Liebe Leserinnen und Leser,

Meine thailändische Freundin hat seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis und arbeitet nun an ihrer Integration. Ihr 7-jähriger Sohn lebt noch bei seinen Großeltern und verbrachte kürzlich drei Monate bei uns im Urlaub in den Niederlanden bei seiner Tante. Wir möchten, dass er für immer mit uns kommt, stoßen jedoch auf das folgende Problem.

Der Vater war in seinem Leben nie wirklich anwesend, steht aber auf der Geburtsurkunde. Nach der Trennung zwischen meiner Freundin und ihm ist er umgezogen und hat eine neue Familie gegründet, ist aber vom Aufenthaltsort her völlig von der Bildfläche verschwunden (war nicht verheiratet).

Das IND sagt, dass wir seine Erlaubnis brauchen, um den Sohn bei uns leben zu lassen.

Hat jemand Erfahrung damit oder gibt es andere Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen? Neue Geburtsurkunde?

Regards,

Egbert

15 Antworten auf „Leserfrage: Wie bekomme ich die Erlaubnis des Vaters, die Freundin meines Sohnes nach NL zu bringen?“

  1. Antoine sagt oben

    Hallo Egbert,
    Ich hatte genau das gleiche Problem mit den beiden Kindern meiner Liebsten in Thailand, mittlerweile sind sie seit 2005 bei uns zu Hause (in Deutschland) und wurden sofort von mir adoptiert, damit ihre Zukunft gesichert ist.
    Die Ehe wurde nie offiziell eingetragen (nur für Buddha), was die Sache einfacher macht. Zunächst einmal muss deine Freundin sicherstellen, dass sie die alleinige Kontrolle über die Kinder hat. Hierzu können Stellungnahmen bei der Amphoe eingeholt werden, bei der sie gemeldet ist, ich schreibe Stellungnahmen nicht umsonst (Plural), da auch mindestens zwei Stellungnahmen von Nicht-Familienmitgliedern (also Bekannten oder Freunden) enthalten sein müssen, die bestätigen, dass die Der Vater hat sich nie um seine Kinder gekümmert und (was noch wichtiger ist) nie Unterhalt für seine Kinder gezahlt. Wichtig ist auch, dass seine Verzögerung nicht bekannt ist, es also trotzdem schneller geht. Sie benötigen diese Erklärungen, die übersetzt und beglaubigt werden müssen, später in den Niederlanden, wenn sie im Rahmen der Familienzusammenführung in die Niederlande gelangen. Wenn Sie heiraten und die Kinder adoptieren möchten, sind diese Angaben sehr wichtig, so muss beispielsweise nur die Mutter die Zustimmung zur Adoption geben.
    In meinem Fall (in Deutschland) war es so, dass zunächst das Jugendamt kam, um zu sehen, ob alles in Ordnung sei, denn jedes Kind musste ein eigenes Zimmer mit allem Drum und Dran haben, erst dann wurde das Visum erteilt. Danach war die Adoption ein Kinderspiel, Geburtsurkunden wurden bereits vorab von der Botschaft in Bangkok übersetzt und legalisiert. Nächstes Jahr gehe ich in den Ruhestand, der Adoptivsohn übernimmt den Betrieb, er ist gut vorbereitet, hat sofort ein gutes Einkommen.
    Sie haben beide die doppelte Staatsangehörigkeit, eine thailändische und eine niederländische.
    Erfolg

    • EppE sagt oben

      Vielen Dank für die Info

  2. PEER sagt oben

    Lieber Egbert,
    Dieses Problem haben wir auch in unserer (thailändischen) Familie erlebt.
    Nach der Suche nach dem leiblichen Vater kam das erste „Problem“. Allerdings hielt er das Baby nach der Geburt in der ersten Woche ein paar Mal im Arm und machte sich dann auf den Weg. Natürlich habe ich mich nie finanziell an der Erziehung usw. beteiligt. Wollte das Kind zunächst nicht aufgeben!
    Das 2. Problem stellte sich nach wenigen Minuten ein: Der gute Mann war bereit, sein Herz mit der Übergabe von Geld zu bügeln und nach einigen Verhandlungen über die „Rücknahmegebühr“ wurde der Vertrag unterzeichnet.
    Eine finanzielle Entschädigung, vielleicht auch an Opa und Oma, reicht also meist aus, um Ihren Stiefsohn in die Niederlande zu holen.
    Erfolg

    • EppE sagt oben

      danke für die Info

  3. Sebastiaan sagt oben

    Lieber Egbert,
    Am einfachsten scheint es mir herauszufinden, wer das Sorgerecht/die volle Kontrolle über das Kind hat.
    Haben beide Elternteile die Kontrolle über das Kind?
    Wenden Sie sich dann an den Vater mit der Bitte, das IND-Formular mit Beteiligung an der Erteilung der Erlaubnis auszufüllen.
    Will der Vater nicht kooperieren oder hat er die volle Kontrolle über das Kind?
    Beauftragen Sie einen Anwalt und gehen Sie vor Gericht, um sicherzustellen, dass Ihre Freundin/Frau die volle Kontrolle/das Sorgerecht für das Kind erhält.
    Wenn die Mutter die volle Kontrolle über das Kind hat, reicht für die IND ein Nachweis darüber aus.
    Mit freundlichen Grüßen, Sebastian.

  4. Pieter sagt oben

    Hallo Egbert

    Wir haben sicherlich Erfahrung damit. Im Laufe der Jahre ist mir klar geworden, dass alle Thai-Frauen wissen, wie man das arrangiert. Hierfür gibt es Sondergenehmigungen.
    Sie können mir jederzeit eine E-Mail senden und mich dann anrufen!

  5. Vincent sagt oben

    Egbert, ich würde in deiner Situation Folgendes tun.
    Erkundigen Sie sich zunächst bei der Familie oder Bekannten des Vaters. Und falls das nicht klappt:
    Soweit ich weiß, gibt es in jeder Gemeinde ein Melderegister. Dort hätte die Geburt des Sohnes vermeldet werden sollen. Vater wird vermutlich auch gemeldet sein bzw. dort gewesen sein. Wenn er die Gemeinde verlassen hat, kennt das Melderegister möglicherweise den Namen der neuen Gemeinde.
    Erkundigen Sie sich bei der neuen Gemeinde, ob der Vater dort noch gemeldet ist.
    Sobald Sie den Wohnort Ihres Vaters kennen, können Sie das örtliche Krankenhaus aufsuchen und fragen, ob er dort bekannt ist: Möglicherweise kennen sie seine aktuelle Adresse. Bringen Sie immer Ihre Geburtsurkunde mit!
    Viel Glück.

  6. Evert van der Weide sagt oben

    Damals habe ich es mit der Aussage geklärt, dass der Vater nicht auffindbar sei und nie Kontakt zu seinem Kind aufgenommen und nie zu seinem Unterhalt beigetragen habe.

  7. Henrik S. sagt oben

    Nur zwei Fragen von meiner Seite, bevor ich antworte:

    1) Wenn der Sohn seit 3 ​​Monaten in den Niederlanden ist, hätte es dann nicht auch eine Erlaubnis des Vaters geben müssen, damit der Sohn fliegen könnte?

    2) Wenn nicht, wie haben Sie das Problem gelöst?

    Und wenn der Vater noch nie auf dem Bild war, können Verfahren beim Amphur am Wohnort des Sohnes/der Ehefrau beantragt werden.

    Hier kann, teilweise durch die Aussage des Dorfvertreters, bestätigt werden, dass der Vater des Sohnes nie auf dem Bild war, woraufhin Ihre Frau das alleinige Recht auf rechtliche Kontrolle erlangen kann.

    Versuchen Sie diese Verfahren niemals, wenn der Vater noch teilweise im Blickfeld ist. Dann könnte es sich einfach um einen Entführungsversuch handeln …

    • EppE sagt oben

      Hallo,
      Wir haben in Den Haag die Genehmigung erhalten, dass seine Tante (die Schwester meiner Freundin) mit ihm reisen darf.
      Meiner Meinung nach kommt bei einem solchen Kurzaufenthaltsvisum das IND nicht wirklich ins Spiel.
      Ein Amphur ist das ein Bürgermeister?
      Fr. Grüße Egbert

      • TheoB sagt oben

        Schon seit einiger Zeit gilt, dass jeder, der das Sorgerecht für einen bestimmten Minderjährigen hat, diesem Minderjährigen den Grenzübertritt gestatten muss. Dies wird zunehmend an der Grenze kontrolliert, um Kindesentführungen zu verhindern.
        Als die Schwester Ihrer Freundin mit dem Sohn Ihrer Freundin in die Niederlande kam, hätte (oder sollte) sie eine offizielle Erklärung mitbringen, die das Einverständnis Ihrer Freundin und des Vaters sowie aller anderen Personen enthält, die die rechtliche Autorität über den Jungen hatten.

        Ein Amphur oder Amphoe oder อำเภอ ist das thailändische Wort für Versammlung.
        Also muss deine Freundin zum Rathaus gehen, um das alles offiziell zu machen.

  8. Januar sagt oben

    Sehr einfach, zweimal gemacht
    Sie gehen mit dem Dorfbürgermeister und zwei Personen zum Rathaus, die aussagen, dass der Vater sich seit mehr als einem Jahr nicht um seinen Sohn gekümmert hat. Dort wird ein Formular erstellt (heutzutage sogar ein Standardformular im Computer der Gemeinde). Dort müssen die Zeugen und die Mutter eine Kopie des Hausbuchs und des thailändischen Personalausweises jedes Einzelnen unterschreiben. Sie haben dieses Formular übersetzt und müssen in Bangkok legalisiert werden. Übersetzung kostet 400 Baht. Wenn Sie das Büro auch legalisieren lassen, fallen weitere 400 Baht für ihre Arbeit an und 400 Baht zahlen Sie bei Foreign Affairs für die Legalisierung. Wenn Sie es dann nach Thailand nach Hause schicken lassen, dachte ich, dass es noch einmal 60 Baht bi dafür geben wird. Registriert Versand. Ich habe das letzten April in Wang Sa Mo Udon Thani gemacht. Möglicherweise habe ich eine zuverlässige Adresse, die das für diesen Preis erledigt. Aber wie berichtet, können Sie 400 Baht sparen, indem Sie selbst zur Außenpolitik in Bangkok gehen.

    gruß
    Januar

  9. Raymond Kil sagt oben

    Lesen Sie eine ähnliche Frage + Antwort noch einmal auf diesem Blog vom 20. Mai 2017.
    Kurz gesagt: Wenn die Mutter nicht offiziell mit dem leiblichen Vater verheiratet war, hat die Mutter die alleinige Kontrolle über die gemeinsamen Kinder. (Die Buddha-Ehe ist NICHT offiziell).
    Lesen Sie den weiteren Artikel vom 20. Mai 2017.
    Noch hinzugefügt. : Die Mutter kann selbst zum Rathaus gehen, um den Nachnamen der Kinder zu ändern, um das Einwanderungsverfahren zu erleichtern.

  10. huh sagt oben

    Habe das auch schon einmal mit dem Sohn meiner Frau erlebt, sie sagte bei der Papiererstellung in Thailand, dass der Vater nicht auf dem Bild sei und es nicht bekannt sei, wo er sich aufgehalten habe. Ich hoffe für euch, dass es trotzdem so einfach ist, viel Glück.

  11. B sagt oben

    Wenn Ihre Freundin und der Vater des Kindes rechtmäßig verheiratet sind, müssen sie sich zuerst scheiden lassen und ja, dann muss der Vater die Erlaubnis geben. Aber wenn sie nur wegen der „Kirche“ geheiratet haben, dann kann man das umgehen. Deine Freundin muss dann mit einem Zeugen zum Poe-Ja-Gleis des Dorfes gehen und dort (daher der Zeuge) beweisen, dass der Vater sich nicht mehr um das Kind kümmert. Anschließend können Sie eine Namensänderung (Nachname der Mutter) beantragen. In diesem Fall benötigen Sie keine Zustimmung des leiblichen Vaters mehr, da Ihre Freundin (die Mutter des Kindes) das alleinige Sorgerecht hat.


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