Liebe Leser,

Ich fliege dieses Jahr zum ersten Mal mit meinem 2-jährigen Sohn und meiner thailändischen Frau in die Niederlande. Mein Sohn hat 2 Nationalitäten (Thai/Niederländisch) und so stellte sich bei mir die Frage, wie ich mit den Einwanderungsformalitäten umgehen soll.

Mittlerweile habe ich drei verschiedene Versionen gehört, hauptsächlich von Niederländern, die hier leben und einen Loekkrung haben (siehe unten), aber ich würde gerne wissen, was die offiziellste Art ist.

1. Mein Sohn zeigt seinen thailändischen Pass bei der thailändischen Einwanderungsbehörde und seinen niederländischen Pass beim niederländischen Zoll. Scheint am einfachsten, aber ist das der richtige Weg?

2. Ich beantrage ein Visum für den thailändischen Pass, genau wie wir es für meine Frau organisieren. Meiner Meinung nach kann man nichts falsch machen, aber es fallen zusätzliche Kosten und Arbeit an.

3. Vom thailändischen Außenministerium kam der Rat, dass mein Sohn überall hin reisen müsse und zwar mit seinem niederländischen Pass. Sehr seltsame Antwort und scheint mir nicht wirklich richtig zu sein.

Ich habe die Frage bereits an die niederländische Botschaft gerichtet, aber sie kommen nicht weiter, als dass er wahrscheinlich mit seinem niederländischen Pass in die Niederlande einreisen kann (überraschenderweise) und auf eine Website zum Thema doppelte Staatsangehörigkeit verweisen (wo es keine einzige gibt). Schlinge gefunden werden). Es tut mir leid, dass ich mir die Mühe gemacht habe, die Frage zu stellen.

Auf dieser Website gibt es ziemlich viele Niederländer mit Loekkrungs, also weiß doch bestimmt jemand die richtige Antwort, oder?

Mein Dank ist großartig,

Seb van den Oever

28 Antworten auf „Leserfrage: Mein thailändischer Sohn hat zwei Nationalitäten, wie soll ich in die Niederlande reisen?“

  1. Dennis sagt oben

    Antwort 1

    Ihr Sohn muss Thailand mit dem thailändischen Pass verlassen. Sein Reisepass trägt einen Abflugstempel. Wenn Sie nach Thailand zurückkehren, erhalten Sie einen Ankunftsstempel. Es kann zu Problemen führen, wenn Ihr Sohn wieder nach Thailand einreisen möchte, aber keinen Ausreisestempel hat.

    Bei der Ankunft in den Niederlanden sollten Sie/Ihr Sohn den niederländischen Reisepass vorzeigen (schließlich ist er niederländischer Staatsbürger). Kein Ärger mit Visa etc. Bei der Ausreise zeigen Sie einfach noch einmal Ihren NL-Pass und, siehe oben, bei der Ankunft (Rückkehr) in Thailand den thailändischen Pass vor

  2. Rob V. sagt oben

    Wer mehrere Pässe (Nationalitäten) besitzt, kann wählen, mit welchem ​​Pass er/sie reist. Im Prinzip geht es darum, an der Grenze eines Landes denselben Reisepass vorzuzeigen, mit dem man erneut in dieses Land einreist. Am niederländischen Grenzposten zeigt er bei der Ein- und Ausreise seinen niederländischen Pass vor. In Thailand könnte er bei der Ausreise seinen thailändischen oder niederländischen Pass vorzeigen, das spielt keine große Rolle, aber ich würde mich für den thailändischen Pass entscheiden, damit er bei der Einreise denselben Pass noch einmal vorzeigen kann, dann können die Abflug- und Ankunftsstempel übereinstimmen und Es gibt keinen weiteren Ärger mit Visa. Kurz gesagt: An der thailändischen Grenze sein thailändischer Pass, in den Niederlanden sein niederländischer Pass.

    Ihr Partner benötigt selbstverständlich ein niederländisches Visum (Schengen-Kurzaufenthaltsvisum), das Sie über die Botschaft beantragen müssen. Ich glaube sogar, dass dies für Verheiratete kostenlos möglich ist, wenn Sie den Antrag bei einer NICHT-niederländischen europäischen Botschaft (z. B. der deutschen) stellen. Dann unterliegen Sie flexibleren EU-Vorschriften anstelle strengerer niederländischer Vorschriften (ja). , unsere eigenen Bürger sind gegenüber den Europäern „benachteiligt“... ). Wenn Sie sich für ein solches kostenloses Visum interessieren, können Sie sich auf der Website der Foreign Partner Foundation darüber informieren. http://www.buitenlandsepartner.nl

  3. Tino Kuis sagt oben

    Ich kann das oben Gesagte nur bestätigen. Mein Sohn Anoerak, Thailänder/Niederländer, reist seit Jahren mit seinem thailändischen Pass nach Thailand und mit seinem niederländischen Pass in die Niederlande und aus den Niederlanden. Kein Problem. Bei der Ausreise aus Thailand muss Ihr Sohn wie bei der Einreise nach Thailand eine Abflug-/Ankunftskarte für seinen thailändischen Reisepass mit einem Ausreisestempel ausfüllen.
    Stellen Sie sich einfach selbst in die Warteschlange für thailändische Pässe. Wenn Sie auf Ihren thailändischen Sohn und Ihre thailändische Frau zeigen, wird Ihnen gemeinsam geholfen.

  4. RonnyLadPhrao sagt oben

    Ich möchte hinzufügen, dass Sie auch seinen niederländischen Pass griffbereit haben sollten, wenn er Thailand mit einem thailändischen Pass verlässt.
    Das ist nicht immer so, aber bei der Einwanderungsbehörde kann man nachfragen, wo das Visum ist oder auch beim Einsteigen ins Flugzeug, wo die Pässe noch einmal kontrolliert werden.
    Wenn sie dazu Fragen stellen, zeigen Sie einfach, dass er auch einen niederländischen Pass oder Personalausweis hat, dann ist das in Ordnung.
    Sie wollen nur, dass er legal nach Europa einreisen kann. Sie schauen sich das an und werden es nicht mit einem Stempel versehen oder so. Der Ausreisestempel wird nur zusammen mit der Ankunftskarte in seinem thailändischen Reisepass erscheinen.
    Bei meiner Frau ist es genauso. In Thailand benutzt sie ihren thailändischen Pass, aber wenn sie ausreist, kommt es oft vor, dass sie nach ihrem Visum fragt und sie dann ihren belgischen Personalausweis oder Reisepass zeigt, und das ist in Ordnung.

  5. Alexander sagt oben

    Ich denke, es ist auch so, dass man rechtlich entsprechend der Nationalität behandelt wird, mit der man in ein Land einreist. In Thailand gibt es oft unterschiedliche Vorschriften und Strafen für Thailänder und Nicht-Thailänder. Wenn Sie also als Thailänder nach Thailand kommen, werden Sie beispielsweise in rechtlichen Konflikten wie ein Thailänder behandelt, was normalerweise von Vorteil ist (aber keine Hilfe von der niederländischen Botschaft) und umgekehrt, wenn Sie also Ihren niederländischen Reisepass vorzeigen Grenzübertritt werden Sie als niederländischer Staatsbürger behandelt. Ähm, das scheint für einen 2-Jährigen sowieso kein Argument zu sein, aber vielleicht etwas, das man in Zukunft berücksichtigen sollte.

  6. Teun sagt oben

    Meine Freundin hat zwei Pässe (thailändisch und niederländisch). Darüber hinaus besitzt sie einen niederländischen Personalausweis.
    Wenn sie Thailand verlässt, zeigt sie beim Check-in bei Fluggesellschaften ihren niederländischen Reisepass (falls verlangt) (weil die Fluggesellschaften sicherstellen wollen, dass sie in die Niederlande einreisen darf).
    Beim thailändischen Zoll zeigt sie ihren thailändischen Pass und ihren niederländischen Personalausweis. Denn selbst der thailändische Zoll möchte einen Thailänder nicht ausreisen lassen, wenn kein Visum oder ähnliches für die Niederlande vorliegt.
    Sie reist mit einem niederländischen Pass in die Niederlande ein. Wenn sie nach Thailand reist, zeigt sie entweder ihren niederländischen oder ihren thailändischen Pass. Für den niederländischen Zoll spielt das keine Rolle (mit einem niederländischen Pass kann man mindestens 30 Tage in Thailand bleiben und wenn jemand mit einem thailändischen Pass ausreist, stellt das überhaupt kein Problem dar).
    Wenn sie nach Thailand einreist, tut sie dies mit einem thailändischen Pass. Schließlich ist darin bereits ein Ausreisestempel enthalten (siehe oben).

    Sie nutzt dieses „System“ seit 3-4 Jahren ohne Probleme. Und es ist daher das beste System, wenn Sie mit Ihrem Sohn länger als 30 Tage in Thailand bleiben möchten. Wenn sich Ihr Sohn beispielsweise länger als 30 Tage hier aufhält und mit einem niederländischen Pass in die Niederlande eingereist ist, erhält er diesen bei seiner nächsten Reise in die Niederlande
    1. eine erhebliche Geldstrafe bei Vorlage eines niederländischen Reisepasses (für jeden Tag länger als 30 Tage)
    2. Der Zoll lässt ihn nur gegen Vorlage seines thailändischen Passes nicht ausreisen, da er kein Dokument (Personalausweis oder Visum) für die Niederlande hat.

    Nutzen Sie dies aus. Zeigen Sie in den Niederlanden jedoch auf keinen Fall, dass Ihr Sohn zwei Pässe besitzt (siehe aktuelle Diskussionen in den Niederlanden über doppelte Staatsangehörigkeiten). Nach meinen Informationen der thailändischen Behörde, die hier in Chiangmai thailändische Pässe ausstellt, dürfen Thailänder neben der thailändischen auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.

    • Erik sagt oben

      Ich lebe mit meiner thailändischen Frau in Thailand und wir haben in der Vergangenheit beschlossen, immer mit niederländischen Pässen zu reisen. Damit soll verhindert werden, dass es zu Schwierigkeiten mit den Niederlanden kommt, bei denen ihr niederländischer Pass eingezogen werden könnte. Ich denke, dass man in den Niederlanden nicht mit zwei Pässen reisen darf.

      Dadurch unterliegt auch meine thailändische Frau in Thailand den gleichen Regeln wie ich als Nicht-Thailänderin. Geht man davon aus, dass Seb van den Oever nach dem Urlaub mit Frau und Kind nach Thailand zurückkehren möchte, weil sie dort leben, ist es unbedingt erforderlich, dass ihr Kind mit dem thailändischen Pass nach Thailand einreist.

      Da die Frau immer noch mit ihrem thailändischen Pass reisen muss, rate ich, das Gleiche auch für das Kind zu tun. Fordern Sie für das Kind einen niederländischen Personalausweis an und verwenden Sie diesen Personalausweis bei Bedarf.

      Ich kenne mehrere Kinder von Niederländern, die mit einem Doppelpass, also Holländer und Schweizer, in der Schweiz gelebt haben, die alle ihren niederländischen Pass und damit auch ihre niederländische Staatsangehörigkeit verloren haben, weil sie innerhalb Europas mit 2 Pässen gereist sind, bevor auch die Schweiz ein Schengen-Land wurde.

      • Teun sagt oben

        Moderator: Kommentare ohne Anfangsbuchstaben und Punkte am Ende eines Satzes werden nicht gepostet.

    • Alexander sagt oben

      Teuns Informationen sind korrekt; Wenn Ihr Sohn mit seinem niederländischen Pass nach Thailand eingereist ist, benötigt er grundsätzlich ab seinem 15. Geburtstag ein Visum. Ohne thailändisches Visum zahlt er dann den Overstay, wenn er Thailand wieder verlassen möchte. Daher ist es wichtig, mit dem thailändischen Pass nach Thailand einzureisen.
      Die Bedenken, einen der Pässe zu beschlagnahmen, sind unbegründet. Reisepässe sind und bleiben Eigentum des Staates, sodass nur Vertreter des thailändischen Staates einen thailändischen Pass mitnehmen können. Ein (rechtmäßig erworbener) niederländischer Pass kann in den Niederlanden nicht einfach eingezogen werden. Hierfür sind komplizierte rechtliche Prozesse erforderlich.

      • Teun sagt oben

        Paul,

        Endlich jemand, der auch versteht, wie die Gabel am Stiel befestigt ist und nicht redet wie jemand, der die Glocke läuten gehört hat, aber keine Ahnung hat, wo der Klöppel hängt.

        Dies ist also die letzte E-Mail, die ich darüber verschicke.

    • Maikel sagt oben

      Moderator: Leserfragen können ausschließlich über die Redaktion gestellt werden.

  7. Rene H. sagt oben

    Wie macht man das (legal), zwei Nationalitäten (TH und NL)? Meine Frau möchte nicht Niederländerin werden, weil sie dann ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufgeben müsste. Sie hat einen sehr guten Grund, ihre thailändische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen.
    Aber sowohl nach niederländischem als auch nach thailändischem Recht (mit Rücksprache mit den offiziellen Behörden auf beiden Seiten) ist es verboten, zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Das war auch vor zwei Jahren der Fall, als Ihr Sohn geboren wurde.
    Meine dringende Frage lautet also: Wie schafft man das, ohne die jeweils andere Nationalität auf beiden Seiten zu verbergen, denn dann kann man beide verlieren!

    • Teun sagt oben

      René,

      Was ist der Grund, der niederländischen Behörde überhaupt mitzuteilen, dass Sie auch einen thailändischen Pass haben und umgekehrt? Das entgeht mir völlig.
      Und der Verlust beider Nationalitäten wird wirklich nicht passieren. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass man eine der Nationalitäten aufgeben muss (und somit immer die andere Nationalität behält). So werden Sie niemals staatenlos.

      Aber ich verstehe nicht, warum Sie (unaufgefordert) Informationen über Ihre beiden Pässe bereitstellen. Wie können die Niederlande prüfen, ob es auch eine thailändische Staatsangehörigkeit gibt?

      Endlich. In den Niederlanden wird viel über das Phänomen der doppelten Staatsbürgerschaft gesprochen, es wurden jedoch noch keine formellen Schritte unternommen. In den Niederlanden kann man höchstens die Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit verlangen, aber die Durchsetzung wird nicht funktionieren.

      • ruud sagt oben

        Meine Frau hat auch 2 Pässe. Bei der Beschaffung des NIEDERLÄNDISCHEN PASSES WURDE ICH GEBETEN, den thailändischen Pass vorzulegen, aber beim Abholen des niederländischen Passes wurde nichts mehr besprochen, weshalb jemand 2 Pässe haben kann, Grüße Ruud

      • Mathias sagt oben

        Lieber Teun, wenn du denkst, dass die Zollbehörden nicht wissen, wie viele ORIGINAL-Pässe bei der betreffenden Person im Umlauf sind, gehe ich davon aus, dass du noch im Jahr 1960 lebst…….
        Sobald sie den Computer öffnen, wissen sie alles, keine Sorge. Keine Vorgeschichte, keine Probleme! Es ist, als ob Sie noch eine ausstehende Geldstrafe haben würden, Sie werden als Geisel gehalten, aber die Geldstrafe bleibt bestehen, wenn Sie nicht zahlen!!! Das nächste Mal werden Sie erneut verhaftet, bis Sie bezahlen!

        • Teun sagt oben

          Lieber Mathias,

          Erstens lebe ich nicht im Jahr 1960. Ich werde auch Ihren Kommentar dazu hinterlassen, was die Leute beim niederländischen Zoll tun oder was nicht. Wenn Sie mit einem niederländischen Pass in die Niederlande ein- und ausreisen, wüsste ich nicht, woher die Zollbehörden wissen, dass Sie auch einen anderen Pass haben. Sehr ärgerlich für Sie, dass Sie immer wieder erwischt werden, weil Sie Ihre Strafen offenbar nicht rechtzeitig bezahlen.

        • Cornelis sagt oben

          Genauer gesagt: Der Zoll hat nichts mit der Kontrolle von Reisepässen etc. zu tun. In den Niederlanden ist die Autorität des Kon. Militärpolizei, in Thailand von der Einwanderungsbehörde.

    • Rob V. sagt oben

      In den Niederlanden ist das für eine verheiratete Person ganz einfach: Nach 3 Jahren (ununterbrochenem) Aufenthalt zusammen mit dem verheirateten Partner können Sie unter Beibehaltung Ihrer alten/aktuellen Staatsangehörigkeit die Einbürgerung beantragen. Dies wird auf dem Formular nicht klar angegeben, aber wenn Sie es selbst angeben (mündlich und auf den Formularen), ist es in Ordnung. Unverheiratete Personen müssen bei der Einbürgerung offiziell ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben, was jedoch beanstandet werden könnte, da dies im Falle eines Thailänders unverhältnismäßige Folgen hat (Erbrecht, Landbesitz). Weitere Informationen finden Sie bei der Foreign Partner Foundation (nicht als Werbung gedacht, sondern lediglich eine hervorragende Quelle für (Migrations-)Fragen von Menschen mit einem ausländischen Partner). Wie auch andere Leser angedeutet haben, ist es noch nicht unmöglich, zwei Nationalitäten zu erhalten. Das Kabinett Rutte 2 wollte dies, Rutte 1 jedoch glücklicherweise nicht.

      Umgekehrt wäre es theoretisch auch möglich: Ein Ausländer kann legal (auch) Thailänder werden, aber dieser Prozess ist recht aufwändig (kostet auch viel Geld): Nach 3 Jahren Aufenthalt in Thailand beantragen Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (mit einem eine Reihe von Anforderungen und Einschränkungen (z. B. maximal 100 Personen). pro Herkunftsland pro Jahr und Kosten) und nach 3 Jahren PR die thailändische Staatsangehörigkeit, wiederum mit einer Reihe von Anforderungen und Einschränkungen und erheblichen Kosten. Mindestens ein Leser hier bei TB hat vor vielen Jahren zusätzlich zur niederländischen Staatsangehörigkeit die thailändische Staatsangehörigkeit erhalten, sagt aber, dass dies nur noch schwieriger geworden sei. Sehr schade, denn für Paare ist es praktisch, wenn beide (und ihre Kinder) beide Nationalitäten haben. Sie beschweren sich nie über Visa, Rechte/Pflichten usw. Aber wir kommen vom ursprünglichen Thema weg: Reisen mit zwei Pässen ist in Ordnung, nehmen Sie beide mit, zeigen Sie aber am Kontrollpunkt den „richtigen“ vor. Den anderen könnt ihr dann auf Wunsch zeigen. Sie können beides problemlos an der niederländischen Grenze vorzeigen, daher verstehe ich Teuns Reaktion darauf nicht, Ihre doppelte Staatsangehörigkeit/Ihren doppelten Reisepass in den Niederlanden nicht zu erwähnen ...

      • Teun sagt oben

        Das war eine Antwort auf die Frage, wie man mit zwei Pässen umgehen solle, wenn beide Länder das nicht tolerieren würden. Daher mein Kommentar: Warum lassen Sie es uns wissen, wenn es nicht angefordert wird?

    • Cornelis sagt oben

      Ich weiß nicht, woher Sie die Informationen haben, aber Sie können in den Niederlanden tatsächlich zwei Nationalitäten haben. Lesen Sie es unten auf der Website der Regierung.

      http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/nederlandse-nationaliteit/dubbele-nationaliteit

      • Rene H. sagt oben

        Moderator: Die Diskussion ist geschlossen.

  8. Seb van den Oever sagt oben

    Danke für die vielen Antworten.
    Wie bereits erwähnt, hatte ich die Vorstellung, dass die Ein- und Ausreise mit dem Reisepass des Landes, in das man einreist/ausreist, die gängigste Art ist/war. Aber ich bin jetzt beruhigt, was die Probleme betrifft, die auftreten könnten.

    Vielen Dank

  9. Liebe sagt oben

    Wir reisen seit Jahren mit thailändischen Pässen in und aus Thailand, außer mit niederländischen Pässen. Bitte füllen Sie die Karten aus.
    Dies ohne Probleme.
    TAV-Doppelstaatsangehörigkeit, solange wir eine Königin mit argentinischer Staatsangehörigkeit bekommen, scheint es mir verfassungsgemäß zu sein, alle sind vor dem Gesetz gleich, die thailändische Staatsangehörigkeit neben der niederländischen Staatsangehörigkeit nicht zuzulassen.

  10. f.franssen sagt oben

    Frage: Und welche Passnummer geben Sie bei der Buchung an?
    Das wird auch beim Check-in überprüft? Mit Pässen kann man nicht herumspielen. Die Fluggesellschaft möchte auch wissen, wann und wie lange Sie sich in Thailand aufgehalten oder ausgeflogen haben. (Ein- und Ausreisestempel)

    Frank

    • Teun sagt oben

      Wenn Sie aus den Niederlanden buchen: niederländische Nummer und aus Thailand: thailändische Passnummer. jedenfalls logisch

    • Teun sagt oben

      Flugmeilen möchten nur wissen, ob Sie über ein gültiges Dokument für die Einreise in Ihr Zielland verfügen. Wenn sie das nicht überprüfen, laufen sie Gefahr, Sie zurückfliegen zu müssen.
      Also ein niederländischer/thailändischer Reisepass für Thailand und ein thailändischer Reisepass + Visum oder + Personalausweis oder niederländischer Reisepass für die Niederlande.

    • HansNL sagt oben

      Was meinst du damit, mit Pässen herumzuspielen?

      Wenn Sie zwei Reisepässe besitzen, können Sie diese völlig legal verwenden.
      Und das ist ganz bestimmt kein Blödsinn

      Und es geht die Flugzeugbauern überhaupt nichts an, wie lange ich schon irgendwo bin.

      Flugzeugbauer sind nur ein Transportunternehmen und sonst nichts.

      Beim Einchecken lehne ich es kategorisch ab, mehr von meinem Reisepass als Titelseite vorzuzeigen.
      Der Rest geht sie nichts an.

      Mit Pässen herumspielen…..wie kommt man dazu?

      Ein Bekannter von mir ist Niederländer, wurde in England geboren und hat auch einen englischen Pass, weil er berechtigt war.
      Und er hat auch einen dritten Pass, aus Israel.
      Und er nutzt alle drei ...

  11. Moderator sagt oben

    Danke für die Antworten. Jetzt ist alles gesagt. Wir schließen die Diskussion.


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