Liebe Leserinnen und Leser,
Diesen Monat werde ich das Konsulat in Amsterdam besuchen, um ein Ehegattenvisum zu beantragen.
Im Moment bin ich noch in Thailand. Ich hatte bei der Einwanderungsbehörde in Chiang Mai eine Liste erhalten, welche Dokumente für die Beantragung erforderlich sind (Visum für Ehepartner), aber es gibt 1 Konflikt zwischen der Website des Konsulats und den Anforderungen der IMM. Büro in Chiang Mai.
Website Konsulat:
- Ihr Reisepass, Kopie des Reisepasses, Kopie des Flugtickets/der Flugdaten, vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, Kopie Ihrer aktuellen Einkommensangaben auf Ihren Namen, keine Jahresabrechnung (mindestens 600 € pro Monat und Person Einkommen oder 20.000 €). auf einem Sparkonto),
- Wenn Sie verheiratet sind oder in einer ehelichen Lebensgemeinschaft leben und einer der Partner kein Einkommen hat, muss der monatliche Betrag 1 pro Monat betragen.
Einwanderungsbehörde in Chiang Mai
Sind Sie verheiratet, haben Sie ein Einkommen von 40,000 THB oder ein Konto mit 400,000 THB?
Ich habe ein Konto mit 400,000 THB … wie Sie JETZT lesen, ich/wir benötigen(n) satte 850,000 THB auf unserem Konto, um den Bedarf zu decken.
Eventuelle Einkommensdaten können ebenfalls hilfreich sein. Bedeutet das Konsulat das Bankkonto? Wie viele Monate muss ich nachweisen, dass ich und meine Frau über ausreichendes Einkommen verfügen?
Einige Informationen, die zur Beantwortung meiner Frage relevant sind:
- Ich bin selbst 34 Jahre alt.
- Verheiratet (haben sowohl thailändische als auch englische Urkunden).
- 1 Kind (haben Sie eine thailändische und englische Geburtsurkunde).
Danke für die Kommentare.
Mit freundlichen Grüßen,
Sono
- Das „Ehegattenvisum“, wie es genannt wird, ist kein Visum an sich, sondern eine Erweiterung eines Nichteinwanderungsvisums „O“ basierend auf der Heirat mit einem Thailänder. Manchmal wird es auch „Visum für thailändische Frauen“ genannt und ist oft auf dem Stempel vermerkt, aber wie gesagt, es handelt sich hierbei um eine Verlängerung und nicht um ein Visum.
- Da es sich nicht um ein Visum, sondern um eine Verlängerung handelt, können Sie es nicht in einer Botschaft/einem Konsulat erhalten. Verlängerungen sind nur in Thailand möglich.
- Was Sie bei der Botschaft/dem Konsulat erhalten können, ist ein „O“ für Nichteinwanderer, Einzel- oder Mehrfacheinreise, basierend auf Ihrer Heirat. Die Anforderungen finden Sie auf der Website des Konsulats und unterscheiden sich geringfügig von den Anforderungen für eine Verlängerung in Thailand, da es sich hierbei nicht um einen Antrag auf Verlängerung, sondern um einen Antrag auf ein „O“-Visum für Nichteinwanderer handelt. Diese Anforderungen sind auch an die Landeswährung des Landes angepasst und unterliegen daher der Entscheidung der örtlichen Botschaft/Konsulat. http://www.
royalthaiconsulateamsterdam. nl/index.php/visa-service/ ein Visum beantragen - Mit diesem „O“ für Nichteinwanderer, der einmaligen oder mehrfachen Einreise können Sie zur Einwanderungsbehörde in Thailand gehen und eine Verlängerung Ihres Aufenthalts (ein Jahr) basierend auf Ihrer Heirat mit einem Thailänder beantragen.