicht gemeinsam raus. Lassen Sie es mit Hilfe eines Mediators in der Scheidungsurkunde festhalten, die kostenlos im Amphoe (Rathaus) unterzeichnet wird. Möglicherweise. Sorgerecht mit Besuchsregelung.

    • Peter sagt oben

      Es scheint mir, dass die Rente vor der Eheschließung aufgebaut wurde und daher nach thailändischem Recht auch dem Mann gehört.
      Wir sprechen von einem Rentner mit einer Rente aus den Niederlanden und nicht von einem arbeitenden Mann in Thailand, der durch Arbeit dort und durch Heirat eine Rente aufbaut.

      Als zu teilendes Vermögen zählt nur das in der Ehe zusammengewachsene Vermögen.
      Ihre gesetzliche Rente, die Ihnen derzeit gekürzt wird, erhöht sich erneut, da Sie dann wieder geschieden und ledig sind.
      Auch Kindesunterhalt ist, dachte ich, in Thailand unbekannt. Ich habe einmal mit einer (thailändischen) Frau (mit Kind) gesprochen, die verheiratet blieb (also wegen des Geldes) und in der Zwischenzeit nach jemand anderem suchte, um einen finanziell akzeptablen Übergang zu ermöglichen. Es liegt also an Ihnen, zu entscheiden, in welchem ​​Umfang Sie Ihren Sohn unterstützen möchten.

      Die Frage ist: Wollen Sie sich scheiden lassen? Es gibt Zweifel in dir, vor allem finanzieller Natur.
      Mit einem Kind verändert sich die Frau und es kommt meist zu einem Rückfall. Das kann ärgerlich sein.
      Auch ohne Kind kann sich eine Frau einfach so verändern. Ist der Anfang prickelnd, dann kommt die sogenannte Routine, sie langweilen sich und im Miteinander geht alles schief. Manchmal geht das sehr schnell, ich weiß.
      Ich weiß nicht, wie schlimm die Situation ist. Mir scheint, dass es mit allem bergab geht, daher die Trennung.
      Ist es nicht möglich, durch Kommunikation wieder bergauf zu gehen? Jedes Mal ein schwieriges Paket, besonders während einer Hochzeit.
      Sie wissen nicht, wie Ihr Visum eingerichtet ist, Heirat oder Rentner? Hat auch Konsequenzen für Sie.


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