Was passiert, wenn meine thailändische Frau stirbt?

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Leserfrage
Stichworte:
20 April 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Was passiert, wenn meine thailändische Frau stirbt? Ich lebe in Thailand (ausgewandert). Ich bin nicht gemeldet, aber verheiratet und habe ein eigenes Haus auf den Namen meiner Frau.

Wie funktioniert das zum Beispiel, wenn ich mein Jahresvisum verlängern muss und meine Frau nicht mehr bei mir sein kann?

Vielleicht gibt es jemanden, der dies erlebt hat und seine Erfahrungen teilen möchte.

Regards,

Joseph

9 Antworten auf „Was passiert, wenn meine thailändische Frau stirbt?“

  1. RonnyLatYa sagt oben

    Wenn Ihre Frau verstorben ist, besteht die Möglichkeit, Ihren Antrag auf der Grundlage einer „Thai-Ehe“ einzureichen, nicht mehr. Den Rest der jährlichen Verlängerung können Sie einfach kündigen. Sie verlieren Ihre jährliche Verlängerung nicht mehr, wie es bis letztes Jahr möglich war (obwohl dies nicht effektiv umgesetzt wurde).

    – Sie können wieder heiraten
    – Sie können sich als Vater thailändischer Kinder bewerben, sofern Sie welche haben, bis diese 20 Jahre alt sind.
    – Sie können Ihren Antrag auf der Grundlage „Ruhestand“ stellen, wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind.

    Aber wenn Sie nicht wieder geheiratet haben, keine Kinder haben und noch nicht 50 Jahre alt sind, kommen Sie mit einem „Touristenvisum“ wieder dorthin zurück. Oder man musste natürlich hier arbeiten.

    Ich finde es auch schade, dass für Witwer keine bessere Lösung entwickelt wurde.
    Es wäre besser, darüber nachzudenken.

  2. L. Burger. sagt oben

    Ich bin mir nicht sicher, aber ich habe einmal gelesen, dass man das Hausgrundstück nach einem Jahr übertragen muss, weil man es nicht erben kann.
    Wenn Sie Kinder haben, sollte das kein Problem sein.
    Wenn Sie sich auf den Namen einer anderen Person registrieren, kann es schneller zu Problemen kommen

  3. Harry Roman sagt oben

    Einer der Gründe, warum ich Thailand hinter mir gelassen habe. Sie können op.zrn
    Können Sie sich vorstellen, wie alle (linken) NL + alle Migranten reagieren würden, wenn das Gleiche in NL / der EU geschehen würde?

  4. Christiaan sagt oben

    Ich habe zusammen mit meiner Frau ein thailändisches Testament anfertigen lassen. Darin steht, dass eine Tochter meiner Frau Eigentümerin des Hauses wird, wenn meine Frau stirbt. . Sollte die Tochter sterben, würde die älteste Enkelin Eigentümerin des Hauses. Wir haben eine Klausel aufgenommen, dass ich in beiden Fällen so lange im Haus wohnen kann, wie ich lebe.

  5. Peter sagt oben

    Bezüglich Visa siehe Ronny.
    Was Ihr Haus und Land betrifft, können Sie das Land immer noch nicht besitzen. Nun, das Haus.
    Wenn Ihre Frau nicht mehr da ist, haben Sie ein Jahr Zeit, alles zu verkaufen. Ich weiß nicht, was es bedeutet, wenn man es nicht verkaufen kann. Während ich gerade mit meiner Freundin darüber gesprochen habe, weiß ich nicht, und sie weiß es auch nicht, wohin ihr Eigentum gehen wird. Wir sind noch nicht verheiratet. Dann denken Sie an die Familie.

    Sie können jedoch mit einem US-amerikanischen Staatsbürger arbeiten. Soweit ich weiß, können Sie dort weiterhin leben, solange Sie leben. Scheint mir ein besonders effektiver Mietvertrag für Partner und Paare zu sein.
    Dies ist zwar auch im Namen des Kindes möglich, allerdings wird man das gleiche Problem haben, wenn das Kind rüberkommt.

    Natürlich ist es auch mit einem normalen Mietvertrag möglich, allerdings gilt das Gesetz nur für 30 Jahre. Das kann man dann nach 30 Jahren noch einmal machen und dann noch einmal für 30 Jahre. Aber dann bist du schon sehr alt.

    Persönlich würde ich mich für das US-Produkt entscheiden. Was mir wahrscheinlich passieren wird, wenn ich zu meiner Freundin/Frau auswandere. Es würde auch nicht schaden, ein Testament zu verfassen, falls auch Sie sterben und das Vermögen unter den Familien aufgeteilt werden muss.

    Sie sind nicht registriert? Du hast jetzt ein Heiratsvisum, oder? Sie müssen sich immer noch um Bankguthaben usw. usw. kümmern.

  6. Joseph sagt oben

    Vielen Dank bisher für die Antworten.
    Meine Frage ist also, was wäre mit der Verlängerung meines Ruhestandsvisums, wenn meine Frau nicht mehr vor Ort wäre, um den Nachweis zu erbringen?
    Sollte ich einfach mehr als 800.000 auf der Bank haben und die Adresse, an der ich mit meiner Frau gelebt habe, nehmen und mein Heiratsvisum in ein O-Visum und vielleicht eine Sterbeurkunde vom Krankenhaus umwandeln?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Wenn Sie eine Verlängerung mit der Begründung „Ruhestand“ beantragen, muss Ihre Frau gar nicht mitkommen. Schließlich spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Sie benötigen lediglich einen Adressnachweis. G

      • RonnyLatYa sagt oben

        800 Baht auf der Bank reichen tatsächlich aus. Offiziell mindestens 000 Monate vor Antragstellung, bitte rechtzeitig vor Ort anfragen. Manche nutzen noch 2 Monate.

        Sie können von einer jährlichen Verlängerung basierend auf „Thai-Ehe“ zu einer jährlichen Verlängerung basierend auf „Ruhestand“ wechseln. Problemlos und eine Sterbeurkunde braucht man dafür auch nicht.

  7. RuudB sagt oben

    Lieber Christiaan, das ist sehr schön, dass du das mit deiner Stieftochter und ihrer Tochter so geregelt hast, aber dieses Testament nützt dir nichts, wenn du deinen erlaubten Aufenthalt nicht um ein weiteres Jahr verlängerst. Siehe auch RonnyLatYas Antwort. Wenn Sie nicht im Ruhestand bleiben können, gibt es keine andere Möglichkeit, als Ihre Stieftochter zu heiraten.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website