Wo soll der Hauptmieter den längeren Aufenthalt eines Gastes melden?

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6 März 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Wo soll sich der Hauptbewohner (Pa, Ma oder Partner) melden, wenn ich (Farang) längere Zeit dort bleibe? Kann dies im Rathaus (Tetsabaan) erfolgen oder muss es bei der Einwanderungsbehörde erfolgen?

Wenn ich zum Beispiel bei Verwandten in Sikhio wohne, können sie mich dort registrieren oder muss man sich an die Einwanderungsbehörde Nakhon Ratchasima wenden?

Regards,

Kees

14 Antworten auf „Wo soll der Hauptbewohner den längeren Aufenthalt eines Gastes melden?“

  1. John Chiang Rai sagt oben

    Sie können online ein sogenanntes TM30-Formular herunterladen und es innerhalb von 24 Stunden bei der Einwanderungsbehörde einreichen.
    Wie auf dem Formular angegeben, kann dies in manchen Fällen, wenn beispielsweise die Einwanderungsbehörde nicht direkt in der Nähe ist, auch bei der örtlichen Polizei erfolgen.
    In beiden Fällen ist der Eigentümer der Immobilie dazu verpflichtet, dies innerhalb von 24 Stunden zu tun.

    • Theiweert sagt oben

      Ich selbst ging mit meiner Freundin zur Polizei von Kantharalak. Aber sie machten nichts damit und sagten, es sei hier nicht Bangkok.

      Als wir das nächste Mal zur Einwanderungsbehörde in Sisaket fuhren, wurde alles innerhalb von 30 Minuten erledigt, inklusive Nachweis meines Führerscheins. Kosten gleich Null.

      Eine Woche später wurde bei einer Kontrolle in der Nachbarschaft beim Nachbarhaus eine Geldstrafe von 1000 Baht wegen nicht rechtzeitiger Meldung verhängt. Ich erhielt ein Dankeschön für die Meldung.

      • John Chiang Rai sagt oben

        Dies war auch unsere Erfahrung bei der örtlichen Polizei und wir mussten noch am selben Tag zur Einwanderungsbehörde in Chiang Rai, was eine 60 km lange Fahrt hin und zurück bedeutete.
        Obwohl auf dem Formular klar angegeben ist, dass die örtliche Polizei dieses TM30-Verfahren ebenfalls durchführen kann, hatte niemand in diesem Büro jemals ein solches Formular gesehen oder von dieser Gesetzgebung gehört.
        Von einem gewöhnlichen Thailänder wird jedoch erwartet, dass er sich dieser Gesetzgebung bewusst ist, und er muss mit einer Geldstrafe rechnen, wenn er sich nicht daran hält.

  2. Willem sagt oben

    Es macht keinen Unterschied. Kurzer oder längerer Aufenthalt. Bei jedem Aufenthalt von 1 Nacht oder mehr muss ein Ausländer, sprich Ausländer, vom Vermieter/Eigentümer mittels TM30 gemeldet werden.

  3. Keith de Jong sagt oben

    Vielen Dank für die Antworten. Jetzt lege ich die Messlatte höher. Ihre Mutter hat ein Restaurant in der Nähe des Krankenhauses, und meine Freundin arbeitet und schläft normalerweise dort und geht nur am Wochenende zu ihrem eigenen Haus in einem 15 km entfernten kleinen Dorf namens Amphur Sikhio. Das wird passieren, wenn ich zurückkomme. Muss sie/wir zwei TM2-Formulare ausfüllen?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Theoretisch ja. Jede Adresse, an der sich ein externes Ladegerät befindet.
      Das gilt auch für jedes Hotel

    • RonnyLatYa sagt oben

      Theoretisch ja.
      Wenn Sie täglich das Hotel wechseln, werden Sie auch täglich gemeldet.

      Sie können jedoch nicht 2 TM30 ausfüllen. Es zählt nur die letzte Nachricht.

      In der Praxis genügt aber auch eine Meldung an die Hauptadresse.

  4. Lunge Theo sagt oben

    TM30 dies und TM30 das. Kann mir jemand auf der Welt sagen, was ein TM30-Formular ist? Ich lebe jetzt seit 13 Jahren in Thailand, war ein paar Mal in Europa, hatte ein paar Mal belgische Bekannte, die mich für ein paar Wochen besuchten, um bei mir zu Hause zu übernachten, aber außerhalb dieses Blogs habe ich noch nie von TM30 gehört.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Wenn Sie außerhalb dieses Blogs noch nie davon gehört haben, geben Sie einfach TM30-Bericht in Google ein.
      Genug gelesen.

  5. Adje sagt oben

    Jedes Jahr fahre ich mit meiner thailändischen Frau für 4 Wochen nach Thailand und wohne in dem Haus, das auf den Namen meiner Frau gehört. Wir haben noch nie einen Tm30 gefüllt. Warum sollte ich? In unseren Ferien übernachten wir regelmäßig bei der Familie. Müssen wir jedes Mal ein Formular ausfüllen und uns die Mühe machen, zum Auswanderungs- oder Polizeiamt zu gehen? Ich frage mich, wer nach mir sehen wird. Wie auch immer, ich werde nicht anfangen.

  6. Bob, Jomtien sagt oben

    Warum muss deine Freundin ein TM30 ausfüllen, sie ist Thailänderin? Sie müssen das nicht selbst tun, da es sich nicht um die offizielle Adresse des Lokals handelt.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Warum nicht ? Wenn Sie dort übernachten können und ihre Mutter dort ihre offizielle Adresse hat, sollte ihre Mutter dies melden. Ob es ein Unternehmen gibt, das Lebensmittel verkauft oder was auch immer, macht keinen Unterschied.
      Übertreiben sollte man aber nicht, vor allem, wenn man während des Urlaubs nichts mit der Einwanderung zu tun hat. Dann bleiben Sie einmal bei der Adresse der Freundin. Das wird mehr als genug sein.

  7. Bart Peters sagt oben

    Als Ausländer in Phuket habe ich eine eigene Wohnung auf meinen Namen. Muss man sich auch bei der Einwanderungsbehörde melden?

  8. Daniel VL sagt oben

    Dies muss der Eigentümer der Unterkunft, in der sich ein Ausländer aufhält, tun. Hotels oder Pensionen haben TM30-Formulare mit einer Liste zur Registrierung aller Ausländer bereitgestellt. Bei mir geschieht das über das Internet, obwohl ich hier der Einzige bin. Wenn Sie von Ort zu Ort ziehen, müssen Sie sich jeden Tag Zeit nehmen, sich für Tm30 anzumelden. Dies gab es auch früher, allerdings gab es keine Aufsicht.
    Grundsätzlich ist dies bei der Polizei möglich. Ich habe das vor 5 Jahren versucht, aber niemand hatte jemals davon gehört.
    Wenn Sie ins Ausland gehen und zurückkommen möchten, besorgen Sie sich am besten eine Wiedereinreisebescheinigung von der Einwanderungsbehörde


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