Leserfrage: Muss ich mein Haus in Thailand verkaufen, wenn meine Frau stirbt?

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Posted in Leserfrage
Dezember 16 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin seit einiger Zeit mit meiner thailändischen Frau in den Niederlanden verheiratet. Wir denken jetzt darüber nach, in ein paar Jahren dauerhaft nach Thailand zu ziehen. Wir haben bereits ein Haus und etwas Land.

Angenommen, wir leben dort und meine Frau stirbt. Muss ich das Haus verkaufen, weil es nicht auf meinen Namen lauten kann und sich mein Aufenthaltsstatus ändert?

Mit freundlichen Grüßen

Benny

 

12 Antworten auf „Leserfrage: Wenn meine Frau stirbt, soll ich mein Haus in Thailand verkaufen?“

  1. erik sagt oben

    Benny,

    1. Das Haus kann auf Ihren Namen lauten, nicht jedoch das Grundstück. Besitzt Ihre Frau das Land?

    2. Sind Sie ein gesetzlicher Erbe? Erst dann kann das Grundstück mit dem Haus darauf (maximal 1 Rai vorausgesetzt) ​​für maximal EIN Jahr auf Ihren Namen eingetragen werden. Dann muss man verkaufen.

    3. Hat Ihre Frau Kinder, auf deren Namen das Land testamentarisch übertragen werden kann? Wenn „Ja“, dann begründen Sie beim Bewohnen des Hauses einen Nießbrauch. Das Land geht an ihr(e) Kind(er) und Sie behalten das Nutzungsrecht bis zu Ihrem Tod. Beide machen ein Testament. Konsultieren Sie hierzu einen Anwalt in Thailand.

    4. Ihr Aufenthaltsstatus läuft ab, Sie können keine Verlängerung aufgrund einer Heirat mehr erhalten. Wenn Sie also 50 Jahre oder älter sind, müssen Sie eine Rentenverlängerung beantragen.

  2. l.geringe Größe sagt oben

    Zwei aktuelle Gerichtsurteile: 13. Oktober 2014 und 14. November 2014.

    Ein Haus kann niemals im Namen eines Nicht-Thailänders entstehen, nicht einmal
    mit den sogenannten „Toleranzkonstruktionen“ eines Unternehmens etc

    Lassen Sie sich von einem guten und zuverlässigen Anwalt beraten
    Probleme z.B. mit der Familie.

    Freundlichen Grüßen,
    Louis

  3. Eugen sagt oben

    Es ist falsch, dass Sie kein Haus in Ihrem Namen kaufen können. Das ist in Ordnung. Sie können das Land nicht allein in Ihrem Namen kaufen. Das kann Ihnen jeder gute Anwalt erklären.
    Auch die Erstellung eines Testaments ist keine Lösung. Wie oben beschrieben müssen Sie dann nach einem Jahr Grundstück und Haus verkaufen. Geben Sie bei Google das Wort „usefruct thailand“ ein und Sie finden die Erklärung zum „Nießbrauch“. Wenn zum Beispiel Ihre thailändische Frau stirbt, werden ihre Kinder zu Erben, aber der Farrang-Partner hat den Nießbrauch, solange er lebt. Er kann weiterhin dort wohnen, das Haus vermieten, muss sich aber als guter Familienvater darum kümmern (notwendige Reparaturen durchführen etc.)

  4. Jasmin sagt oben

    Das Wichtigste ist, dass Sie (in Thailand) ein Testament verfassen, dass im Falle ihres Todes beispielsweise das Land im Namen beispielsweise ihrer Tochter in den Chanot übergeht.
    Oder Sie hinterlassen beispielsweise bei Ihrem Tod alles Ihrer jetzigen Frau oder, wenn diese nicht mehr lebt, beispielsweise ihrer Tochter.
    Darüber hinaus können Sie, wenn Sie nach thailändischem Recht rechtmäßig verheiratet sind, auch Ihren Namen zum Chanot hinzufügen lassen, sodass Sie bis zu Ihrem Tod im Haus wohnen können.
    Lassen Sie dies alles von einem anerkannten thailändischen Anwalt arrangieren, damit Sie Ihr Haus nicht in einem Jahr verkaufen müssen und das Risiko eingehen, dass die Regierung Ihr Haus zu einem sehr niedrigen Preis verkauft, wenn das nicht funktioniert.

    • Eddy sagt oben

      Interessant, das wusste ich nicht

      „Wenn Sie nach thailändischem Recht rechtmäßig verheiratet sind, können Sie auch Ihren Namen in das Chanoot eintragen lassen, was Ihnen erlaubt, bis zu Ihrem Tod im Haus zu leben.“

      Wo kann ich das lesen?

      • Jasmin sagt oben

        Ich wüsste nicht, wo das ist, also müssen Sie beim Grundbuchamt nachfragen.
        In unseren Chanots ist auch mein Name deutlich auf Thailändisch aufgeführt.
        Also haben meine thailändische Frau und unser Anwalt das in der Vergangenheit beim Grundbuchamt arrangiert … mit den dazugehörigen roten Stempeln, wie sie auf einem Chanot angebracht sind …

  5. ่yuri sagt oben

    Und was ist, wenn es keine Kinder gibt??

  6. Chris aus dem Dorf sagt oben

    Ich habe Land im Namen meiner Frau.
    Habe das Land von ihr gepachtet (3 x 30 Jahre)
    Meine Frau hat ein Testament gemacht,
    Wenn sie vorbeikommt, habe ich ein Jahr Zeit, das Land an einen Thailänder zu verkaufen!

    • Jasmin sagt oben

      Ja, man muss es auch einem Thailänder verkaufen, damit ein so niedriger Preis gegenseitig ausgehandelt wird, dass es einen wirklich nicht glücklich macht ... und das ist das Problem.

  7. hjwebbelinghaus sagt oben

    Was ist ein Chanot?

    • Eddy sagt oben

      Hierbei handelt es sich um eine vom thailändischen Landministerium ausgestellte Landbesitzbescheinigung. Eine Grundbesitzurkunde, die den Namen des Eigentümers, den Standort des Grundstücks, eine Gebietskarte mit den Grenzen auf allen vier Seiten und ein Register der Registrierung auf der Rückseite enthält. Ohne diese Bescheinigung können Sie sich auf dem betreffenden Grundstück als Expat aufhalten. Beispielsweise kann Ihre thailändische Ehefrau oder eine andere Person mit thailändischer Staatsangehörigkeit keinen Mietvertrag abschließen.

      • Chris aus dem Dorf sagt oben

        Auf dem Chanot steht der Name meiner Frau als Besitzerin
        aber auch mein Name!!! weil ich es von ihr vermiete.
        Dies geschieht beim Grundbuchamt.


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