Bei WIA aus den Niederlanden abmelden und nach Thailand ziehen?

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19 Februar 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe eine WGA-Anschlussleistung und einen WIA-Zuschuss, was insgesamt einer sozialen Mindestleistung von 1195 Euro brutto pro Monat entspricht. Kann ich mich aus den Niederlanden abmelden, damit ich noch genug Geld (brutto/netto) habe?

Bitte klicken Sie hier, um Informationen darüber zu erhalten, wie viel Geld Ihnen nach der Abmeldung in den Niederlanden noch übrig bleibt.

Regards,

Hubert

15 Antworten auf „Aus den Niederlanden bei WIA abmelden und nach Thailand ziehen?“

  1. erik sagt oben

    Soweit ich weiß, wird Ihre WGA-Leistung aufgrund des Wohnsitzlandfaktors gekürzt, sodass Ihnen 40 % brutto übrig bleiben. Dann haben Sie zu wenig zum Leben übrig oder müssen ein dickes Sparschwein haben. Wenn Sie über kein oder nicht genügend Vermögen verfügen, warten Sie, bis AOW und Rente in Kraft treten.

    • erik sagt oben

      Und der Vollständigkeit halber: Wenn Sie nach Thailand auswandern, erlöschen Ihre Krankenversicherung und die Steuergutschriften.

  2. Frits sagt oben

    Laut UWV-Website erhalten Sie bei einem Umzug nach Thailand einen Rabatt von 0,4 Länderfaktoren. Es verbleiben also 60 % von 1195 EUR. (@erik bezeichnet diesen Rabatt fälschlicherweise als „Wohnsitzlandfaktor“ und kehrt diesen Faktor auch um.)
    Aber auch ohne diesen Rabatt haben Sie nicht genug, um die Einkommensanforderungen der thailändischen Einwanderungsbehörde zu erfüllen, nämlich 65 THB pro Monat; es sei denn, Sie verfügen über ausreichende Ersparnisse (ThB 800) bei einer thailändischen Bank.
    Aber täuschen Sie sich nicht: Wenn Sie bei dem aktuell niedrigen Wechselkurs noch 700 Euro übrig haben, die auch aus dem niederländischen „Gesundheitsfonds“ abgeschrieben werden, wird das Leben nicht einfacher.
    Außerdem: Ihre spätere staatliche Rente wird für jedes Jahr, in dem Sie außerhalb der Niederlande leben, um 2 % pro Jahr gekürzt.

    • erik sagt oben

      Frits, was ist das für eine Fehlinterpretation hier?

      https://www.uwv.nl/particulieren/overige-onderwerpen/internationaal/handhavingsverdrag-naar-welke-landen-kan-uitkering-mee/detail/overzicht-landen-waar-u-uw-uitkering-mee-naartoe-kunt-nemen

      Es heißt „Ihre Leistung wird mit diesem Faktor multipliziert“ und für Thailand beträgt er 0,4.

      • Frits sagt oben

        Der wörtliche Text (klicken Sie auf Ihren Link, um ihn zu öffnen) lautet: „Beziehen Sie eine Anschlussleistung oder werden Sie eine Folgeleistung erhalten?“ Dann wird dieser Vorteil um einen ‚Länderfaktor‘ gekürzt.“ Für Thailand beträgt der Länderfaktor 0,4. Es bleiben also 0,6 von 1195 Euro übrig.

        • Stevenl sagt oben

          Frits, du hast falsch gelesen. Es heißt zwar, dass die Leistung um einen Länderfaktor gekürzt wird, aber es heißt auch: „Ihre Leistung wird (für Thailand) mit einem Länderfaktor von 0,4 multipliziert“. Letzteres ist sehr konkret, Ihre Interpretation stimmt eindeutig nicht.

  3. harry sagt oben

    Wie Erik über den Faktor des Wohnsitzlandes und die Gesundheitspolitik sagt: Sie geben Ihr Alter nicht an, aber wenn Sie sich aus den Niederlanden abmelden, verlieren Sie auch eine staatliche Rente von 2 % pro Jahr, wenn Sie nicht in den Niederlanden leben. Lebensvoraussetzungen dauerhaft in Thailand. Da Sie eine WGA-Leistung haben, wird es Ihnen gesundheitlich nicht allzu gut gehen. Außerdem wird es sehr schwierig sein, in Thailand eine Krankenversicherung abzuschließen. Aber dazu wird in diesem Blog schon viel geschrieben.

  4. Jedes sagt oben

    Lieber Hubert,
    Wenn Sie eine WGA-Leistung (Rückkehr zur Arbeit mit teilweiser Erwerbsunfähigkeit) beziehen, können Sie jederzeit zu einer erneuten Untersuchung aufgefordert werden, und die UWV kann Sie wieder an den Arbeitsplatz verweisen.

  5. Peter A sagt oben

    Lieber Hubert,
    Wie Sie angeben, erhalten Sie eine Anschlussleistung vom WIA. Das sind 40 % des Mindestlohns. Um das soziale Minimum zu erreichen, erhalten Sie einen Zuschuss.
    Mit der Abmeldung aus den Niederlanden verfällt der Zuschuss. Es bleibt Ihnen nur noch die Folgezahlung. Diese Anschlussleistung wird aufgrund des Wohnsitzlandprinzips noch einmal um 60 % gekürzt. Sie haben also nur noch 40 % von 40 % des Mindestlohns übrig. Das ist also nur ein Bruchteil dessen, was übrig bleibt. Auch dies reicht bei weitem nicht aus, um die Visumspflicht von 65000 Baht zu erfüllen.

    Es sei denn, Sie können eine Invaliditätsrente und möglicherweise eine Vorrente hinzufügen. Oder eine alte Socke mit großem Fassungsvermögen, die Abmeldung kann man vergessen und nach Thailand umziehen.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Glücklicherweise weisen Sie auf einen sehr wichtigen Aspekt hin, der für Huibert gilt und den ich in den vorherigen Antworten bereits übersehen hatte, nämlich die Streichung der WIA-Zulage.

      Die Ausnahmen hiervon finden Sie auf der Website des UWV:
      https://www.uwv.nl/particulieren/overige-onderwerpen/internationaal/handhavingsverdrag-naar-welke-landen-kan-uitkering-mee/detail/overzicht-landen-waar-u-uw-uitkering-mee-naartoe-kunt-nemen

      Über diese Website kann Huibert aus den Ländern auswählen, für die die günstigsten Bedingungen für den Export von UWV-Leistungen gelten, falls er die Niederlande verlassen möchte.

      Was Thailand betrifft, wurde die Anwendung des Länderfaktors streitig gemacht. Siehe das folgende Urteil des Gerichtshofs von Amsterdam:
      https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:RBAMS:2017:1767

  6. Herbert sagt oben

    Zu wenig Leistungsgeld, aber ein Abzug vom Leistungsgeld wird vom Gericht nicht mehr als Diskriminierung eingestuft und darf nicht mehr angewendet werden. Das Mindesteinkommen muss 1650 Euro oder den Gegenwert auf einem thailändischen Bankkonto betragen

  7. rori sagt oben

    8 Monate in Thailand und 4 Monate in den Niederlanden oder Belgien (Vertragsland) mit Hinreise oder Aufenthalt.
    Der WIA-Vorteil ist zu gering.

    • Cornelis sagt oben

      8 Monate in Thailand? Wie? Nicht mit einer sogenannten Ruhestandsverlängerung eines Nichteinwanderungsvisums, denn dann müssen Sie die Einkommens-/Geldvoraussetzungen erneut erfüllen ...

  8. Jasper sagt oben

    8 Monate Thailand kann man mit etwas Raschelarbeit schaffen, die Leistung wird von der Botschaft in Den Haag vermutlich als Erfüllung der Voraussetzungen für den Ruhestand angesehen, er muss nur dafür sorgen, dass sich (vorübergehend) 20,000 Euro nachweislich auf seinem Spar-/Bankkonto befinden Die Niederlande. Dafür sind gute Freunde da! Sie erhalten dann ein Mehrfach-Nichteinwanderungsvisum O, müssen aber nur zweimal die Grenze überqueren, um einen Stempel zu erhalten und Bob ist Ihr Onkel. Diesen Vorgang wiederholen Sie in den 2 Monaten, die Sie in den Niederlanden verbringen.

    Der große Vorteil im Porzellanschrank sind jedoch die 1158 Euro pro Monat. Gesundheitskosten etc. laufen weiterhin durch, sagen wir mal, dass man 1000 Euro frei zur Verfügung hat. Goes-Ticket und Visum, plus 2 x Visumfahrten von Av. Dann ist Schraalhans, vor allem in Thailand, auch ein Küchenmeister. Wirst du es hier in LOS nicht auf unterhaltsame Weise schaffen?

  9. Martin Farang sagt oben

    Ja, das ist möglich und Sie erhalten 100 % Ihrer aktuellen Leistung ohne Zuschlag. Das verlierst du. Es handelt sich um eine berufsbezogene Leistung, die bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres oder der gesetzlichen Rente gewährt wird.
    Ich sitze im selben Boot.


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