Leserfrage: Wie kann man ein Visum für Thailand verlängern, wenn man krank ist?

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Posted in Leserfrage
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30 Mai 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich treibe schon eine ganze Weile mit dem Gedanken herum, in Thailand zu leben, aber was mir nicht gefällt, sind die Visa- und Melderegeln in Thailand.

Melden Sie sich alle 3 Monate bei der Einwanderungsbehörde und müssen Sie jedes Jahr erneut alles „beweisen“, dass Sie die Regeln noch erfüllen (Einkommen usw.).

All das ist überwindbar, wenn man gesund ist und bleibt. Was aber, wenn man nicht mehr gesund wäre und, noch schlimmer, zum Beispiel das Haus nicht mehr verlassen könnte. Wie können Sie dann die Meldepflicht und Visumsverlängerung regeln?

Gibt es jemanden, der damit Erfahrung hat?

Mit freundlichen Grüßen,

Jeroen

34 Antworten auf „Leserfrage: Wie kann man ein Visum für Thailand verlängern, wenn man krank ist?“

  1. Albert van Thorn sagt oben

    Vor zwei Wochen sah ich eine alte Frau, die keine Thailänderin war, im Rollstuhl zur thailändischen Einwanderungsbehörde erscheinen, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen.
    Wir Einwanderer müssen die auferlegten Verpflichtungen einhalten. Wenn Sie ein mehrfaches Nichtauswanderungsvisum „O“ haben, überqueren Sie die Grenze nach 90 Tagen. Kommen Sie sofort zurück. Machen Sie dieses 3 x das letzte Visum, bevor Ihr Jahr abläuft. Gehen Sie zu einer Einwanderungsbehörde in Ihrer Nähe Wohnort für eine weitere Verlängerung … Es wird ein Mindesteinkommen von mindestens 65.000 Baht pro Monat oder mindestens 800.000 Baht bei einer thailändischen Bank verlangt.
    Es ist einfach und ein kleiner Moment der Organisation alle 3 Monate.

  2. Albert van Thorn sagt oben

    Jeroen, dann das.. du hast nicht nur die Verpflichtung für dich selbst, was die Einwanderung von dir verlangt ... wenn du Anspruch auf eine Rente hast, und ich lese nicht, ob du bereits eine Rente oder AOW hast.. dann als Aow, Rentner, Sie haben auch Verpflichtungen gegenüber den Niederlanden ... Lebensunterhaltsbescheinigung jedes Jahr. Aow dito, die noch eine Schippe drauflegt, Sie müssen zur niederländischen Botschaft gehen, um die Formulare abstempeln zu lassen, die Sie zu einem Sozialversicherungsamt des SSO-Büros bringen müssen.
    Warum das…..um Betrug usw. usw. zu verhindern.

    • Cees sagt oben

      Lieber Albert,

      Es ist nicht korrekt, was Sie über SSO sagen. Sie lassen bei der SSO eine Lebenserklärung ausfüllen und senden diese selbst. Sie müssen nicht zur Botschaft gehen, um diese abstempeln zu lassen. Früher hatten Sie nie die Wahl Lassen Sie sich zum Beispiel auch einen Stempel auf der Polizeistation abholen. Ich lebe erst seit 8 Jahren in Thailand und musste dies erst vor 3 Monaten auf diese Weise tun, ich habe eine AOW-Leistung

      Grüße Cees

      • Tonnen von Donner sagt oben

        Nur eine kleine Ergänzung: Wenn Sie Ihre Lebensbescheinigung aus irgendeinem Grund noch bei der niederländischen Botschaft unterschrieben haben (z. B. weil Sie für etwas anderes dort sein müssen oder weil Sie zufällig direkt nebenan wohnen), müssen Sie sie nicht mehr einreichen it. Senden Sie wie bisher über das SSO. Heutzutage kann man es einfach selbst an die SVB senden, das SSO muss nicht aufgeführt werden. Tatsächlich wurde ich ausgelacht, als ich Anfang dieses Jahres mit meiner von der Botschaft unterschriebenen Lebensbescheinigung zur Ratifizierung zum SSO ging (ich wusste es nicht besser, weil ich schon seit ein paar Jahren daran gewöhnt war). Ich habe keine Unterschrift bekommen und die Leute wollten mir das Formular auch nicht schicken. Auf Nachfrage bestätigte die SVB, dass die SSO nicht verpflichtend sei, wenn eine zuständige Behörde die Lebensbescheinigung unterschrieben habe, könne man diese auch selbst einsenden.
        Die SSO hat daher nicht mehr die Sonderstellung, die sie am Anfang hatte, sondern ist einfach „eine der zuständigen Behörden“, die auch so freundlich ist, das Formular für Sie zu versenden.

      • Frank Vandenbroeck sagt oben

        Lieber Cees,

        Was einen Stempel auf einer Polizeistation betrifft, so ist dies seit mindestens 2 Jahren nicht mehr der Fall, ich wurde vor 2 Jahren von Säule zu Post in Chiangmai und Umgebung in und aus der Polizeistation geschickt und war es auch auf einer Reise mit einem guten thailändischen Freund. Schneller Rennmotor, der viel Zeit gespart hat. Schließlich landete ich bei der thailändischen Einwanderungsbehörde. Allerdings versuchte (akela), die damalige Leiterin der Einwanderungsbehörde, mich an die niederländische Botschaft in Bangkok zu verweisen.
        In diesem Moment begannen meine Hosen im übertragenen Sinne herunterzufallen. Nach einer meiner Meinung nach „vernünftigen Diskussion“ wurde ich sehr wütend, was in Thailand ungewöhnlich ist, aber ich ging schließlich mit einem abgestempelten Formular. Mein Fahrer, wie die anwesenden Leute Im Wartezimmer wusste ich nicht, was los war, sah aber, wie ein fast triumphierender Farang die Einwanderungsbehörde verließ.
        Ich meine, man muss nicht alles akzeptieren.

        Grüße Frank

        landete dann schließlich bei der thailändischen Einwanderungsbehörde

  3. Erik sagt oben

    Die 90-tägige Meldepflicht kann per Post erfolgen. Kann auch von einer anderen Person durchgeführt werden, sofern diese den Reisepass mitbringt.

    Die Verlängerung, von Visum redet man nicht mehr, wenn man dauerhaft hier lebt, muss meines Wissens persönlich erfolgen. Ich bezweifle, dass das auch gilt, wenn Sie bereits aufgenommen wurden, da ich weiß, dass Ärzte manchmal einen Bescheid für einen Ausländer ausstellen, der ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

    Aber warum fragen Sie nicht bei der Einwanderungsbehörde nach dem Ort, an dem Sie leben möchten?

    Mit zunehmendem Alter kann das ein Problem sein. Ich bin 67 und noch einigermaßen fit, aber stellen Sie sich vor, dass ich bald Alzheimer bekomme? Das heißt, geschleppt, gefoltert und geplagt zu werden … Denken Sie nicht einmal darüber nach!

  4. Robert Elc sagt oben

    Die Meldepflicht, von der Jeroen spricht, ist die „Adressmeldung“, die durchgeführt werden muss, wenn man länger als 90 Tage in Thailand bleibt. Diese Meldepflicht kann durch die Person selbst, einen Dritten oder auch per Post erfolgen.

    Bei einem Einkommen von 65.000 THb oder 800.000 THb auf einem Bankkonto erhalten Sie eine „Aufenthaltsverlängerung“ um 1 Jahr, Sie müssen die Adressbenachrichtigung nur alle 90 Tage durchführen

    Um es klarzustellen: Das Einkommen von 65.000 THb oder 800.000 THb auf einem Bankkonto gilt für ein Non-IMM-Visum OA (Rentenalter 50+).

    Ein Non-IMM-O-Visum ist für jemanden, der mit einem Thailänder verheiratet ist. Dazu benötigen Sie ein Einkommen von 40.000 THB pro Monat oder 400.000 THB auf einem Konto.

    Berndt

  5. Tino Kuis sagt oben

    Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, eine Einwanderungsbehörde aufzusuchen, können Sie eine der vielen Agenturen nutzen, die das für einen nicht allzu großen Betrag (ich glaube 2.000 Baht) für Sie erledigen. Sie sind im Internet. Sie kommen auch zu Ihnen nach Hause, um Unterlagen abzuholen. Ein ärztliches Attest ist hilfreich.
    Wenn Sie akut erkranken und Ihr Visum in diesem Zeitraum abläuft, reicht ein ärztliches Attest aus, um Ihr Visum vorübergehend zu verlängern. Das nennt man medizinisches Visum. Sehr gewöhnlich. Die Einwanderungsbehörde ist diesbezüglich nachsichtig.
    Darüber würde ich mir keine Sorgen machen.

    • Davis sagt oben

      Tatsächlich, Tino.

      Hatte es einmal und wurde im AEK Udon International Hospital stationär behandelt. Benötigt wurden: Reisepass und ärztliche Bescheinigung. Krankenschwester mit Motorradfahrer holte es im Zimmer ab und war nach einer Stunde mit Reisepass und Visumstempel zurück. Wahrscheinlich haben sie unterwegs etwas gegessen, weil sie beide stark nach Knoblauch gerochen haben, denken Sie an Papayasalat *grins*. Hat mich 1 THB gekostet. Könnte auch sein, wenn du zu Hause krank gewesen wärst, versicherte mir der Arzt.
      Auf Wunsch kann ich auf dem Stempel nachschauen, was genau darauf steht.

      Grüße, Davis.
      [E-Mail geschützt]

    • Jan Glück sagt oben

      Hier stimmt etwas nicht. Mein Freund, ein Belgier, hatte einen Unfall und wurde wegen eines Leistenbruchs in Udonthani operiert. Er saß drei Monate lang im Rollstuhl und konnte keinen Schritt aus seinem eigenen Zuhause machen. Sein Visumstempel abgelaufen und er machte sich auf den Weg zur Auswanderung nach Udonthani, um sie zu fragen, was sie tun sollten. Er sagte, ich könne unmöglich zur Grenze gehen, um eine weitere dreimonatige Verlängerung des Visums für Laos zu erhalten. Er zeigte ein ärztliches Attest des AEK-Krankenhauses, aus dem hervorgeht, dass der Mann dies könne nicht auf dem normalen Weg transportiert werden. Aber die Auswanderung sei unaufhörlich, sagten sie, wir sagen, man muss nur den Visumslauf über Laos machen.
      Letztlich schaffte es der Mann mit Schwierigkeiten, in ein Taxi zu gelangen, und dann verstehen Sie, wie schmerzhaft es für diesen Mann war, die Grenze für den Rest der Reise im Rollstuhl zu überqueren. Es kostete ihn viel Geld und seine Kooperation bei der Auswanderung war total . auf keinen Fall.

  6. Albert van Thorn sagt oben

    http://www.mfa.go.th/main/en/services/123/15385-Non-Immigrant-Visa-%22O-A%22-(Long-Stay). Html
    Nein, das Einkommen für ein Nicht-Auswanderungsvisum beträgt „o“ 65.000 THB pro Monat und oder 800.000 THB für ein thailändisches Bankvisum. Für einen Nicht-Auswanderer besteht keine Verpflichtung, mit einer Thailänderin verheiratet zu sein. Bitte, Herr Robert, verwechseln Sie die Dinge nicht, um Verwirrung zu stiften.

    • Robert Elc sagt oben

      Herr Albert,

      Ich sage auch nicht, dass es eine Verpflichtung gibt. Non Imm O und Non Imm OA sind zwei verschiedene Visa
      Das erste ist, wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind (kein IMM-O), das andere, wenn Sie über 50 sind (kein IMM-OA).
      Jeder hat unterschiedliche Einkommensanforderungen.

      Übrigens, wenn Sie den von Ihnen bereitgestellten Link sorgfältig lesen, steht dort eindeutig „Non IMM OA“.
      Aus dem von Ihnen bereitgestellten Link zitiere ich: „1.1 Der Bewerber muss mindestens 50 Jahre alt sein (am Tag der Einreichung des Antrags)“

      • Typ P. sagt oben

        Über den genannten Link kann ich nichts zum NON-IMM-Visum finden. O (verheiratet mit einer Thailänderin). Woher bekommt man die Informationen??

        • Robert Elc sagt oben

          Lieber Kerl,

          Die nächste Website http://bangkok.immigration.go.th/en/base.php?page=faq
          Frage 16

          zitieren
          „Antwort: Ein Ausländer, der eine thailändische Frau hat, kann in Thailand bleiben, wenn er bei seiner thailändischen Frau bleibt. Die Anforderungen und Dokumentationen lauten wie folgt:

          Ausländischer Ehemann muss ein „Nichteinwanderungsvisum“ erhalten
          Einen Beziehungsnachweis haben; Heiratsurkunde, Geburtsurkunde ihrer Kinder (falls vorhanden) usw.
          Nachweis der Staatsangehörigkeit seiner thailändischen Ehefrau; Thailändischer Personalausweis, ihr Haushaltsregistrierungsbuch.
          De jure und de facto eine Beziehung mit einer thailändischen Ehefrau haben; Familienfoto, Karte des Wohnsitzes des Antragstellers in Thailand.
          Nachweis der eindeutigen finanziellen Situation des ausländischen Ehemanns durch Nachweis eines durchschnittlichen Einkommens von mindestens 40,000 Baht pro Monat oder eines Guthabens auf dem thailändischen Bankkonto von mindestens 400,000 Baht, das nicht kürzer als zwei Monate hintereinander gehalten werden darf.

          Dokumente, die den finanziellen Status des ausländischen Ehemanns belegen, wie erwähnt
          oben lauten wie folgt:
          Für einen ausländischen Ehemann, der in Thailand arbeitet

          Arbeitserlaubnis
          In einem Schreiben seines Arbeitgebers sind Beschäftigung und Gehalt detailliert aufgeführt. (Das monatliche Gehalt darf nicht weniger als 40,000 Baht betragen.)
          Nachweis über die Zahlung der jährlichen Einkommensteuer mit Quittung (Por Ngor Dor 1 der letzten drei Monate und Por Ngor Dor 91 des Vorjahres)
          OR
          5.2 Im Falle von Geld auf dem Bankkonto (Festgeld/Sparkonto) einer Bank in Thailand
          – Das zum Zeitpunkt der Antragstellung aktualisierte Banksparbuch, aus dem hervorgeht, dass sein Kontostand mindestens 400,000 Baht beträgt und auf dem dieser Betrag zwei Monate lang hintereinander gehalten wurde
          – Brief der Bank, der dieses Konto bestätigt.
          OR
          5.3 Im Falle eines ausländischen Ehemanns, der über ein anderes Einkommen verfügt (nicht in Thailand arbeitet), wie z. B. Rente, Sozialhilfe usw.
          – In einem Schreiben des Konsulats der Botschaft des Antragstellers in Bangkok wurde bestätigt, dass seine monatliche Rente oder sein sonstiges Einkommen mindestens 40,000 Baht pro Monat beträgt
          Eine eidesstattliche Erklärung, die den Status des Ausländers bei einem thailändischen Staatsangehörigen bestätigt.“

  7. hubrights DR sagt oben

    Ich lebe seit sechs Jahren hier, kein Problem, wenn man im Ruhestand ist, muss man 65000 Baht vorweisen, nicht auf einem Bankkonto, man hat seine Jahresabrechnungen von der Botschaft abgestempelt, ein ärztliches Attest, einen Mietvertrag, 1900 Baht, ein Foto und fertig Ich gehe alle drei Monate zur Einwanderungsbehörde und bekomme wieder 90 Tage frei, viel Glück Leute, und denkt nicht zu viel, was dem Gehirn schadet, genießt euer Leben, Thailand ist ein wunderschönes Land.

  8. Eugen sagt oben

    Angenommen, Sie sind 50 und möchten für längere Zeit nach Thailand reisen.
    Ein OA-Visum wird nicht mehr in einer thailändischen Botschaft im Ausland (z. B. Belgien) ausgestellt. Ich war,
    Sie erhalten dort nun ein Non-Immigrant-O-Visum für ein Jahr, ggf. mehrfache Einreise.
    Mit diesem O-Visum gehen Sie zur Einwanderung in Thailand. Dort können Sie ein RUHESTANDS-Visum (800.000 Baht auf Ihrem Konto in Thailand oder ausreichendes Einkommen) oder ein FAMILIEN-Visum erhalten, wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind (400.000 Baht auf Ihrem Konto)
    Sobald Sie das Visum mit einem Stempel für die mehrfache Einreise haben, müssen Sie alle 90 Tage zur Einwanderungsbehörde gehen und erhalten eine weitere Verlängerung um 90 Tage.
    Wenn das Jahr vorbei ist, müssen Sie nicht mehr in Ihr Heimatland reisen, um bei einer thailändischen Botschaft ein neues Visum zu erhalten, sondern können es bei der Einwanderungsbehörde in Thailand erhalten.

  9. Harry sagt oben

    Meine Frage ist die gleiche wie die von Jeroen: Was ist, wenn Sie WIRKLICH krank werden/Hilfe brauchen? Keine Grippe, nicht einmal ein paar Monate bettlägerig, aber wenn man WIRKLICH BRAUCHT.
    In den Niederlanden geht man ins Pflegeheim, aber in Thailand? ?
    Oder wird der alte Farang einfach sich selbst überlassen, weil der Pflegeaufwand zu hoch ist, und.. die Hotmail-/Gmail-Adresse nach einiger Zeit nicht mehr existiert, die Handynummer nicht mehr „in Betrieb“ ist, da Frans Adriani Tarn-Ing-Doi Village , Hang Dong, Chiang Mai ? (wird jetzt 76-78 Jahre alt sein)

    • Chiang Mai sagt oben

      Moderator: In diesem Kommentar geht es nicht mehr um die Leserfrage.

  10. Albert van Thorn sagt oben

    Eugeen hat vergessen zu erwähnen, dass man, wenn man ein Nichtauswanderungsvisum „O“ mit mehrfacher Einreise hat, das Land alle 90 Tage verlassen muss, das heißt! Je nachdem, wo Sie sich in Thailand aufhalten, überqueren Sie einfach die Grenze und beantragen Sie ein Visum direkt zurück über die Grenze nach Thailand.
    Wenn Sie dies nach 3 Zeiträumen von 90 Tagen getan haben, beginnt Ihr letzter Visumslauf ... aber dann zur Einwanderungsbehörde in Thailand, wo Sie sich aufhalten, oder zu einer nächstgelegenen thailändischen Einwanderungsbehörde.

  11. MACBEE sagt oben

    Lieber Jeroen,

    Man sieht Geister, wo sie nicht sind. Anscheinend meinen Sie mit dem „Ruhestandsvisum“ (das übrigens kein Visum, sondern eine einjährige Verlängerung Ihres Nichteinwanderungsvisums „O“ ist) die 90-tägige Meldepflicht und den jährlichen Nachweis, dass Sie noch über ausreichend verfügen Einkommen, um Anspruch auf eine weitere Verlängerung um ein Jahr zu haben.

    „Auswandern“ gibt es hier nicht; zumindest ist es sehr schwierig. Sie bleiben Ausländer und es ist normal, dass die thailändische Regierung wissen möchte, wo Sie wohnen (diese Meldung kann auch schriftlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen). Es ist auch normal, dass Sie nachweisen, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Letzteres muss man einmal im Jahr machen (benötigt ca. 1 Minuten in Pattaya).

    Ich mache das seit fast 20 Jahren; Ich hatte nie Probleme, selbst als ich zwei Jahre lang im Rollstuhl saß. Es gibt immer Menschen, die einem helfen können, und die Einwanderungsbehörde ist korrekt und äußerst nachsichtig – wenn man sich auch richtig verhält. Wenn Sie sich in einem Krankenhaus befinden, kann eine Manschette dort sicherlich auch angepasst werden.

    Kommen Sie also ohne solche Sorgen nach Thailand! Ein wunderbares Land!

  12. So sagt oben

    Bei der ursprünglichen Frage geht es nicht um die Verlängerung des Visums und die Meldung alle 3 Monate, sondern darum, wie das funktioniert, wenn man beispielsweise aufgrund einer Krankheit ans Haus gefesselt ist! Gutes Lesen ist wirklich eine Kunst. Nun ja: Sie können die 3-Monats-Benachrichtigung per Post machen, und die Verlängerung: siehe Antwort Tino Kuis! Und das war es.

    • Roland sagt oben

      Ja, Sie können die 3-Monats-Benachrichtigung per Post ausfüllen, wenn Sie einen OA-Nichteinwandererstatus haben. Aber was ist, wenn Sie ein O haben? dann muss man alle 90 Tage die Grenze überqueren. Es ist schwierig, das per Post zu erledigen, oder?

      • So sagt oben

        In Jeroens ursprünglicher Frage gibt er an, dass es seiner Meinung nach eine Reihe von Regeln gibt, auf die er im Falle einer schweren Krankheit, Bettlägerigkeit, Abhängigkeit usw. stößt, kurz: wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, persönlich zu Ihnen zu kommen bei der Einwanderungsbehörde. Wörtlich schreibt er: (Zitat) Melden Sie sich alle 3 Monate bei der Einwanderungsbehörde, müssen Sie jedes Jahr erneut alles „beweisen“, dass Sie die Regeln (Einkommen usw.) noch erfüllen. (Ende des Zitats)
        Bei seiner Frage geht es nicht darum, was und wie man sich verhalten soll, wenn man alle 3 Monate die Grenze überqueren muss. Wie schwer kann es sein, eine Frage richtig zu lesen?
        Also nochmal: Bei Bettlägerigkeit, Krankheit, Behinderung, Alter, Alzheimer, fortschreitendem Verlust der geistigen Fähigkeiten: Die 3-Monats-Adressbestätigung kann per Post oder durch eine andere Person versandt werden. Vereinbaren Sie das im Voraus. Sicherlich werden Sie mit einer Person in TH ein gutes Verhältnis haben?
        Weitere Verlängerungen des Jahresaufenthaltes? Siehe die Antwort von Tino Kuis.

  13. Albert van Thorn sagt oben

    Cees nein, du hast Einfühlungsvermögen und die Papiere von der SVB-Bank abgestempelt.. du hast das vom SSO codiert, der dich dann lässt
    Wenn Sie am Leben sind usw., werden sie an die SVB-Bank in Roermond geschickt.

  14. Fred Jansen sagt oben

    In den Niederlanden machten sich viele über alles Sorgen und damit beginnen offenbar auch wir, wenn wir beispielsweise die Entscheidung treffen, in Thailand mit fast so vielen Regeln wie in den Niederlanden zu leben. Lassen Sie sich davon nicht in Ihrer Entscheidung beeinflussen. Übrigens, wenn Sie tatsächlich klapprig, krank oder bettlägerig werden, kann in Thailand Hilfe erworben werden, was in den Niederlanden undenkbar ist.
    Man bleibt den sehr teuren Institutionen überlassen, die auf Duschen verzichten und aus Kostengründen wird nicht einmal täglich ein Keks zum Tee bereitgestellt.
    Lassen Sie sich durch nichts davon abhalten, eine glückliche Zeit in Thailand zu verbringen, und denken Sie daran, dass es klug ist, sich die Möglichkeit offen zu halten, den „Reset-Knopf“ drücken zu können.

  15. dunghen sagt oben

    Verehrte Gäste,

    Ich lese regelmäßig etwas über Visa, 6500 Baht Einkommen und entweder 400.000 oder 800.000 Baht auf einem Konto in Thailand.
    Ich lebe jetzt seit über anderthalb Jahren in Thailand und bin mit einer Polizistin verheiratet, die Verbindungen zur Einwanderung hat.

    Nicht jede Ausländerbehörde sagt Ihnen, wie es mit den Einkünften und einem Betrag auf Ihrem Konto tatsächlich aussieht.
    Nun, ich hoffe, ich kann einige Antworten darauf geben. Ja, aus den Niederlanden benötigen Sie ein monatliches Einkommen von 65000 Bath, wenn Sie ein Ruhestands-O-Visum beantragen. Wenn Sie hier nicht ankommen, müssen Sie tatsächlich 800.000 auf einem thailändischen Konto haben.

    Sobald Sie in Thailand sind, müssen Sie tatsächlich alle drei Monate einen Stempel abgeben und nicht bis zum letzten Tag warten.
    Sollte Ihr Visum nach einem Jahr abgelaufen sein, müssen Sie eine Verlängerung beantragen, die Sie bei Ihrem Auswanderungsamt beantragen können.

    Angenommen, Ihr Einkommen beträgt zu diesem Zeitpunkt weniger als 65000 Baht, dann sind 800.000 Baht wirklich nicht erforderlich, um Ihre Verlängerung zu realisieren. Wenn Sie beispielsweise nur 120.000 Baht pro Monat haben, scheinen 3 Baht, die 55000 Monate lang auf einem Konto sind, ausreichend zu sein.

    Sind Sie mit einem Thailänder verheiratet, gibt es noch eine dritte Möglichkeit. Stellen Sie ein gelbes Buch zur Verfügung, damit auf jedem Umschlag ersichtlich ist, wo Sie wohnen, und stellen Sie sicher, dass Sie Fotos von Ihrem Zuhause haben.

    Ich sage nur, dass das nur wenige Leute zu wissen scheinen. Schließlich ist man allein in Thailand, aufgrund der Sprache ist es schwieriger. Sind Sie mit jemandem verheiratet, der in einer Deckung arbeitet, haben Sie viele Vorteile.

    Gr.dunghen.

  16. Grixzlie sagt oben

    Hallo,

    Jemand hat mir einmal gesagt, wenn man mit 50 ein Ruhestandsvisum beantragt, dass man nur einmal im Jahr zur Einwanderungsbehörde muss?

  17. Jan.D sagt oben

    Junge, Junge. Wer weiß wirklich, wie es in Thailand zugeht? Der eine sagt dies und der andere das.
    Gibt es wirklich niemanden, der alles genau aufzählen kann, aber genau, welche (gesetzlichen) Voraussetzungen es sind, um in Thailand bleiben zu dürfen? Sie sind immer Gast, auch wenn Sie seit 8 Jahren hier wohnen. Eigentlich haben Sie hier nichts zu sagen. Können Sie eine Immobilie oder ein Auto auf Ihren niederländischen Namen eintragen? Ich gehe davon aus, dass Sie alleine hier wohnen und sich in den Niederlanden abgemeldet haben. Soweit ich weiß, NICHTS.
    Wenn Sie mit einer Thailänderin verheiratet sind, läuft alles auf IHREN Namen. Du bist gut für das Geld.
    Ich freue mich auf die Antwort(en).
    Vielen Dank im Voraus. Jan

    • Roland sagt oben

      Moderator: Bitte antworten Sie auf die Frage des Lesers.

  18. NicoB sagt oben

    Das ist eine sehr logische Frage, Jeroen, der vorausdenkt, es scheint, dass du für eine sehr lange Zeit in Thailand sein und bleiben möchtest.
    Wenn Sie krank sind, können Sie die 90-Tage-Adressmeldung durch eine andere Person oder per Post erledigen lassen.
    Wenn Sie über eine Aow verfügen, können Sie die Lebensbescheinigung bei der SSO für die SVB persönlich validieren lassen. Die neue SVB-Regel besagt, dass Sie diese selbst an die SVB senden; Wenn Sie einen Partnerzuschuss beziehen, muss auch Ihr Partner zur SSO kommen.
    Wenn Sie wegen Bettlägerigkeit zu Hause oder im Krankenhaus nicht selbst zum SSO oder zur Einwanderungsbehörde gehen können, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung einholen, dass Sie nicht in der Lage sind, selbst zu kommen, keine Erfahrung damit, aber ich werde es auf jeden Fall schaffen, sofern Sie das haben Nehmen Sie die richtigen zusätzlichen Papiere mit, z. B. eine Kopie Ihrer 90-Tage-Benachrichtigung, einen gelben Tabien-Job, aus dem hervorgeht, dass Sie in Thailand leben, einen Reisepass und was auch immer das SSO oder die Einwanderungsbehörde sonst noch fragen möchte, sie haben immer dieses Recht, das wird es tun sei nicht zu viel verlangt.
    Wenn man ein O-Visum hat, muss man Thailand alle 90 Tage verlassen, daher wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, dass man ein OA-Multiple beantragt, dann muss man das Land nicht immer, sondern erst am Ende des Visums verlassen 1. OA-Jahr, bitte beachten!! Verlassen Sie das Land einmal vor dem Ablaufdatum Ihres Visums, das vor dem Datum der ersten Einreise nach Thailand liegt!!
    Sie können OA nur erhalten, wenn Sie in Ihrem Heimatland 50+ sind, was später zu einem sogenannten Ruhestandsvisum wird.
    Visum O scheint schwierig zu sein, das Land alle 90 Tage zu verlassen, wenn man das nicht mehr selbst tun kann, aber gut, dann ist Folgendes notwendig, denke ich.
    Die Einwanderungsbehörde hat die Möglichkeit, ein Visum aus humanitären Gründen zu verlängern, z. B. wenn Sie so krank sind, dass Sie nicht mehr selbst einreisen können und/oder das Land nicht mehr alle 90 Tage verlassen können, z. B. wenn Sie im Endstadium sind, an Alzheimer leiden usw.; Wenn Sie bereits mit einem gültigen Visum in Thailand leben, werden Sie wirklich nicht rausgeschmissen. Auch hier stellen Sie dem Einwanderungsbeamten natürlich die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der ärztlichen Bescheinigung.

    Persönliche Umstände spielen eine Rolle, wir wissen nichts über dich, Jeroen. Wenn du Single in Thailand bist, ist es wichtig, dass du jemanden hast, der dich kennt und dir im Notfall helfen kann, Nachbarn, Bekannte, Freunde, Familie, dann tust du es Sie müssen sich keine unnötigen Sorgen machen.
    NicoB

  19. Jan Glück sagt oben

    Haben Sie nie Probleme mit dem Nachweis, dass Sie am Leben sind. Bringen Sie das SVB-Formular zum Amphur in Udonthani, wo es abgestempelt und für knapp 50 Bath unterschrieben wird. Senden Sie es selbst per Einschreiben an SVB Roermond und es ist immer vorhanden Bestellen. Ich füge immer eine Notiz bei, in der ich gefragt werde, ob sie per E-Mail bestätigen möchten, dass sie das Formular korrekt erhalten haben. Damit hatte ich seit 6 Jahren nie ein Problem.
    Januar

  20. Albert van Thorn sagt oben

    Nico.B, endlich haben Sie die richtige Antwort auf Jeroens Frage gegeben ... in der Tat, wie ich hier bereits festgestellt habe. Sso, meine Herren Besserwisser, NEUE REGEL SVB BANK
    Nach der Validierung ist die SSO die Agentur, die Ihre Papiere nach Roermond sendet. Dies bedeutet eine Garantie dafür, dass Ihre Papiere tatsächlich in Holland ankommen. Wenn Sie sie selbst versenden, gibt es keine Garantie für die Ankunft Stimmt, Jeroen, hör hier auf und komm einfach nach Thailand, wenn du bereit bist. Es sieht etwas verwirrend aus, wenn es um Visa usw. geht, aber es ist einfach, wenn man die Route erst einmal durchgearbeitet hat.

    • NicoB sagt oben

      Albert, vielen Dank für Ihre positive Antwort, aber bitte beachten Sie ... in meiner Antwort steht, dass die SSO die Lebensbescheinigung nicht mehr an die SVB sendet.
      Darauf hat der SVB in den neuen Regeln deutlich hingewiesen.
      Wenn Sie es selbst verschicken, können Sie dies per Einschreiben tun. Meine Erfahrung ist, dass es sicher ankommt. Wenn Sie die SVB um eine Empfangsbestätigung per E-Mail bitten, haben sie dies bisher getan.
      NicoB

  21. Albert van Thorn sagt oben

    Es gibt wieder eine neue Regel … und nun ja … einen Reiseplan, wenn Sie ein Nichtauswanderervisum „O“ beantragen … die schon lange ansässigen Auswanderer … die Oldtimer bleiben sozusagen in alten Regeln stecken … schauen Sie sich an … Königliches thailändisches Konsulat in Amsterdam. .schauen Sie unter Visa und Anforderungen nach.


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