Liebe Leserinnen und Leser,

Vor ein paar Tagen habe ich die Frage zum Wegfall der Lohnsteuer (Ermäßigung) ab dem 1 gestellt. Mehrere Leute haben geantwortet, dass nur die Lohnsteuergutschrift wegfallen wird, aber eine Anfrage bei der SVB in Roermond ergab, dass die gesamte Lohnsteuer wegfallen wird und Sie diese nicht über die Steuer zurückerhalten werden.

Für eine einzelne Person bedeutet das, dass Sie 219 € weniger pro Monat auf Ihr Netto-AOW erhalten (und Ihnen somit etwas von 900 € übrig bleibt). Für mich ist das ziemlich beängstigend. Bitte antworten Sie usw. von anderen Singles mit staatlicher Rente in Thailand.

Noch eine Ergänzung: Beim Finanzamt heißt es, dass für Menschen im Ausland das Lohnsteuerguthaben wegfällt und damit auch die Lohnsteuer. Für mich ist das alles sehr verwirrend, aber wer ist da schlauer?

Regards,

Wil

 

18 Antworten zu „Ab dem 1. Januar entfällt die Lohnsteuergutschrift für niederländische Staatsbürger im Ausland“

  1. Wenn du Wil nicht verstehst, solltest du meiner Meinung nach besser einen Steuerberater beauftragen.

  2. Henry sagt oben

    Lieber Will, ich möchte dich nicht beunruhigen, aber die Steuergutschrift für Personen mit ständigem Wohnsitz in Thailand wurde schon vor einiger Zeit abgeschafft. Es bleibt zu hoffen, dass Sie keinen zusätzlichen Bescheid über die grundsätzlich zu hohe gesetzliche Rente erhalten. Ich drücke die Daumen, sage ich. Ich würde zumindest für alle Fälle ein paar Münzen reservieren….

  3. Ruud010 sagt oben

    Bei der Lohnsteuer handelt es sich um die gemeinsam zu entrichtende Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Sie in Thailand leben, zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge. Hierfür müssen Sie nichts unternehmen, denn alles erfolgt automatisch über Ihre Jahressteuerbescheinigung. Die Lohnsteuergutschrift ist seit mehreren Jahren nicht mehr anwendbar. Kein Seniorenrabatt. Dennoch bleibt Ihnen mehr Netto übrig, als wenn Sie weiterhin in den Niederlanden gelebt hätten.
    Es macht keinen Sinn, mit Informationen aller Art auf missverstandene und/oder manipulierte Weise zu jonglieren.
    Ab dem 1. Januar zahlen Sie auf Ihr Gesamteinkommen bis zu einem Betrag von 20.385 Euro nur noch 9 % Lohnsteuer.
    Das sind 1.835 Euro. Auf den Rest Ihres Einkommens zahlen Sie 37,05 % Lohnsteuer.
    Das heißt: Bei einem Einkommen von 30000 Euro zahlen Sie in der ersten Stufe insgesamt 1835 Euro; Auf den Selbstbehalt zahlen Sie 37,05 % von 9.615 EUR, also 3.562 EUR. Gesamt: 5.397 Euro, also pro Monat: 450 Euro
    Es bleibt also pro Monat übrig: 30,000 EUR/12 = 2.500 EUR minus 450 EUR ergibt 2.050 EUR
    Die Beträge sind gerundet und brutto, also inklusive Urlaubsgeld.
    Egal wie man es betrachtet: In den Niederlanden hätte man weniger übrig gehabt!

    • Henkwag sagt oben

      Ich vermute, dass es sich bei den von Ihnen genannten 37,05 % um die gesamte Lohnsteuer inklusive Sozialversicherungsbeiträge usw. handelt. Meiner Meinung nach ist der Prozentsatz der Lohnsteuer deutlich niedriger!

      • Ruud010 sagt oben

        Der angegebene Prozentsatz von 37,05 betrifft die 2. Stufe: die Selbstbeteiligung ab 20.835 Euro. Diese beinhaltet seit vielen Jahren keine Prämie. Dies ist bereits in der 1. Klammer geregelt.
        Was ich vergessen habe zu erwähnen ist, dass man in Thailand auch keinen ZVW-Beitrag zahlt, der nächstes Jahr 6,95 % betragen wird. In meiner Berechnung in der vorherigen Antwort wurde es natürlich bereits berechnet.

        • Lammert de Haan sagt oben

          Das ist nicht korrekt, Ruud.

          Sie wohnen sowohl in der 1. als auch in der 2. Klasse in den Niederlanden. fällige Sozialversicherungsprämien. Die Kündigung erfolgt erst ab der 3. Rate
          Ein Prozentsatz von 37,05 % taucht übrigens in keiner Tabelle auf.

          Wil hat das gesetzliche Rentenalter erreicht. Für ihn gilt, wenn er in den Niederlanden lebt (was auch heute noch der Fall ist), ein gemeinsamer Prozentsatz von 18,65 %, 22,95 %, 40,85 % und 51,95 %. die 1. bis 4. CD.

          Nach der Auswanderung betragen die Lohnsteuersätze 8,90 %, 13,20 %, 40,85 % bzw. 51,95 %. die 1. bis 4. CD.

          • Ruud010 sagt oben

            Die Situation, die ich beschreibe, ist die eines Lebens in Thailand, denn darum ging es dem Fragesteller. An: https://financieel.infonu.nl/ Über die Höhe und Entwicklung der Steuerklassen in den Jahren 2018, 2019 und den Verlauf bis 2022 lassen sich vielfältige Informationen finden. Der Prozentsatz von 37,05 ist dann wichtiger als der von 2018.

            • Lammert de Haan sagt oben

              Unglücklicherweise Ruud, du häufst einen Fehler auf den anderen und vergleichst jetzt Äpfel mit Birnen. Du machst deinen Lesern eine Heidenangst.

              Der von Ihnen verwendete Prozentsatz von 37,05 % ist der Prozentsatz, der ab 2021 zur ZWEITEN Klammer gehört und bei einer Klammerlänge von 36.153 € bis einschließlich 68.507 €.
              Dies ist vergleichbar mit der aktuellen DRITTEN Spanne mit einem Prozentsatz von 40,85 % und einer Länge von 34.404 € bis einschließlich 68.507 €. Mit anderen Worten: Die Steuerlast verringert sich dann um 3,80 %. Und das ist eine ganz andere Geschichte!

              Ich habe Ihren Link nicht geöffnet, verwende aber auch lieber den Tax Plan Act 2019, den Sie unter folgendem Link herunterladen können:

              https://www.rijksoverheid.nl/documenten/kamerstukken/2018/09/18/belastingplan-2019

              Scrollen Sie dann zu Seite 14.

              Auf den vorherigen Seiten finden Sie die Steuersätze, wie ich sie bereits für die Jahre 2019 und 2020 erwähnt habe.

  4. Lammert de Haan sagt oben

    Lieber Will,

    Das ist eine sehr verwirrende Geschichte. Sie sagen, dass sowohl die Lohnsteuergutschrift als auch die Lohnsteuer entfallen, wenn Sie im Ausland wohnen. Das ist jedoch nicht korrekt.

    Bei der Lohnsteuer handelt es sich um die geschuldeten (Lohn-)Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, bei der Lohnsteuergutschrift handelt es sich um eine Reduzierung der geschuldeten Steuern und Prämien. Ab dem 1. Januar 2015 haben Sie jedoch keinen Anspruch mehr auf Steuergutschriften, wenn Sie in Thailand leben. Dass die SVB Ihnen diese Rabatte trotzdem gewährt, ist ein häufiger Fehler. Sie haben Glück, dass dies vom Finanzamt bei einer Kontrolle noch nicht entdeckt wurde.

    Die Höhe des Verdienstausfalls liegt übrigens deutlich unter den von Ihnen genannten 219 €. Diesen Betrag haben Sie wahrscheinlich von der SVB-Website erhalten, aber wie bereits erwähnt besteht die Lohnsteuergutschrift aus zwei Teilen, nämlich einem Steuer- und einem Prämienteil. Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, entfallen die Sozialversicherungsbeiträge und damit auch die Prämienkomponente der Steuergutschriften.

    Ich kann nicht sagen, was der Einkommensverlust für Sie bedeutet. Das ist bei jedem unterschiedlich, beträgt aber für 8,9 2018 % (2019 9,1 %) Lohnsteuer. Im Jahr 9,4 steigt dieser dann auf 2022 %. Auf ein ganzes Jahr gerechnet bedeutet dies einen Einkommensausfall von mehr als einem Monat AOW-Leistung.

    • Wil sagt oben

      Vielen Dank für die klare und beruhigende Geschichte. Ich verstehe immer noch nicht, warum sie mit dieser Lohnsteuergutschrift über den 1 sprechen, obwohl sie schon seit einigen Jahren abgeschafft ist. Aber es scheint auch, dass sowohl die SCB als auch das Steuertelefon nicht wissen, wovon sie reden!!! Jetzt weiß ich, dass ich ca. € 1. = weniger pro Jahr bekomme und dafür sorgen muss, dass ich das Extra auf meinem Konto habe, wenn das Visum verlängert wird. Auswandern Sie frühestens zum 2019 aus, eine eventuelle Nachveranlagung der Steuer ist daher kein Thema.

      • ruud sagt oben

        Möglicherweise können Sie sich auch für 2019 für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden.
        Das spart nochmal 1100 Euro, es sei denn, man hat viel gespart.
        Aber das ist eine Frage der Berechnung.
        Als ich auswanderte, war das noch möglich, ob sich das inzwischen geändert hat, wage ich nicht zu sagen.

        Wenn Sie einen größeren Betrag nach Thailand überweisen möchten, würde ich dies auch 2018 tun, wenn Sie sich dieses Jahr nicht 180 Tage in Thailand aufgehalten haben.
        Dieses Jahr sind Sie in Thailand noch nicht steuerpflichtig und können daher nicht auf das Problem stoßen, dass die thailändischen Steuerbehörden – zu Recht oder zu Unrecht – dieses Geld versteuern wollen.

        • Lammert de Haan sagt oben

          Nein, Ruud, das hat schon lange nicht mehr so ​​funktioniert.

          Ab dem Steuerjahr 2013 haben Sie Anspruch auf zeitproportionale Steuergutschriften bei Auswanderung oder Rückkehr in die Niederlande. Wil wandert per 1. Februar aus. Dies bedeutet, dass er berechtigt ist, die Steuergutschriften für den 30/360-Anteil in Anspruch zu nehmen.

          Ansonsten liegen die für ihn geltenden Steuergutschriften deutlich über den von Ihnen genannten 1.100 €. Sie gehen nur von der allgemeinen Steuerermäßigung aus, aber Wil hat auch Anspruch auf die Steuerermäßigung für ältere Menschen, und wenn ich mir die von ihm erwartete Einkommensminderung ansehe, hat er auch Anspruch auf die Steuerermäßigung für alleinstehende ältere Menschen. Und dann müssen Sie den von Ihnen genannten Betrag mit etwa 2,5 multiplizieren.

          Darüber hinaus entfällt mit Wirkung zum Steuerjahr 2015 die Möglichkeit, als inländischer Steuerpflichtiger behandelt zu werden.

          Ihr zweiter Kommentar ist völlig berechtigt (und sehr nützlich!). Und wenn Sie daher im Jahr 2019 nicht Ihr gesamtes Einkommen aus dem Jahr 2019 an Thailand abführen müssen, dann schulden Sie hierfür keine PIT. Und wenn man das auch in den Folgejahren tut, kann das zu einer schönen Steuerersparnis führen.

        • Wil sagt oben

          Hallo Ruud, eine Frage zu deinem letzten Kommentar. Eigentlich hatte ich im Februar 2019 vor, 8500,= € auf ein thailändisches Bankkonto zu überweisen, das ich dann dort eröffne. Wissen Sie, wie viel Prozent diese Steuer betragen wird? Vielleicht sollte ich den Betrag an einen Freund schicken, der ihn mir dann später zurückzahlt. Oder Bargeld mitbringen, um der Steuer zu entgehen?
          Grüße, Wil

          • Lammert de Haan sagt oben

            Hallo Will,

            Was die Steuerbelastung in Thailand angeht, hängt diese, genau wie in den Niederlanden, von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab. Das thailändische Steuersystem hat 8 Stufen. Sie ermitteln zunächst Ihr Jahreseinkommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre AOW-Leistung auch in Thailand steuerpflichtig ist (obwohl ich den Eindruck habe, dass die meisten Niederländer ihre AOW-Leistung nicht angeben, sondern diese auf ihre Betriebsrente beschränken).

            Anschließend reduzieren Sie Ihr Jahreseinkommen um 50 %, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 THB. Dann ziehen Sie einen Betrag von 60.000 THB für den persönlichen Abzug ab (ich gehe davon aus, dass Sie eine Einzelperson sind). Was dann übrig bleibt, ist Ihr zu versteuerndes Einkommen, da ich davon ausgehe, dass Sie keinen Anspruch auf weitere Ermäßigungen haben.

            Die Grube beträgt dann über die ersten 150.000 THB 0%, bis zu 300.000 THB 5%, bis zu 500.000 THB 10%, bis zu 750.000 THB 15%, bis zu 1.000.000 THB 20%, bis zu 2.000.000 THB 25%, bis zu 5.000.000 THB, bis zu 30 THB, bis zu 35 TM THB XNUMX % und mehr als XNUMX % (selbstverständlich immer auf Basis des Überschusses der vorherigen Rate berechnet)

            Viel Glück bei den Berechnungen.

            • Eric Kuijpers sagt oben

              Lammert, ich glaube, es gibt eine zusätzliche Befreiung von 64 THB für 190.000+ und/oder Behinderte. Es existierte noch während meiner letzten Jahre in Thailand.

              Berechnen Sie dann die maximalen 100.000 Ausgabenabzugseinnahmen, 60.000 persönlichen Freibeträge, 190.000 Altersfreibeträge und 150.000 Nullprozentsätze und Sie kommen auf eine halbe Million Baht ohne Steuern. Bei Wechselkurs 37 sind das 1.126 Euro pro Monat.

              Ihr Kommentar zur staatlichen Rente ist interessant; Meiner Meinung nach haben Sie Recht, aber Heerlen hat mir mitgeteilt, dass für die AOW nur ​​nationale Rechtsvorschriften gelten. Ich habe diesen Brief von einem Beamten (der Vollständigkeit halber Herrn A). In diesem Blog gab es bereits Gerüchte, dass die thailändischen Steuerbehörden auch die staatliche Rente besteuern wollten und ich bin sehr gespannt, wie der Schlichtungs- und Konsultationsartikel ausgehen wird.

              Vielleicht gibt es eines Tages einen neuen = besseren Vertrag, damit wir diese Diskussion loswerden können. Dieser Vertrag von 1975 ist sehr alt. Und nachdem der Premierminister General nun die Erlaubnis erhalten hat, der EU beizutreten, wird Thailand möglicherweise wieder „zugelassen“ und NL kann die gescheiterten Verhandlungen wieder aufnehmen.

              • Lammert de Haan sagt oben

                Nein, Erik, das höre und lese ich oft, aber so funktioniert es nicht. Es gibt keine zusätzliche Ermäßigung für Personen ab 65 Jahren oder eine behinderte Person in Höhe von 190.000 THB.

                Das thailändische Steuerrecht sieht vor, dass Sie als 65-Jähriger oder behinderter Mensch mit einem steuerpflichtigen Einkommen von bis zu 190.000 THB von der Zahlung der PIT befreit sind. Grundsätzlich kann man sich das so vorstellen, dass die erste Tranche von 150.000 THB auf 190.000 THB ausgeweitet wird. Dies unterscheidet sich jedoch von einer allgemeinen Ermäßigung, unabhängig von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens. Wenn Sie ein steuerpflichtiges Einkommen von 190.100 THB haben, müssen Sie 40.100 THB versteuern.

                Was die Niederlande betrifft, gilt für die AOW-Leistung tatsächlich das nationale Recht. Dies liegt daran, dass der mit Thailand geschlossene Vertrag weder eine Bestimmung zu Sozialversicherungsleistungen noch einen sogenannten „Restartikel“ enthält. Aber was für die Niederlande gilt, gilt auch für Thailand. Als Teil Ihres weltweiten Einkommens kann Thailand auch darauf eine Gebühr erheben. Denn die Steuer auf die staatliche Rente wird per Abkommen nicht einem der beiden Länder zugewiesen.
                Zu diesem Thema hatte ich kürzlich ausführlichen Kontakt mit einer der großen Steuerberatungsfirmen in Thailand.

      • Lammert de Haan sagt oben

        Lieber Will,

        Stellen Sie es auf die Probe und rufen Sie 5 Mal mit der gleichen Frage beim Steuertelefon an. Sie erhalten 5 verschiedene Antworten und wenn Sie die für Sie am besten geeignete Antwort auswählen, kennt der Prüfer bei der Bearbeitung Ihrer Erklärung eine 6. Lösung (die sich normalerweise als die einzig richtige herausstellt).

        Sie müssen trotzdem auswandern. Damit ist auch der Einkommensausfall im Hinblick auf Ihre AOW-Leistung deutlich geringer als die von Ihnen genannten 1.100 €. Denn für Sie entfällt neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch der einkommensabhängige Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz. Ihr endgültiger Einkommensverlust beträgt ca. 480 € (ca. 40 € pro Monat).

        BITTE BEACHTEN: Sie unterliegen selbstverständlich nicht mehr dem Krankenversicherungsgesetz, das heißt, Sie müssen für medizinische Kosten in Thailand vorsorgen. Aber ich gehe davon aus, dass Sie das wissen.

        Warum diese Gesetzesänderung zum 1. Januar 2015, obwohl die Steuergutschriften für das Leben in Thailand bereits ab 2019 abgelaufen sind? Jedes Jahr stellt die Steuer- und Zollverwaltung eine Vielzahl von Fällen fest, in denen Steuergutschriften unbefugt in Anspruch genommen wurden. Ohne die SVB (nämlich die SVB) zu erwähnen, wurde daher im Steuerplan XNUMX angekündigt, dass Steuergutschriften bei Wohnsitz im Ausland nicht mehr von der Lohnsteuer abgezogen werden dürfen.

        Mit dieser Maßnahme, die sich als notwendig erwiesen hat, wird die SVB schön zur Schau gestellt (sofern sie die Hintergründe dieser Maßnahme versteht, bei der ich aber einen harten Kopf habe).

  5. erik sagt oben

    Die Steuergutschrift verschwindet – bei Wohnsitz im Ausland – nur in der Lohnsteuer; Bei der Begutachtung erfolgt die Beurteilung, ob Ihnen ein Anspruch darauf zusteht. Wenn Sie jedoch in Thailand leben, haben Sie seit dem 1 keinen Anspruch auf Steuergutschriften.

    Wenn Sie in den Jahren 2015 bis 2018 eine Steuergutschrift auf Ihre monatliche staatliche Rente erhalten haben und in Thailand leben, müssen Sie die Rückzahlung bei der Veranlagung, die Sie erhalten, berücksichtigen.

    Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die hier gestellten Fragen und die Antworten darauf. Ich bin überrascht, Wil, dass du die SVB anrufst. Sie müssen zum Finanzamt Heerlen oder zum Steuertelefon gehen.


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