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- Reservierung: Wie weit im Voraus Sie buchen müssen, hängt weitgehend davon ab, wann Sie reisen. Ein Generalrat ist daher wie jeder Generalrat: k
- Gerhard: Tatsächlich buchen wir seit den Covid-Problemen nur noch über das Unternehmen. Und nicht mehr über andere Anbieter wie Opodo
- Alexander: Am besten buchen Sie direkt beim Unternehmen. Bei Stornierungen oder Verspätungen können sie Ihnen sofort weiterhelfen. Wird anders
- Ben der Koch: Was für ein lächerlicher Vorschlag der Regierung. Jetzt haben sie Touristen, das Wetter ist nicht gut. Ok, wenn es die Strände aufräumt
- Herr BP: Fast alles ist korrekt, außer 2 bis 4 Monate im Voraus zu buchen. Sie müssen buchen, wenn das Unternehmen gerade seine Genehmigung erteilt hat
- Mike: Richtig, buchen Sie so früh wie möglich.
- Geert: Das ist richtig. Kürzlich von der Botschaft in Brüssel bestätigt…
- Nicole Tiele-Mehauden: Wir fahren jedes Jahr für 6 Monate (Ende September – Ende März) zu unserem Haus in Chiang Rai, wir sind also erfahrene Reisende. *Wir bo
- René: Erik, ich habe das über den Link in meiner vorherigen Antwort gefunden, also kannst du davon ausgehen, dass es richtig ist. „Gültigen Reisepass mitnehmen
- Ruud: Nun ja... schreien Sie zuerst von den Dächern, dass sie viel mehr Touristen wollen, als dass sie alles tun werden, um das einfacher zu machen
- René: Sehr seltsam, sehe ich online. Tatsächlich nicht billig, etwa 45 bis 100 Euro pro Person, was für thailändische Verhältnisse viel ist.
- Eric Kuypers: René, hat sich das geändert? Ich glaube, dass der Reisepass ab Abreise aus TH noch sechs Monate gültig sein sollte.
- Marc Dale: Noch eine Bestätigung dessen, was wir schon lange wissen. Die „Komm einfach her“-Politik basiert auf m
- René: Reicht dem Ausländer der doppelte oder oft viel höhere Eintrittspreis nicht? Sie kennen die Besonderheiten von Diskriminierung.
- freddy: Buchen Sie nur auf den offiziellen Websites der Fluggesellschaften, um sich bei Umbuchungen, Stornierungen usw. viel Ärger zu ersparen.
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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Versicherung und mit thailändischem Pass nach Thailand
Liebe Leserinnen und Leser,
Meine Freundin hat einen thailändischen und einen niederländischen Pass. Wir leben 6 Monate hier und 6 Monate dort. Wenn wir nach Thailand reisen, reist sie mit einem niederländischen Pass aus und reist mit einem thailändischen Pass nach Thailand ein. Das machen wir schon seit einigen Jahren.
Jetzt geht die Geschichte um, dass die niederländische Kranken- oder Reiseversicherung keine Rückerstattung gewährt, wenn Sie mit einem thailändischen Pass nach Thailand einreisen und Ihnen etwas zustößt, zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt! Denn Sie sind als thailändischer Einwohner in Thailand und nicht als Tourist. Meine Frage: Ist das Unsinn oder ist da etwas Wahres dran?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Regards,
Adri
Der Versicherer prüft lediglich, ob Sie in den Niederlanden ansässig sind. Ihr thailändischer Partner muss daher in den Niederlanden registriert sein. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Pass sie nach Thailand einreist.
Lassen Sie sich dies am besten von Ihrem Versicherer bestätigen. Schicken Sie ihnen eine E-Mail.
Wenn sie mit einem Ned zusammen ist. Krankenversicherung angemeldet ist, dann sollte es kein Problem sein, welchen Reisepass jemand verwendet.
Meine Frau hat keinen niederländischen Pass, sondern nur eine Aufenthaltserlaubnis und reist daher immer mit ihrem thailändischen Pass aus den Niederlanden nach Thailand.
Trotzdem ist sie einfach versichert. Der Versicherung ist es egal, mit welchem Reisepass Sie reisen. In diesem Fall wäre meine Frau nicht in der Lage, eine Versicherung abzuschließen.
Die Versicherungsgesellschaft hat nichts damit zu tun, welchen Reisepass Sie besitzen und mit welchem Reisepass Sie reisen. In den Niederlanden kann es auch sein, dass Sie mit einem ausländischen Pass eine Krankenversicherung abschließen müssen. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine niederländische Grundversicherung zu haben, wie zum Beispiel, dass Sie in den Niederlanden leben und gemeldet sind.
Meiner Meinung nach kann man als Tourist (mit einem 3-Monats-Touristenvisum) nicht bei einer niederländischen Krankenversicherung angemeldet werden (Sie sind kein niederländischer Einwohner, sondern ein Tourist). Sie können/müssen für diesen Zeitraum eine Versicherung abschließen, zum Beispiel bei der Ooms-Versicherung in Haarlem. Sie müssen bei einer Krankenversicherung versichert sein, wenn Sie in der Gemeinde, in der Sie leben, gemeldet sind und daher über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Es spielt keine Rolle, welchen Reisepass Sie haben. Sie sind Einwohner der Niederlande und das ist ein anderer als niederländischer Staatsbürger, also welcher Reisepass Sie reisen mit einem Unterschied nach Thailand. Kein Unterschied.
Es kommt mir seltsam vor, dass Sie daher nicht versichert sind. Aber um sicherzugehen, fragen Sie einfach Ihre Versicherung. Dann wissen Sie es genau. Denn Sie werden sehen, dass Sie hier viele unterschiedliche Antworten erhalten. Obwohl es niemand so genau weiß. Und bedenken Sie, dass die Versicherung bei der Zahlung immer versucht, sich aus der Patsche zu ziehen.